Prozesskostenhilfe abgelehnt – Gründe und weiteres Vorgehen

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 20. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Prozesskostenhilfe (PKH) sorgt dafür, dass auch Menschen, die sich die Kosten für einen Rechtsstreit auf Grund Ihrer finanziellen Situation nicht leisten können, die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihr Recht einzustehen. Damit die PKH bewilligt werden kann, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Doch was geschieht, wenn die Prozesskostenhilfe abgelehnt wird?
Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wissen viele Betroffene nicht, wie sie die Kosten tragen sollen.
Wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wissen viele Betroffene nicht, wie sie die Kosten tragen sollen.

Antrag auf Bewilligung der PKH ist Pflicht

Möchte eine Person etwa Klage gegen eine andere Partei erheben, geht der Prozess vor Gericht mit hohen Kosten einher. Vor allem Geringverdiener oder Sozialleistungsempfänger können sich das jedoch nicht leisten. Da jedoch in Deutschland alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, springt der Staat in einem solchen Fall ein und unterstützt die Betroffenen finanziell.

Diese Leistung wird Prozesskostenhilfe genannt. Betroffene erhalten diese jedoch nicht automatisch. Vielmehr muss zunächst beim zuständigen Gericht ein Antrag auf PKH gestellt werden. Wird dieser bewilligt, erhält die Person die gesamten oder einen Teil der Kosten bezahlt. Wie verhält es sich jedoch, wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe vom Gericht abgelehnt wird?

FAQ: Prozesskostenhilfe abgelehnt

Wann wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt?

Das Gericht lehnt die Prozesskostenhilfe ab, wenn die gesetzlich definierten Anforderungen nicht erfüllt werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die Erfolgsaussichten gering sind oder der Antragsteller über ausreichend Vermögen verfügt.

Kann ich gegen die Ablehnung vorgehen?

Wurde Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, können sie dagegen gemäß § 567 ZPO eine sofortige Beschwerde einlegen. Ein Anwalt ist dafür nicht notwendig.

Gibt es Alternativen zur Prozesskostenhilfe?

Steht Ihnen die staatliche Prozesskostenhilfe nicht zu, können Sie sich auch an einen gewerblichen Prozesskostenfinanzierer wenden. Dieser trägt das Prozessrisiko samt Kosten, erhält dafür allerdings eine Erfolgsbeteiligung.

Unter welchen Voraussetzungen kann der PKH-Antrag abgelehnt werden?

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, wenn geringe Erfolgsaussichten bestehen.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, wenn geringe Erfolgsaussichten bestehen.

Damit die PKH bewilligt werden kann, müssen Antragssteller gemäß § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören die Folgenden:

  • Hinreichende Erfolgsaussichten
  • Keine Mutwilligkeit
  • Die Person kann die Kosten für die Prozessführung nicht selbst tragen

Die Prozesskostenhilfe wird demnach abgelehnt, wenn keine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht oder das Vorgehen mutwillig erscheint. Auch wenn der Antragsteller über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt, um selbst die Kosten zu tragen, ist bei der Prozesskostenhilfe eine Ablehnung vorprogrammiert.

Des Weiteren wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wenn der Antragsteller eine Rechtsschutzversicherung besitzt, welche die Kosten übernimmt. Auch wenn der Betroffene Mitglied einer Gewerkschaft, eines Sozialverbandes oder Mieterverbandes ist, kann eine Ablehnung erfolgen, wenn diese ihm finanziell helfen können.

Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, müssen die Kosten für den Anwalt, die bislang entstanden sind, vom Betroffenen selbst gezahlt werden.

Prozesskostenhilfe abgelehnt: Was nun?

Bei der Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH kann Sie ein Anwalt unterstützen.
Bei der Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH kann Sie ein Anwalt unterstützen.

Viele Betroffene stellen sich die folgende Frage, wenn ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde: „Was kann ich tun?“ In einem solchen Fall gibt es die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH gemäß § 567 ZPO. Für ein solches Verfahren müssen Betroffene keinen Anwalt nehmen.

