Opfer gewisser Straftaten können sich als Nebenkläger einer öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft anschließen. Die Nebenklage ist hierbei ein Mittel des Opferschutzes, da sie es dem Betroffenen erlaubt, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Hierfür fallen natürlich Kosten – etwa für den Rechtsanwalt – an. Nicht jeder kann eine solche Summe aufbringen. Können Betroffene auch bei einer Nebenklage Prozesskostenhilfe beantragen?
Bei Strafverfahren zum Missbrauch von Kindern wird ein Rechtsanwalt als Beistand gestellt. Es muss keine Prozesskostenhilfe für die Nebenklage beantragt werden.
Bei Strafverfahren zum Missbrauch von Kindern wird ein Rechtsanwalt als Beistand gestellt. Es muss keine Prozesskostenhilfe für die Nebenklage beantragt werden.

Was ist eine Nebenklage überhaupt?

In einem Zivilverfahren werden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten geklärt, die Privatpersonen miteinander führen. Hierzu kommt es beispielsweise bei Problemen nach dem Autokauf. Bemerken Sie nach kurzer Zeit einen Mangel, der Händler weigert sich jedoch, diesen zu beheben, landet der Fall häufig vor Gericht. Sie gehen dann als Kläger gegen den Händler, der nun Angeklagter ist, vor.

Anders verhält es sich jedoch in Strafverfahren. Bei einer Straftat erhebt nicht etwa das Opfer Klage, sondern die Staatsanwalt übernimmt diesen Schritt. Damit sich das Opfer bzw. die Angehörigen eines Getöteten trotzdem aktiv am Verfahren beteiligen können, gibt es das Instrument der Nebenklage.

Ein Nebenkläger und sein Rechtsanwalt sorgen dafür, dass sein persönliches Interesse durchgesetzt wird. Doch wie verhält es sich mit den entstehenden Kosten? Können Betroffene auch bei einer Nebenklage Prozesskostenhilfe erhalten?

FAQ: Prozesskostenhilfe bei der Nebenklage

Kann ich als Nebenkläger Prozesskostenhilfe erhalten?

Grundsätzlich ist es möglich, als Nebenkläger Prozesskostenhilfe zu beantragen. Bei einigen Verbrechen sieht der Gesetzgeber allerdings auch den Beistand durch einen Rechtsanwalt vor.

In welche Fällen ist bei der Nebenklage ein Beistand möglich?

Laut Strafprozessordnung wird der Beistand eines Anwalts für die Nebenklage unter anderem bei Mord, räuberischer Erpressung, schwerem Raub oder Vergewaltigung gestellt. Die Anwaltskosten trägt dann der Staat.

Welche Voraussetzungen müssen Nebenkläger bei der PKH erfüllen?

Zu den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe zählt insbesondere ein geringes Einkommen.

Macht den Antrag auf PKH überflüssig: Beiordnung eines Rechtsanwalts

Bei einer Nebenklage ist die Prozesskostenhilfe oft nicht nötig.
Bei einer Nebenklage ist die Prozesskostenhilfe oft nicht nötig.

Um die Frage zu beantworten, ob auch bei einer Nebenklage Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, muss zunächst ein bestimmter Sachverhalt geklärt werden. In gewissen Fällen ist dem Nebenkläger nämlich gemäß § 379a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen. Hierzu kommt es unter anderem bei Verbrechen wie:

  • sexuellem Missbrauch von Kindern
  • Menschenhandel
  • Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung
  • Mord
  • Totschlag
  • schwere Körperverletzung
  • schwerer Raub
  • räuberische Erpressung oder räuberischer Diebstahl

Auch wenn ein Nebenkläger das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder er seine Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann, ist gemäß § 397a Abs. 1 Nr. 5 StPO ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er Opfer einer Sexualstraftat wurde, die gesetzlich nicht als Verbrechen gewertet wird. Hierzu gehören unter anderem die Ausbeutung von Prostituierten oder der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen.

In diesen Fällen ist bei einer Nebenklage keine Prozesskostenhilfe nötig, da der Rechtsanwalt laut den Regelungen der StPO als Beistand unabhängig von den jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnissen erfolgt. Die Kosten werden der Staatskasse auferlegt.

Prozesskostenhilfe bei Nebenklage: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Bei einer Nebenklage kann die Prozesskostenhilfe unter gewissen Voraussetzungen gewährt werden.
Bei einer Nebenklage kann die Prozesskostenhilfe unter gewissen Voraussetzungen gewährt werden.

In allen anderen Fällen, die nicht im Gesetz genannt werden, ist es gemäß § 379 Abs. 2 StPO möglich, einen PKH-Antrag zu stellen. Hierzu müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Zunächst sind das Einkommen und Vermögen des Nebenklägers zu beachten. Ist er nicht in der Lage, die anfallenden Kosten zu tragen, kann die Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Des Weiteren muss laut § 379 Abs. 2 StPO die Sach- oder Rechtsanlage als schwierig bewertet werden.

Zudem muss davon auszugehen sein, dass der Nebenkläger seine Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann bzw. dass ihm dies nicht zuzumuten ist.

Wird der Angeklagte verurteilt, muss er in der Regel die Kosten der Nebenklage tragen. Kommt es allerdings zu einem Freispruch, muss der Nebenkläger selbst dafür aufkommen.
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.