Anwälte verlangen für ihre Arbeit ein entsprechendes Honorar. Bei der Berechnung der Anwaltsgebühren spielt der Gegenstandswert eine große Rolle. Dieser gibt an, mit welchem Geldbetrag der Streitgegenstand bewertet wird.

Bei einem hohen Gegenstandswert erhält der Rechtsanwalt mehr Geld.
Bei einem hohen Gegenstandswert erhält der Rechtsanwalt mehr Geld.

FAQ zum Gegenstandswert

Was ist der Gegenstandswert und warum ist er wichtig?

Der Gegenstandswert ist der als eine Geldsumme festgesetzte Wert eines Streitgegenstandes. Er spielt unter anderem eine wichtige Rolle bei der Berechnung von Anwaltskosten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Gegenstandswert und dem Streitwert?

Beide Begriffe meinen das Gleiche, werden jedoch in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Bei Gerichtsprozessen wird der Wert des Streitgegenstandes als Streitwert bezeichnet. Von ihm hängen die entstehenden Prozesskosten ab. Handelt es sich hingegen um außergerichtliche Vorgänge, wird vom Gegenstandswert gesprochen. In Familienrechtssachen wird der Begriff Verfahrenswert verwendet.

Wie lässt sich der Gegenstandswert berechnen?

Es kommt auf den Einzelfall an. In manchen Fällen kann eine Formel zur Berechnung herangezogen werden. In vielen Fällen kann der Gegenstandswert auch nur geschätzt werden. Details und Beispiele finden Sie hier.

Wer zahlt den Gegenstandswert?

Den Gegenstandswert selbst muss niemand zahlen. Vielmehr hat der Gegenstandswert eine Bedeutung bei der Berechnung der entstehenden Anwaltskosten. Je höher der Wert ist, desto mehr Geld kann ein Anwalt für seine Arbeit verlangen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Um was geht es bei einem Streit, wie viel Honorar darf der Anwalt verlangen?

Können zwei Parteien einen Streit nicht einvernehmlich klären, springen häufig Anwälte ein. Diese versuchen, die Interessen ihrer Mandanten in einem Rechtsstreit möglichst gut zu vertreten. Für seine Arbeit verlangt ein Anwalt natürlich eine entsprechende Entlohnung.

Die Anwaltskosten werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Eine besonders wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt der sogenannte Gegenstandswert. Was ist das Besondere daran und wie lässt er sich ermitteln? Diese Fragen klären wir im Folgenden.

Was bedeutet der Gegenstandswert? Eine einfache Definition

Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, dann ist die strittige Frage der sogenannte Streitgegenstand. Dieser kann in einer Geldsumme ausgedrückt werden. In einem außergerichtlichen Verfahren wird diese Summe als Gegenstandswert bezeichnet, während in einem gerichtlichen Verfahren vom Streitwert gesprochen wird.

Die Höhe des Gegenstandswertes bzw. des Streitwertes hat einen Einfluss darauf, welches Honorar ein Anwalt verlangen kann und wie hoch die Gerichtskosten im Falle eines Verfahrens ausfallen.

Die richtige Berechnung: Was beim Gegenstandswert beachtet werden muss

Gegenstandswert: § 23 RVG gibt eine allgemeine Wertvorschrift vor.
Gegenstandswert: § 23 RVG gibt eine allgemeine Wertvorschrift vor.

Viele Unklarheiten betreffen in diesem Zusammenhang häufig das Thema der Ermittlung. Der Gegenstandswert ist keine fixe Summe, die mit einer einzigen Formel berechnet werden kann. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an.

Wie wir bereits erläutert haben, drückt der Gegenstandswert aus, mit welcher Geldsumme ein Streitgegenstand bewertet wird. In einigen Fällen ist das ganz einfach – etwa, wenn es um eine offene Zahlungsforderung geht.

In diesem Fall kann der Streitgegenstand einfach mit einer Summe, nämlich der Forderung an sich, bewertet werden. Gleiches gilt etwa, wenn Reparaturkosten ersetzt werden sollen.

In anderen Fällen muss jedoch eine objektive Schätzung, die den jeweiligen Einzelfall genau berücksichtigt, vorgenommen werden. Das ist etwa bei Schmerzensgeld­ansprüchen oder beim Schadensersatz zur Abgeltung von Urherberrechtsverletzungen nötig.

Gegenstandswert ermitteln: Beispiele zur Veranschaulichung

Die folgenden Beispiele erläutern, wie der Gegenstandswert in bestimmten Fällen ermittelt wird:

  • Was ist der Gegenstandswert bei einer Scheidung? Hier wird strenggenommen vom Verfahrenswert gesprochen. Dessen Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Gesamtmonatseinkommen der Ehegatten, Anzahl der Kinder, gemeinsames Vermögen und Versorgungsausgleich.
  • Wie hoch ist der Gegenstandswert bei einem Streit um die Kündigung eines Mietvertrags? Dieser beträgt in der Regel die in einem Jahr anfallende Nettokaltmiete.
  • Wie wird der Gegenstandswert bei Geldforderungen beziffert? Hier ist die Hauptforderung von Belang, und zwar zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung. Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen, werden nicht berücksichtigt.

Wie berechnet sich die Anwaltsgebühr?

Der Gegenstandswert kann oftmals nur geschätzt werden.
Der Gegenstandswert kann oftmals nur geschätzt werden.

Wie wir bereits erwähnt haben, hängen die Anwaltskosten vom Gegenstandswert einer Streitsache ab. Doch wie lassen sich diese nun genau ermitteln? Grundsätzlich gilt Folgendes: Haben Mandant und Anwalt keine andere Vereinbarung getroffen, so gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Im RVG ist zum Gegenstandswert eine Tabelle zu finden – hierbei handelt es sich um Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 S. 3 RVG. Dieser kann entnommen werden, wie hoch die Gebühr für einen bestimmten Gegenstandswert ausfällt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die anfallenden Anwaltskosten.

Vielmehr kann der Anwalt für alle anfallenden Arbeitsschritte entsprechende Gebühren verlangen. Wie hoch diese ausfallen, ist Anlage 1 zum RVG zu entnehmen. Hier einige Beispiele:

  • Aufsetzen von Schreiben einfacher Art: 0,3 Gebühr
  • Außergerichtliche Vertretung: 0,5 bis 2,5 Gebühr (je nach Arbeitsaufwand)
  • Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug: 1,3 Gebühr

Ein Beispiel: Der Gegenstandswert beträgt 450 Euro. Laut Anlage 2 zum RVG beträgt die einfache Gebühr also 49 Euro. Setzt der Anwalt ein einfaches Schreiben auf, darf er also Anwaltskosten in Höhe von 0,3 x 49 Euro verlangen, das sind 14,70 Euro. Beachten Sie: Es kommen noch eine Postpauschale in Höhe von 20 Euro sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent dazu.

Eine außergerichtliche Einigung ist gegenüber einem Prozess vor Gericht meist die einfachere und günstigere Lösung. Doch wie berechnet sich die Einigungsgebühr? Laut RVG beträgt der Gebührensatz 1,5. Ein Beispiel: Der Gegenstandswert beträgt 5.500 Euro. Damit liegt die Gebühr laut Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 S. 3 RVG bei 390 Euro. Dieser Betrag wird mit 1,5 multipliziert. Es ergibt sich eine Einigungsgebühr in Höhe von 585 Euro.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

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