Sofortige Beschwerde: Wenn der PKH-Antrag abgelehnt wurde

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 20. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Sind Sie aber der Überzeugung, dass Ihnen die finanzielle Unterstützung zusteht, so können Sie laut den Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) eine sofortige Beschwerde gegen die PKH-Entscheidung, die vom Gericht getroffen wurde, einlegen.
Antrag abgelehnt? Sie können mit einer sofortigen Beschwerde die PKH-Entscheidung anfechten.
Antrag abgelehnt? Sie können mit einer sofortigen Beschwerde die PKH-Entscheidung anfechten.

Wann wird ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt?

Damit Personen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen drei Bedingungen erfüllt werden. Zunächst muss der Betroffene hilfebedürftig sein. Das bedeutet, dass er die Kosten für einen Rechtsstreit nicht aus eigener Tasche bezahlen kann. Außerdem darf das Vorgehen nicht mutwillig erscheinen und die Rechtsverfolgung muss eine ausreichende Aussicht auf Erfolg bieten. Es kann aber durchaus dazu kommen, dass dem Gericht bei der Bewertung Fehler unterlaufen.

FAQ: Sofortige Beschwerde bei der PKH

Wann kann ich bei der Prozesskostenhilfe eine sofortige Beschwerde einreichen?

Wurde Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, können Sie zu diesem Rechtsmittel greifen.

Wie lange kann eine sofortige Beschwerde bei einer abgelehnten PKH einlegen?

Bei einer Ablehnung der Prozesskostenhilfe können Sie innerhalb von vier Wochen eine sofortige Beschwerde einreichen.

Wie sieht eine sofortige Beschwerde aus?

Ein Muster für eine sofortige Beschwerde bei abgelehnter Prozesskostenhilfe finden Sie hier.

So können Sie laut ZPO gegen eine negative Entscheidung vorgehen

Die sofortige Beschwerde gegen den PKH-Beschluss ist ein wichtiges Rechtsmittel.
Die sofortige Beschwerde gegen den PKH-Beschluss ist ein wichtiges Rechtsmittel.

Mit einer sofortigen Beschwerde können Sie gegen die Entscheidung des Gerichtes vorgehen. Rechtliche Grundlage für eine sofortige Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe-Ablehnung ist § 127 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 567 ZPO.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine solche Beschwerde nur dann möglich ist, wenn der Streitwert bei mehr als 600 Euro liegt.

Die Frist, innerhalb derer eine sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung beim Gericht eingehen muss, liegt bei einem Monat. Dies ist § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO zu entnehmen. Die Frist beginnt, wenn der Bescheid der betroffenen Partei zugestellt wurde.

Beachten Sie: Eine sofortige Beschwerde ist auch bei anderen gerichtlichen Entscheidungen möglich. Hier liegt die Frist allerdings nur bei zwei Wochen.

Sofortige Beschwerde wegen abgelehntem PKH-Antrag: Muster zum kostenlosen Download

Die sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen.
Die sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen.

Möchten Sie eine sofortige Beschwerde dagegen einlegen, dass Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, können Sie dies durchaus auf eigene Faust tun. Bei diesem Rechtsmittel ist nämlich kein Anwaltszwang einzuhalten. Trotzdem empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten.

Zwar muss die Beschwerde keine Begründung enthalten, stichhaltige Belege vergrößern jedoch Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang. Ein Anwalt hat in der Regel die nötige Erfahrung, kann alle Unterlagen prüfen und so eine überzeugende Begründung aufsetzen.

Möchten Sie trotzdem selbst tätig werden und sind Sie unsicher, wie Sie die sofortige Beschwerde wegen der PKH-Ablehnung formulieren sollen, können Sie einen Blick auf unser Muster werfen. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage zur Veranschaulichung handelt. Sie sollte stets geprüft und an Ihren Fall angepasst werden.

Maximilian Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterhausen

Gericht Musterhausen
Musterstraße 2
12345 Musterhausen

Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe

Hiermit lege ich in dem Rechtsstreit ______________________ gegen den Beschluss mit dem Aktenzeichen ________________________ vom [Datum] eine sofortige Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 567 ZPO ein.

