Streitwert – Was hat es damit auf sich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Streitwert drückt aus, wie viel der Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens wert ist. In der Regel entspricht der Streitwert dem tatsächlichen oder potentiellen finanziellen Schaden des Geschädigten. Das heißt nicht, dass der Verlierer des Verfahrens diesen Betrag tatsächlich zahlen muss. Vielmehr beeinflusst der Streitwert die Prozesskosten, die für die Beteiligten anfallen.
Was ist mit dem Streitwert gemeint?
Was ist mit dem Streitwert gemeint?

Was ist der Streitwert?

Bei der Frage, wie sich die Kosten für einen Anwalt, einen Notar oder einen Gerichtsprozess ergeben, werden Sie oft mit verschiedenen Begriffen konfrontiert: Streitwert, Gegenstandswert, Verfahrenswert oder Geschäftswert. Diese sind keine Synonyme, haben jedoch alle die gleiche Funktion: Sie bezeichnen den monetären Wert der Sache, um die es geht.

Wird ein Gerichtsprozess geführt, wird vom Streitwert gesprochen. Dieser gibt an, wie viel der Streitgegenstand des Verfahrens wert ist bzw. welches finanzielle Interesse beim Kläger besteht, die Streitigkeit zu klären. Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt und beeinflusst die Zuständigkeit des Gerichts und der Rechtsmittel sowie die Höhe der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Der Streitwert muss also nicht vom Verlierer des Verfahrens gezahlt werden, legt aber die Höhe anderer Kosten fest, die für diesen anfallen.

FAQ: Streitwert

Ich habe einen Prozess mit einem Streitwert von 20.000 Euro verloren. Muss ich diese jetzt zahlen?

Nein. Was Sie zahlen müssen, sind die Prozesskosten und ggf. Schadensersatz bzw. die Forderung an den Prozessgegner. Die Höhe der Prozesskosten ergibt sich aus dem Streitwert.

Wie kann ich anhand des Streitwertes die Anwalts- und Gerichtskosten ermitteln?

Um die Prozesskosten mittels des Streitwertes zu berechnen, können Sie unseren kostenlosen Prozesskostenrechner verwenden.

Wie wird der Streitwert ermittelt?

Der Streitwert wird vom Richter nach dessen Ermessen festgelegt. Dabei berücksichtigt er den Sachverhalt des Streits und das Rechtsgebiet. Viele Richter orientieren sich zudem an Streitwertkatalogen, welche jedoch nicht verbindlich sind.

Drei verschiedene Streitwerte

Gegenstandswert und Streitwert sind nicht das Gleiche.
Gegenstandswert und Streitwert sind nicht das Gleiche.

Bei jedem Gerichtsverfahren wird ein Streitwert festgelegt. Dessen Höhe hat verschiedene Auswirkungen. Je nachdem welche Funktion der Streitwert erfüllt, werden drei Varianten unterschieden:

  • Zuständigkeitsstreitwert: Die Höhe des Streitwertes bestimmt, welches Gericht in erster Instanz für das Verfahren zuständig ist. Bei Beträgen bis 5000 Euro liegt die Zuständigkeit üblicherweise beim Amtsgericht, bei höheren Streitwerten beim Landgericht.
  • Rechtsmittelstreitwert: Üblicherweise ist ein Rechtsmittel im Verfahren nur zulässig, wenn ein bestimmter Mindeststreitwert vorliegt. Um Berufung einlegen zu können, muss der Streitwert z. B. in der Regel mindestens 600 Euro betragen.
  • Gebührenstreitwert: Dies ist der Streitwert, der über die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten entscheidet.

Gerichtskosten und Anwaltskosten: Streitwert bestimmt die Höhe

Mit dem Streitwert lassen sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) die Gebühren für den Anwalt und anhand des Gerichtskostengesetzes (GKG) die Gerichtskosten festlegen. Unser Prozesskostenrechner hilft Ihnen dabei, diese Kosten zu ermitteln:

Die Streitwertbestimmung kann kompliziert sein

Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt.
Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt.

Die Höhe des Streitwertes richtet sich danach, wie bedeutsam die Klärung des Streites für den Kläger ist. Geht es dabei um eine Geldsumme, ist der Streitwert identisch mit deren Höhe, ansonsten wird er vom Gericht geschätzt. Dabei werden der verhandelte Sachverhalt und das Rechtsgebiet berücksichtigt, was die Berechnung vom Streitwert ganz schön kompliziert macht.

So wird z. B. der Streitwert bei einer Feststellungsklage anders ermittelt als der Streitwert bei Mahnverfahren, Unterlassung oder Kündigungsschutzklage. Muss ein Gericht den Streitwert bestimmen, orientiert es sich meist am Streitwertkatalog des jeweiligen Gerichtbarkeitszweigs (Verfassungsgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit etc.).

Diese Kataloge listen die möglichen Verfahrensgegenstände auf und geben für jeden davon einen Streitwert an, manchmal als konkreten Betrag, manchmal als Prozentsatz einer bestimmten Summe oder auch als Ergebnis einer Berechnungsformel. Eine solche Streitwerttabelle bietet für die Richter aber lediglich eine Orientierung. Sie sind nicht verpflichtet, den Streitwert danach festzulegen, sondern können nach eigenem Ermessen darüber entscheiden.

Daher wissen Kläger im Vorhinein nicht mit Sicherheit, wie hoch der Streitwert ihres Verfahrens sein wird. Um dies zu erfahren, müssen sie einen Antrag auf Streitwertfestsetzung beim zuständigen Gericht stellen. Dieser kann formlos erfolgen, sollte aber alle wichtigen Angaben zum Verfahren enthalten (Streitgegenstand, Name von Kläger und Beklagtem, Aktenzeichen etc.).

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Über den Autor

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Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 als Redakteurin für prozesskostenfinanzierung.de. In ihren Ratgebern beantwortet sie die wichtigsten Fragen zum Kostenrecht und erklärt ihren Lesern, unter welchen Umständen sie Prozesskostenhilfe erhalten.

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