Gerichtskosten: Wie hoch fallen sie aus und wer muss sie bezahlen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen zwei Parteien, bei denen sich partout keine Einigung erzielen lässt, bleibt oft nur der Gang vors Gericht, damit dieses entscheiden kann, wer im Recht ist. Doch viele Betroffene scheuen diesen Schritt. Denn Gerichtsverfahren sind nicht nur nervenaufreibend, sondern auch teuer. Ein Posten, der hierbei anfällt, sind die Gerichtskosten. Aber wie setzen sich diese zusammen? Wie beeinflusst der Streitwert die Gerichtskosten? Diese und weitere Fragen klären wir im Folgenden.

Gerichtskosten: Wie hoch fallen sie aus?
Gerichtskosten: Wie hoch fallen sie aus?

Mit unserem Rechner können Sie die Prozesskosten ermitteln

Beim Gerichtsverfahren fallen Gebühren an

Auch Richter und Schöffen möchten für ihre Arbeit entlohnt werden. Obendrein verursachen die Nutzung und der Betrieb des Gerichtsgebäudes Kosten und auch sonst fallen allerlei Ausgaben rings um die Gerichtsbarkeit an. Um diese Ausgaben zu decken, werden für jedes Verfahren Gerichtsgebühren erhoben – auch bekannt als Gerichtskosten.

Nicht dazu zählen die gerichtlichen Auslagen, die zum Beispiel für die Erstellung von Gutachten oder die Übersetzung wichtiger Dokumente anfallen. Diese stellen einen eigenen Posten dar, der zusammen mit den Gerichtskosten und den Anwaltskosten die Prozesskosten bildet.

Wer diese zu zahlen hat, wird durch das Gerichtsurteil entschieden, wobei in den meisten Fällen der Verlierer des Verfahrens sämtliche Kosten übernehmen muss – und damit auch die Gerichtskosten. Bei einer Klage vor dem Sozialgericht wird der Unterliegende allerdings nicht zur Übernahme der Gerichtskosten und -auslagen verpflichtet. Dies soll sicherstellen, dass auch einkommensschwache Personen die Möglichkeit erhalten, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen.

FAQ: Gerichtskosten

Wie wird die Höhe der Gerichtskosten bei Zivilprozessen festgelegt?

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) richtet sich bei Zivilprozessen die Höhe der Gerichtskosten nach dem Streitwert. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Gerichtskostentabelle.

Wann muss ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden?

Die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses muss bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten erfolgen. Sie ist Voraussetzung für die Zustellung der Klage. Das Gericht wird somit erst tätig, wenn der Vorschuss bei ihm eingegangen ist. Dessen Höhe entspricht der Verfahrensgebühr, die sich wiederum nach dem Streitwert richtet.

Wer zahlt die Gerichtskosten bei einem Vergleich?

Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, kann dabei auch festgelegt werden, welche Seite die Gerichts- und übrigen Prozesskosten zu zahlen hat. Üblicherweise werden die Kosten hier gleichmäßig geteilt. Bei einem Vergleich fallen die Gerichtskosten niedriger aus als bei einem Urteilsspruch, da hier für die Berechnung ein niedrigerer Gebührensatz herangezogen wird.

Gerichtskostenrechnung: So ergibt sich die Gerichtsgebühr

Wie bereits erwähnt, wird die Höhe der Gerichtskosten durch den Streitwert bestimmt. Zu diesem Zweck stellt das GKG eine Gebührentabelle zur Verfügung. Hier wird festgelegt, für welche Streitwerte welche Gebühren anfallen:

Streitwert bis … EuroGerichtsgebühr in Euro
50038
100058
150078
200098
3000119
4000140
5000161
6000182
7000203
8000224
9000245
10.000266

Bei dieser Tabelle hier handelt es sich lediglich um einen Auszug. Die komplette Gebührentabelle für die Gerichtskosten (mit Streitwerten von mehr als 10.000 Euro) finden Sie in Anlage 2 des GKG.

Um nun die endgültigen Gerichtskosten zu berechnen, muss die ermittelte Gebühr noch mit dem richtigen Gebührensatz multipliziert werden. Dieser kann stark variieren und hängt unter anderem von der Art des Gerichts und vom Verfahrensausgang ab. Wird das Verfahren vor einem Gericht der ersten Instanz (das kein Familiengericht ist) geführt und endet es mit einem Urteil, beträgt der Gebührensatz beispielsweise 3,0. Kommt es zu einem gerichtlichen Vergleich, fällt stattdessen ein Gebührensatz von 1,0 an.

Um für etwas mehr Klarheit zu sorgen, wollen wir die Berechnung der Gerichtskosten gemäß GKG an einem Beispiel verdeutlichen:

Der Streitwert beträgt 8300 Euro. Aus der obigen Tabelle können Sie entnehmen, dass dafür eine Gebühr von 245 Euro anfällt. Diese muss nun noch mit dem Gebührensatz verrechnet werden. Wir gehen für unser Beispiel davon aus, dass das Verfahren vor einem Gericht der ersten Instanz geführt wurde und mit einem Urteil endete. Dies entspricht einem Gebührensatz von 3,0, wodurch sich folgende Formel ergibt:

Gerichtskosten = Gebühr x Gebührensatz = 245 € x 3,0 = 735 €

Es fallen somit Gerichtskosten in Höhe von 735 Euro an.

Gerichtskosten können als Ratenzahlung beglichen werden

Wenn es die finanzielle Situation rechtfertigt, kann auch eine Ratenzahlung für die Gerichtskosten beantragt werden.
Wenn es die finanzielle Situation rechtfertigt, kann auch eine Ratenzahlung für die Gerichtskosten beantragt werden.

Je nachdem, wie hoch die Gerichtskosten ausfallen, kann es schwierig sein, diese am Stück zu bezahlen. Dann besteht die Möglichkeit, bei Gericht eine Ratenzahlung für die Gerichtskosten zu beantragen. Dazu muss der Antragsteller nachweisen, dass er nicht in der Lage ist die gesamte Summe auf einmal zu begleichen. Als Beleg dafür können z. B. folgende Unterlagen dienen:

  • Gehaltsbescheinigungen
  • Kontoauszüge
  • Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen

Unter Umständen ist es zudem möglich, für die Gerichtskosten eine Stundung zu beantragen, zum Beispiel bei einem Insolvenzverfahren. Gewährt das Gericht die Stundung, müssen die Gerichtskosten erst nach Beendigung des Verfahrens gezahlt werden.

Bildnachweise: istockphoto.com/kanvag, fotolia.com/pictworks

Quellen und weiterführende Links

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 als Redakteurin für prozesskostenfinanzierung.de. In ihren Ratgebern beantwortet sie die wichtigsten Fragen zum Kostenrecht und erklärt ihren Lesern, unter welchen Umständen sie Prozesskostenhilfe erhalten.

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One comment on “Gerichtskosten: Wie hoch fallen sie aus und wer muss sie bezahlen?

Bruno

at 11:14

ich habe bei einem Prozess mit einem Vergleich 850 Euro dem Anwalt gegeben und bei berechtigter Prozesskostenhilfe keinen Betrag zurückbekommen

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