Dies begründe ich folgendermaßen:

[Beispiel 1] Das Gericht geht nach Prüfung meiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse davon aus, dass ich die Kosten der Prozessführung selbst tragen kann. Bei der Prüfung wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass [Begründung einfügen].

[Beispiel 2] Das Gericht hat befunden, dass die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet / mutwillig erscheint. Dem möchte ich widersprechen, da [Begründung einfügen].

Maximilian Mustermann

Sofortige Beschwerde gegen PKH-Ablehnung: Muster als PDF

Sofortige Beschwerde gegen PKH-Ablehnung: Muster als Word-Dokument

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Sofortige Beschwerde: Wenn der PKH-Antrag abgelehnt wurde
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

13 comments on “Sofortige Beschwerde: Wenn der PKH-Antrag abgelehnt wurde

Hans Jürgen

at 11:29

Hallo,
ist das Beschwerdeverfahren wegen PKH kostenlos?

Reply
Robert K.

at 11:36

Ein schön guten Tag.
ich habe mal eine Frage was kann ich machen wenn eine Richterin vom Familiengericht den Antrag auf VKH immer wider verzögert zu Bearbeiten oder zu Bewilligen und somit nicht zum Gerichtsverfahren kommt

Reply
Guido M.

at 22:15

Hallo,
ich hatte PKH beantragt, welche vom Gericht aber nicht vor dem mündlichen Gerichtstermin beschieden wurde. Mein Anwalt hatte die PKH 2 Wochen vor dem Verhandlungstermin eingereicht. Während der Verhandlung wurde vom Richter festgestellt, dass dem Kläger angeblich 2/3 (4100 von 6600 EUR Forderung) der geforderten Summe zustehen würde. Noch immer hat der Richter über die PKH nicht beschieden. Mein RA solle nochmal genau ausführen, wieso über die komplette Summe den PKH gewährt werden sollte. Nach der Stellungnahme meines RAs teilte der Richter mit, dass er lediglich für 500 EUR PKH gewährt. Mein RA legte beim LG sofortige Beschwerde ein, welche aber ebenfalls abgewiesen wurde.

Muss das Gericht nicht vor der Verhandlung bzw. Beweisaufnahme über PKH entscheiden? Das Gericht weiß doch durch die Angaben im PKH-Antrag, dass ich mittellos bin. Außerdem wusste das Gericht ja schon anhand des Schriftverkehrs durch meinen RA über den Sachverhalt Bescheid.

Mein RA vermutet, dass der Richter etwas gegen Sozialleistungsbezieher hat (Ich beziehe aufstockende Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung nach schwerer Krankheit), da er schon in der mündliche Verhandlung viele Fakten außer Acht gelassen hat.

Nun soll ich einem Vergleich zustimmen obwohl ich das Geld gar nicht habe, soll Gerichtskosten und gegnerischer Anwaltskosten im Verhältnis 79% zu meinen Lasten tragen und mein RA möchte natürlich auch seine volle Vergütung.

Meine Frage also nochmal:
Darf der Richter meinen PKH-Antrag überhaupt so lange hinauszögern und nicht bescheiden, bis schon die Verhandlung mit einem ausgearbeiteten Vergleich stattfindet und mich dann vor vollendeten Tatsachen bezüglich der Kosten stellen?

Reply
Metin Y.

at 15:09

Das Prozesskostenhilfe in Zivilrecht bewilligt wird vom Amtsgericht, ist so unwahrscheinlich wie 6 Plus Superzahl, Anzahl Richtige in Lotto, also 1 zu 139838160. Wenn es zurück gewiesen wird kannst du
bei einem Wert von über 600 Euro eine Sofortige Beschwerde vor Landgericht stellen.
Das ist die 6 ohne superzahl Anzahl Richtige in Ziehung und das ist so unwahrscheinlich wie 1 zu 155375, das es bewilligt wird.
Im Falle der Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde eine Gebühr in Höhe von 69,50 EUR anfällt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren verworfen oder zurückgewiesen werden

Reply
Erik

at 12:30

Ich habe hier einige fragen es handelt sich um ein sehr langen Fall, wo PKH von Anfang 2008 an bis jetzt immer abgelehnt wurde mit der Begründung Mangels Erfolgsaussichten sowohl vom Amtsgericht als auch vom Landgericht und will weiter gehen zum Oberlandesgericht.