PKH-Beschluss mit Ablehnung: Muster zum kostenlosen Download

Möchten Sie im Vorhinein zur Orientierung wissen, wie das Schreiben des Amtsgerichtes aussehen könnte, finden Sie im Folgenden für die Ablehnung der Prozesskostenhilfe ein Muster. Beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage zur Veranschaulichung und um kein offizielles Dokument handelt.

Amtsgericht XY

Beschluss

In Sachen

Name, Adresse, Antragssteller,

gegen

Name, Adresse, Antragsgegner,

hat das Amtsgericht Musterstadt am [Datum] durch [Richter XY] Folgendes beschlossen:

Der Antrag des Antragsstellers vom [Datum] auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

[Weitere Informationen]

Gründe
[Begründung der Entscheidung]

Rechtliche Würdigung:
Der Antrag des Antragsstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat / mutwillig erscheint / der Antragssteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung selbst aufbringen kann (§ 114 ZPO).

[Weitere Angaben]

_____________________________________
(Unterschrift des Richters)

Ablehnung der Prozesskostenhilfe: Muster als PDF

Ablehnung der Prozesskostenhilfe: Muster als Word-Dokument

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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

29 comments on “Prozesskostenhilfe abgelehnt – Gründe und weiteres Vorgehen

Blubb

at 16:51

Ich weiß nicht, ob das hier noch gelesen wird, aber ich suche eine NAtwort auf meine Frage:
Bedeutet die Ablehnung der PKH auch gleich die Niederlage im Prozess?
Mir wurde PKH abgelehnt, aber ich bin mir sicher, dass die Sache, für die ich Kämpfe richtig ist. Nicht nur, weil ich es so empfinde, sondern weil ich es auch so von meinem Umfeld bestätigt bekomme. Der Anwalt hält sich aus rechtlichen Gründen bedecktz, rät aber nicht unbedingt ab. Ich lese daraus eine 50:50 Chance. Sehe ich das falsch? Oder bedeutet eine Ablehnung automatisch eine Niederlage?

Reply
Marianne

at 11:17

Hallo,die Tochter meiner Nachbarin hat vor ein paar Jahren , aus Dummheit,
Sozialbetrug begangenJetzt muss sie alles zurückzahlen und hat aber kaum Geld zum Überleben.Kann sie Prozesskostenhilfe beantragen? Oder kann sie Ratenzahlung machen?
Bitte um Antwort

Reply
Joa

at 21:14

Hallo!
Habe nach mehrfachen Rechtsstreitigkeiten um Umgangs und Sorgerecht mit dem Vater meines Kindes (3 Jahre alt) vor Gericht gestanden, da die Anträge von ihm ausging wurde mir die Gerichtskostenbeihilfe bewilligt.
Da in der Vergangenheit und auch im aktuellen Situationen der Vater mich bedroht, belästigt und es Vorfälle von häuslicher Gewalt gegeben hat uvm. habe ich eine einstweilige Verfügung gestellt, damit es endlich aufhört. die dann auch vor Gericht ging, die aber aufgrund von mangelnder Beweislage nicht wirksam war. Auch nach Antragstellung ans Oberlandesgericht, wurde diese abgelehnt und ich bleibe auf Gerichts und Anwaltskosten von über 800 € sitzen und weiß nicht wie ich diese als Alleinerziehende Mutter bezahlen soll! Auch wenn ich Vollzeit berufstätig bin, ist es mir kaum möglich diese Summe abrupt aufzutreiben. Gibt es in diesen Situation auch noch Hilfsmöglichkeiten an die ich mich wenden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Reply
Klaus P.

