Mieter und Vermieter haben mitunter ein kompliziertes Verhältnis zueinander. Nicht selten kommt es vor, dass eine der beiden Parteien ihren Pflichten nicht nachkommt oder die Rechte der anderen verletzt. Kommt es diesbezüglich zu Streitigkeiten, endet dies häufig vor Gericht, was für die Beteiligten hohe Kosten bedeuten kann. Wer ein geringes Einkommen besitzt, kann jedoch staatliche Fürsorgeleistung beanspruchen. Was Sie zur Prozesskostenhilfe im Mietrecht wissen müssen, erläutert der folgende Ratgeber.
Wenn Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht enden
Mieterhöhungen, unrechtmäßige Kündigungen, ausbleibende Mieten, Schäden in der Wohnung – es gibt viele Gründe, warum Mieter und Vermieter miteinander in Streit geraten. Schaffen die Parteien es nicht, zu einer Einigung zu kommen, bleibt oft nur der Gang vor Gericht. Doch gerade Mieter scheuen sich oft davor, diesen Weg einzuschlagen, da sie die hohen Anwalts- und Gerichtskosten fürchten. Doch auch im Mietrecht besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die es einkommensschwachen Bürgern ermöglicht, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.
Wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten im Mietrecht ausfallen, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen, denn wie bei vielen Zivilprozessen bemessen sich die Kosten am Streitwert. Geht es um ausgebliebene Mietbeträge von insgesamt 2000 Euro? Oder um dringend nötige Reparaturen, die sich der Vermieter weigert durchzuführen? Oder soll das Gericht entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig war? Je nach Sachverhalt des Streits liegt ein unterschiedlicher Streitwert zugrunde. Wenn Sie diesen kennen, können Sie die voraussichtlich anfallenden Prozesskosten ganz leicht mit unserem Prozesskostenrechner ermitteln:
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe im Mietrecht bewilligt, deckt diese sowohl Ihre Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten.
Inhalt
FAQ: Prozesskostenhilfe im Mietrecht
In der Regel muss der Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten begleichen. Das umfasst die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die Kosten für den gegnerischen Anwalt.
Damit Ihnen als Mieter Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Sie nachweisen, dass Sie nur über ein geringes Einkommen bzw. Vermögen verfügen. Außerdem muss Ihre Klage Aussicht auf Erfolg haben.
Prinzipiell ja, allerdings haben Vermieter mitunter geringere Erfolgsaussichten, wenn sie Prozesskostenhilfe beantragen. Grund dafür ist, dass sie in der Regel auch Eigentümer der Immobilie sind. Kann ihnen zugemutet werden, dass sie die Verfahrenskosten mittels ihres Immobilienvermögens selbst finanzieren (z. B. indem sie die Immobilie beleihen), lehnt das Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe in der Regel ab.
Wann kriegen Sie als Mieter Prozesskostenhilfe?
Um Prozesskostenhilfe im Mietrecht (oder einem anderen Rechtsgebiet) in Anspruch nehmen zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen nachweisen, dass Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um die Prozesskosten selbst zahlen zu können. Erhalten Sie irgendeine Form der Sozialhilfe wie z. B. Hartz IV, genügt in der Regel ein entsprechender Nachweis, um bereits als anspruchsberechtigt zu gelten. Andernfalls müssen Sie Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen offenlegen.
- Ihre Klage darf nicht mutwillig erfolgen. Das bedeutet, dass davon auszugehen ist, dass Sie das Verfahren auch dann führen würden, wenn Sie die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssten.
- Ihre Klage (oder Ihre Verteidigung, wenn Sie Angeklagter sind) muss Aussichten auf Erfolg haben. Möchten Sie beispielsweise gegen eine ordnungsgemäße Kündigung von Seiten Ihres Vermieters vorgehen, haben Sie eher wenig Aussichten auf Erfolg und erhalten vermutlich keine Prozesskostenhilfe.
Die letzte Bedingung soll auch Sie als Mieter schützen: Unterliegen Sie nämlich im Prozess, müssen Sie dank der Prozesskostenhilfe zwar nicht Ihre eigenen Prozesskosten zahlen, dafür aber die Anwaltskosten Ihres Vermieters.
Prozesskostenhilfe als Vermieter: Die Tücken des Immobilienvermögens
Dem Amtsgericht, das über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mietrecht entscheidet, ist es grundsätzlich egal, ob der Antragsteller Mieter oder Vermieter ist. Denn prinzipiell hat jede Partei die gleichen drei Bedingungen zu erfüllen, um Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können: Bedürftigkeit, fehlende Mutwilligkeit, Erfolgsaussichten der Klage (oder Verteidigung).
Trotzdem haben Vermieter es meistens schwerer, tatsächlich Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen. Das liegt daran, dass sie in der Regel auch die Eigentümer der betreffenden Immobilie sind und somit über Immobilienvermögen verfügen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Amtsgericht zu der Entscheidung kommen, dass Ihnen zuzumuten ist, die Prozesskosten aus Ihrem Immobilienvermögen zu finanzieren, und verwehrt Ihnen die Prozesskostenhilfe. Das wäre z. B. der Fall, wenn die Möglichkeit besteht, die Immobilie zu beleihen und so ein Darlehen zu erhalten.
Um als Vermieter trotzdem Prozesskostenhilfe erhalten zu können, müssen Sie somit nachweisen, dass Ihre Einkommensverhältnisse es Ihnen unmöglich machen, ein (zusätzliches) Darlehen aufzunehmen. Lassen Sie sich hier ggf. anwaltlich beraten.
One comment on “Prozesskostenhilfe im Mietrecht: Unterstützung für Mieter und Vermieter”
Anja B.
2. November 2023 at 11:56
schönen guten Tag ich hätte eine Frage und zwar ich wohne privat in München und meine Wohnung ist verkauft worden jetzt suche ich erneut eine Wohnung und ich müsste laut die neuen Vermieter am 30.11 draußen sein so dass die am 1.12 einziehen können jetzt sind wir auf Stocker vom Jobcenter und ich habe einen Antrag beim wohnungsamt gestellt die gaben mir 30 Punkte und jetzt läuft das alles aus gerichtliche Verfahren raus wo bekomme ich einen Anwalt einen rechtsbeistand auf armenrecht da ich glaube ich sowas benötigen tun ein paar Fragen habe da die neuen Vermieter mich Penner dran in die Wohnung wollen und das wohnungsamt aber sagt sie dürfen hier nicht rein und sie müssen noch mal ausmessen und für die Bank und noch mal ein Gutachten und ich soll den Start verklagen also den Jobcenter und das wohnungsamt da ich nur so wenig Punkte bekommen habe und ich keine Wohnung bekommen und ich soll sofort aus die Wohnung rausgehen und soll mich obdachlos melden bin aber verheiratet mit meinem Mann lebe ich hier drin und habe ein zehnjährigen Sohn bitte geben sie mir einen Ratschlag mit freundlichen Grüßen Anja