Es sind genügend mutwillige Beschlüsse entschieden worden und das sowohl von ein Rechtspfleger aus auch Einzelrichter beim Landgericht.
z.b. Herausnahme der Immobile nach § 89 Abs.1 Versteigerungsverbot und in Zusammenhang mit ein BGH Beschluss was erschienen ist aus 2009 und ignoriert wird.
wichtige Grundbucheinträge fehlen im Grundbuchamt beim Amtsgericht.
Restschuldbefreiung erteilt worden und sogar mit den Grundrechten der Konversion der Menschenrechte nicht zu auf dieser Art zu vereinbaren und dann trotzdem weiter gemacht wird.
Rechtswidrige Gutachten erstellen lassen obwohl schon das Versteigerungsverbot gilt und galt.
Dann die Zinsen vom Darlehen mit 18 % und 20 % berechnet für das Darlehen.
Dann das Haus versteigert unter weit den Verkehrswert, was nicht mehr versteigert werden durfte wegen Freigabe und später die Restschuldbefreiung erteilt wurde im Privatinsolvenz nach § 300 InsO.
Den Antrag auf Vergangenheit vor der Versteigerung ignoriert und später danach abgelehnt wurde vom gleichen Rechtspfleger der alles entscheidet und die Versteigerung durchgeführt hat.

Hat man hier wirklich kein recht auf Hilfe für PKH und das man so weiter eine Beschwerde beim Oberlandesgericht einreichen kann, da die beiden Gerichte vorher weder neutral noch nach der Insolvenzordnung sich richten sowohl die Konvention der Menschenrechte missachten ?

Vielen Dank im voraus.

Den Versteigerungstermin als 1 Termin bekannt gegeben hat, obwohl vorher welche fruchtlos stattgefunden haben in Vergangenheit. Und was ich auch noch dazu finde ist das hier das BGB in Zusammenhang mit den Grundgesetz hier Amtsmissbrauch handelt in Zusammenhang mit Pflichtverletzung da es sich nicht um neutrale Entscheidungen handelt und entschieden wurde und hier auch das recht der Menschenrechte auf eine faire und neutrale Entscheidung bei Gericht.

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B.Maier

at 19:06

Das BSG hat bei mir wegen überlangen Verfahren ( Verfahren hat 5 jahre gedauert ) die PKH abgelehnt Begründung LSG mit Entschädigung von 13 Monate wäre kein fehler und man folgte dem LSG . und nicht erkennbar das der Zulassunggrund der Divergenz vorliegt . Kann man hier die Beschwerde einlegen das nix geprüft wurde ?

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Kräutle

at 19:39

Niemand lässt sich darüber aus, dass bei Zurückweisung der Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH vom Antragsteller Gerichtskosten erhoben werden. Damit wird der Rechtschutz für die arme Partei ziemlich dürftig. Viele Beschwerdegerichte neigen dazu auf die „zutreffenden Gründe“ des Ausgangsgerichts zu verweisen. Derartiges widerspricht dem Sozialstaatsprinzip und dem Grundsatz auf Chancengleichheit, ist also verfassungswidirg.

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Sven

at 16:07

Hallo, ich wollte gegen eine angebliche Überzahlung von 237 Euro gegen das Jobcenter klagen mit einem Antrag auf PKH!! DIESE wurde vom Sozial Gericht knallhart abgelehnt, mit der Begründung, die eingereichten Unterlagen sind nicht sortiert, zudem reicht die Begründung meiner Anwältin angeblich nicht aus und somit eine Klage sinnlos!!! Die Begründung meiner Anwältin ist angeblich sinnlos, das ist doch echt nicht zu fassen!! Ich habe schon einmal gehen das Sozial Gericht klagen wollen, das war 2017,auch gegen eine angebliche Überzahlung, auch wurde das knallhart abgelehnt!!! Wie kann man PKH ablehnen, wenn die Unterlagen angeblich unsortiert waren!??