at 6:54

Hallo, und wertes Team !
Ich habe eine Geldanlage im grauen Kapitalmarkt zur Rentenüberbrückung meiner Frau gezeichnet.
Die Abwicklung dieser Anlage bis hin zur Insolvenz ist erschlichen und reiner Vorsatz.
Zunächst kann bewiesen werden das nicht nur eine Falschberatung vorliegt, sondern mit Vorsatz
eine Täuschung. Nachweisbar hat das Emissionsprospekt nicht vorgelegen. Des Weiteren ist bis zum heutigen Tage der Nachweis überfällig um welch ein Schiff hier verhandelt wird. Von der gesetzlichen Einführung der Doppelhülle für Frachtschiffe (Containerschiffe), bis hin zur Tonagesteuer steht der Beweis aus. Hinzu kommt, das besagtes Schiff nach 10 Jahren in die Insolvenz ging, und von Tonagesteuer und der Doppelhülle war keine Rede. Der Vertrag war auf 23 Jahre angelegt, zu 8 % pa. Steigend. Nach 10 Jahren wurde dieser durch die Insolvenz beendet.
Ich lebe mit meiner Frau das Rentnerleben. Unsere Renten liegen gerade über dem Regelsatz.
Die Rente sollte gepfändet werden und vieles mehr.
Gemäß HGB 172 5, ist meines Erachtens und nach guten Glauben bei Annahme einer Bilanz die Ausschüttung nicht zurückzuerstatten. Alles das liegt dem Gericht vor und als Begründung und Ablehnung meines Antrages bekam ich, bis heute zu hören.
Die Sache hat keine Aussichten auf Erfolg.

Klaus

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 13:33

Hallo Klaus,

wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen. Dieser kann die Situation prüfen und einschätzen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

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Susanne

at 22:39

Hallo, der Richter am Familiengericht hat meine VKH zeitgleich mit dem Beschluss zum Verfahren abgelehnt. Wegen mangelnder Erfolgsaussicht – die ich aber schriftlich widerlegt habe. Müsste er die VKH nicht im Vorfeld ablehnen? Auf welcher Rechtsgrundlage hat er die VKH erst hinterher abgelehnt?
PS: Ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern und bekomme ergänzend zu meinem Gehalt Wohngeld, da sich der Vater (der nachweislich im vergangenen Jahr 94.000€ brutto verdiente) um den angemessenen Unterhalt drückt. Ich kann die Verfahrenskosten (her 3000€ imcl. gegnerischem Anwalt) nicht zahlen. BTW – der KV bekommt VKH – mit dem Einkommen!

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 13:19

Hallo Susanne,

aus der Ferne können wir hierzu nur schwer eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und beurteilen, inwiefern die Ablehunung rechtlich in Ordnung war.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Michael

at 8:38

Hallo, ich habe eine Frage zu Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss. A stellt bei Gericht einen Antrag auf PKH wegen Bedürftigkeit (Trennungsunterhaltsverfahren). Gericht schreibt rechtl. Hinweis, dass der Antrag vermutlich abzulehnen sei wegen mangelnder Bedürftigkeit, da A ja Unterhalt von B bezieht und somit PKVorschuss fällig sei.
Was ist da üblich: Wird der Antrag auf PKH abgelehnt und es ist ein separater Antrag auf PKVorschuss fällig? Oder entscheidet das Gericht dann üblicherweise im selben Verfahren schon über den Vorschuss und verpfichtet B zur Zahlung des Vorschusses anstelle der Gewährung von PKH?

Besten Dank für Eure Infos und vielen Dank für die tolle Seite!
Michael

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 13:07

Hallo Michael,

unseres Kenntnisstandes nach wird ein neuer Antrag nötig. Genauere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht oder einem Anwalt.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Karina

at 13:59

Hallo,
folgende Situation. A hat einen PKH Antrag gestellt. Dieser wurde aufgrund der finanziellen Situation abgelehnt. A kann aufgrund der anhängigen Familiensache der Arbeit nicht weiter nachgehen und rutscht in den Krankengeldbezug oder wird gekündigt. Die finanzielle Situation verändert sich hierdurch natürlich deutlich. Muss A die Prozesskosten dennoch zahlen?
Danke und viele Grüße

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 10:00

Hallo Karina,

das kommt auf den Einzelfall an. Ein Anwalt kann Sie beraten.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Jörn

at 18:03

Die Beschwerde gegen die Entscheidung auf PKH wurde ebenfalls durch das OLG abgelehnt. Nun möchte ein Freund das notwendige Geld zur Verfügung stellen, damit das Verfahren geführt werden kann.
Gibt es eine genau definierte Frist, bis wann man die Einzahlung vornehmen kann?
Die Sache ist bereits verjährt, deshalb wird es schwierig.
Vielen Dank

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:58

Hallo Jörn,

aus der Ferne können wir dies leider nicht einschätzen und müssen Sie an einen Anwalt verweisen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Tina

at 16:14

Hallo zusammen,

meine Verfahrenskostenhilfe wurde abgelehnt, da die Aussichten auf Erfolg zu gering sind. Daraufhin, hat mein Anwalt eine Beschwerde eingereicht, die ebenfalls abgelehnt wurde. Mein Anwalt berechnet mir nun die Kosten seines Aufwandes die bei 300€ liegen.
Ich bin alleinerziehende Mutter und kann nicht mal die 300€ aufbringen, deshalb habe ich auch die Verfahrenskostenhilfe beantragt, da ich finanziell nicht dazu in der Lage bin, die Gerichtskosten und den Anwalt aus eigener Tasche zu zahlen.
Es ging darum, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, da der Vater sich nicht mehr gemeldet hat seit über nem halben Jahr und wichtige Ereignisse wie Kindergartenplätze, Reisepässe etc. anstanden. Das Gericht sieht keine Aussicht auf Erfolg, da man nicht glaube, dass der Vater in Zukunft keine elterlichen Entscheidungen treffen könnte, trotz Unstimmigkeiten und fehlender Kommunikation und Kooperation untereinander.
Was kann ich jetzt tun?

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank!

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:13

Hallo Tina,

in Familiensachen sollte keine weitere Rechtsbeschwerde mehr möglich sein.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Rene

at 15:25

Hallo
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Einnahme von BTM Pflichtigen Medikamenten
Mein Antrag auf PKH inkl Widerspruchsklage §80VwGO beim Verwaltungsgericht wurde wegen Erfolglosigkeit abgelehnt.Die Gerichtskostendes Verfahrens soll ich tragen. Streitwert 2500€
1. muss ich nun 2500€ an das Gericht zahlen?
2.gibt es irgendeine Möglichkeit was ich tun kann und Erfolgsaussichten hat?
Gruß

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:01

Hallo Rene,

der Streitwert stellt nicht den Betrag dar, den Sie zahlen müssen. Beim Streitwert handelt es sich um den in einer Geldsumme ausgedrückten Wert des Streitgegenstandes. Die Gerichtskosten hängen unter anderem von diesem Wert ab. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Julia P.

at 17:47

Guten Tag,,
wenn gleichzeitig Klage und PKH Antrag gestellt werden und der PKH Antrag mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wird, wird dann automatisch auch die Klage abgewiesen oder sind die Verfahren unabhängig voneinander?

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 13:21

Hallo Julia,

das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Haben Sie angegeben, dass es sich lediglich um einen Klageentwurf handelt und die Klage nur dann erhoben werden soll, wenn die PKH bewilligt wird, müssen in der Regel keine weiteren Schritte eingeleitet werden. Ansonsten handelt es sich in der Regel um zwei unabhängige Verfahren.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Ana H.

at 21:46

Kann man in der Beschwerde einen Antrag auf Verweisung an das zuständige Gericht stellen, für den Fall, dass der Beschwerde stattgegeben wird? Das Gericht ist der Ansicht, dass es unzuständig sei. Ein Antrag auf Verweisung an das zuständige Gericht wurde versäumt.

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:14

Hallo Ana,

wie sich das weitere Vorgehen gestaltet, hängt unter anderem davon ab, um welche Art von Prozess es sich handelt. Bei einem sozialgerichtlichen Verfahren ist es so, dass das Gericht, bei welchem der erste Antrag gestellt wurde, an das sachlich und örtliche zuständige Sozialgericht verweist. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie einen Anwalt um Rat fragen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Hermann B.

at 12:44

Guten Tag,

reicht in einem ablehnenden PKH-Beschluss die gerichtliche Annahme —- keine hinreichende Aussicht auf Erfolg —
“ Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeswchwerde gegen den Beschluss des LG ….. wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 ZPO).“
oder muss diese gerichtliche Meinung jedenfalls begründet werden und wenn ja, bitte ich um Literaturangabe.
n.m.E. muss eine Begründung erfolgen, damit die Entscheidung nachprüfbar ist