Mfg Sven

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KatSie

at 12:47

Hallo,
mein Antrag wird von der Gegenseite (Ex-Mann) abgelehnt, da er mitteilt, dass das Verfahren auf Auskunft zum Zugewinn mutwillig wäre. Dabei hat er seit nunmehr drei Jahren außergerichtlich keine ordentliche Auskunft erteilt. Über seinen Anwalt wurde er mehrfach schriftlich und telefonisch zur Auskunftserteilung aufgefordert. Da die Ansprüche aber innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung verjähren, habe ich meinen Anspruch gerichtlich geltend gemacht. Seit einem dreiviertel Jahr verspricht er, die Unterlagen vorzulegen …. zögert es jedoch heraus. Er ist selbstständig und muss ein Bestandsverzeichnis aller seiner privaten als auch geschäftlichen Vermögenswerte erteilen. Dagegen sträubte er sich bislang und versucht, bestehende Gelder mit seiner neuen Freundin zu „verleben“. Er möchte unbedingt verhindern, dass ich meinen Anspruch gerichtlich geltend mache, da er ausgleichspflichtig ist. Als Begründung gab er jetzt noch an, dass er auskunftswillig ist und das Auskunftsersuchen anerkennt und demzufolge mein Antrag abzulehnen ist und mir die Verfahrenskosten auferlegt werden. Wie kann ich jetzt ordentlich begründen und lohnt sich ein Widerspruch überhaupt? Ich möchte nur das, was mir rechtlich zusteht und mich nicht unrechtmäßig bereichern. Aber ich möchte auch, dass das Verfahren endlich zu Ende gebracht wird, damit endlich Ruhe einkehrt und ein Schlussstrich gezogen werden kann. Nicht zu vergessen: die drohende Verjährung.

Vielen Dank im Voraus.

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Monika H.

at 11:19

Sie schreiben in diesem Beitrag völlig falsch:

„Die Frist, innerhalb derer eine sofortige Beschwerde gegen die PKH-Ablehnung beim Gericht eingehen muss, liegt bei vier Wochen. Dies ist § 123 Abs. 2 S. 3 ZPO zu entnehmen. Die Frist beginnt, wenn der Bescheid der betroffenen Partei zugestellt wurde.“

Einen § 123 Absatz 2 Satz 3 ZPO gibt es nicht. § 123 ZPO lautet:

§ 123 ZPO
Kostenerstattung

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.

Für eine sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe, für die kein Anwaltszwang besteht, gelten die Vorschriften des § 569 ZPO und damit eine Notfrist von zwei Wochen! Gesetzt den Fall, Ihre falschen Informationen wären richtig, was sie nicht sind, würde die Frist nicht „vier Wochen“, sondern einen Monat betragen.

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 13:13

Hallo Monika,

vielen Dank für Ihren Hinweis, uns ist ein kleiner Fehler in der Angabe des Paragraphen unterlaufen. Es handelt sich natürlich um § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO. Diesem ist Folgendes zu entnehmen: „Die Notfrist beträgt einen Monat.“.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Ricky

at 21:09

Hallo…. das Gericht hat mein PKH abgelehnt mit der Begründung ich hätte Vermögen aus einem Bausparvertrag von knapp 4500 Euro. Ich habe sonst kein Guthaben auf meinem Girokonto und wollte das Geld für den Erhalt/ Renovierung meines Hauses nutzen. Meine Anwältin hat Widerspruch eingelegt wegen Schonvermögen von 5000 Euro und o.g. Begründung zum Erhalt des Eigenheims. Der Bausparvertrag wurde nun mit Strafzinsen gekündigt und ausgezahlt. Nun möchte das Gericht aber trotzdem 1000 Euro Gutachterkosten f. psychologisches Familiengutachten gezahlt bekommen. Da sich der Widerspruch mit der Zahlungsaufforderung überschnitten hat. Soll ich die 1000 Euro zahlen oder den Widerspruch abwarten, denn die Zahlung ist wegen Schonvermögen 5000 Euro strittig wo ich finanziell drunter liege. Würde sonst ggf mit meiner Rechtsschutzversicherung gegen den Beschluss klagen. Bin alleinerziehend mit 2 Kindern und Teilzeitjob.

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 10:37

Hallo Ricky,

wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

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