Besten dank für eine zeitnahe Antwort.

mfg Hermann

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 10:01

Hallo Hermann,

unseres Kenntnisstandes nach muss der Beschluss lediglich begründen, aus welchem Grund der Antrag abgelehnt wurde – in Ihrem Fall die fehlende Aussicht auf Erfolg. Laut einem Urteil des BVG ist nur in gewissen Fällen eine gesonderte Begründung für das Fehlen hinreichender Erfolgsaussichten erforderlich (Az.: 2 BvR 2231/13).

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Stefan

at 10:42

Hallo,

ich habe gerade erfahren, dass die Prozesskostenhilfe für eine Bekannte abgelehnt wurde, weil das monatliche Einkommen um 80 Euro zu hoch wäre, die Kosten für den derzeitigen Klinikaufenthalt (ca. 80 Euro TÄGLICH) jedoch nicht als Ausgaben zu berücksichtigen wären. Sie steht damit kurz vor der Insolvenz. Es ging um die Erstberatung beim Anwalt, da sich die private Krankenversicherung weigert die Kosten für die Klinik zu übernehmen.

Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das eigentlich nicht sein kann.

Haben Sie dazu eine Erklärung?

Danke im Voraus.

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 10:17

Hallo Stefan,

wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Posten, wie der oben genannte, nicht explizit im Gesetz vermerkt sind. Dennoch gibt es Posten, wie etwa hohe Kreditraten, die als besondere Belastung geltend gemacht werden können. Für nähere Informationen müssen wir Sie an einen Anwalt verweisen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Theodor

at 22:56

Frage nach dem Sachverhalt:
Ich habe einen PKH-Antrag für eine künftige Amtshaftungsklage eingereicht und dabei die Vorsitzende Richterin aus verschiedenen Gründen wegen Befangenheit abgelehnt. Letztere hat den Befangenheitsantrag als missbräuchlich abgelehnt und die dagegen erhobene Beschwerde das OLG aufgrund der zutreffenden Gründe der LG-Entscheidung zurückgewiesen. Dazu hat das OLG geschrieben: Beschwerdewert: Der Streitwert richtet sich nach dem Hauptverfahren und wird von LG bestimmt; Dagegen Anhörrüge erhoben die auch kostenpflichtig zurückgewiesen ist; ein Streitwert in PKH-Verfahren ist aber nicht bestimmt und kein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen. Nach kurzer Zeit erließ die Gerichtskasse eine Rechnung für die Kosten der OLG-Rechtsprechung und diese von mir abgelehnt mit der Begründung dass das PKH-Verfahren auch in 2e Instanz kostenlos ist: Frage: darf die Gerichtskasse ein Zwangsvollstreckungsverfahren für das inkasso der Kosten der OLG-Rechtsprechung betreiben ???

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:01

Hallo Theodor,

wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie an einen Anwalt verweisen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

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Ernst G.

at 19:12

BVerwG
Nach Ablehnung der Beschwerde, (Antrag auf isolierte PKH) wurde durch den Bayer. BGH
mit Beschluss der Unanfechtbarkeit nach § 152 Abs. 1 VwGO abgelehnt. Ein danach
zum BVerwG eingereichten Antrag auf isolierte PKH ist wegen mangelner Aussicht auf
Erfolg abgelehnt, weil eine solche Üerprüfung mit der Regelung des § 152 Abs. 1 ausdrücklich ausschließt, da der Antrag auf Bewilligung von PKH keine Aussicht auf Erfolg
bietet. Ein erneuter Antrag auf isolierte PKH zum BVerwG scheiterte aus dem gleichen
Grund. Welche Aussicht zum BVerfG und wie ist eine Beschwerde innerhalb der Monatsfrist mit Erfolg einzureichen. MfG. Ernst G.

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 8:55

Hallo Ernst,

wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Aus diesem Grund können wir leider keine Aussagen zu Erfolgsaussichten oder ähnlichen Punkten machen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

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