Prozesskostenhilfe: Verjährung der Rückzahlung und der Rechtsverfolgung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 17. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In der Regel unterliegen Ansprüche einer sogenannten Verjährung. Diese sorgt dafür, dass gewisse Berechtigungen oder Rechte nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr eingefordert werden können. Nur so kann irgendwann Rechtsfrieden eintreten. Auch bei der Prozesskostenhilfe wird die Verjährung häufig ins Gespräch gebracht. Sie kann unterschiedliche Bedeutungen haben, auf die wir hier näher eingehen.
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe führt zur Verjährungshemmung.
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe führt zur Verjährungshemmung.

Verschiedene Formen der Verjährung

Die Prozesskostenhilfe unterstützt Menschen, die sich aufgrund eines niedrigen Einkommens oder eines nicht vorhandenen Vermögens einen Rechtsstreit nicht leisten können. So wird gewährleistet, dass sich jeder Bürger vor Gericht für sein Recht einsetzen kann. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Paragraphen 144 bis 127 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Es gibt verschiedene Bereiche, in denen eine Verjährung bei der Prozesskostenhilfe von Bedeutung sein kann. Wir klären im folgenden Ratgeber, ob sich der PKH-Antrag auf die Verjährung der Rechtsverfolgung auswirkt, wie lange ein Anwalt seine Vergütung einfordern kann und wie lange Personen die Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen.

FAQ: Verjährung bei der Prozesskostenhilfe

Wie wirkt sich ein Antrag auf Prozesskostenhilfe auf die Verjährungsfristen aus?

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt die Verjährung für die entsprechende Rechtsverfolgung.

Wann verjährt die Prozesskostenhilfe?

Eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe ist nach vier Jahren nicht mehr möglich.

Wie lange können Anwälte ihre PKH-Vergütung einfordern?

Um die eigenen Anwaltskosten gegenüber dem Prozessgegner oder der Landeskasse geltend mach zu können, hat der Rechtsbeistand bei genehmigter Prozesskostenhilfe drei Jahren Zeit..

Beeinflusst der Antrag auf PKH die Verjährung der Rechtsverfolgung?

Bei der Prozesskostenhilfe betrifft die Verjährung unterschiedliche Bereiche.
Bei der Prozesskostenhilfe betrifft die Verjährung unterschiedliche Bereiche.

Landläufig ist bekannt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, nach drei Monaten verjähren.

Auch Ansprüche verjähren nach einem gewissen Zeitraum und Forderungen können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Ähnliches gilt für Straftaten: Mit einigen Ausnahmen können diese nur in einer festgelegten Zeitspanne vor Gericht gebracht werden.

In § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) finden sich jedoch Mittel, welche zur Hemmung der Verjährung führen. Laut § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB gilt Folgendes:

[Die Verjährung wird gehemmt durch] die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein.

Demnach beeinflusst ein Antrag auf Prozesskostenhilfe also die Verjährung einer Rechtsverfolgung.

Verjährung bei der PKH-Vergütung für einen Anwalt

Ein Anwalt, der einen Mandanten vertritt, der PKH erhält, hat Vergütungsansprüche gegenüber dem Prozessgegner und der Landeskasse. Allerdings muss er beachten, dass im Rahmen der Vergütung bei der Prozesskostenhilfe eine bestimmte Verjährung angesetzt wird.

Diese richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein Anwalt gegenüber der Landeskasse also nicht mehr seine Vergütungsansprüche geltend machen.

Wie lange müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Gibt es bei der Prozesskostenhilfe eine Verjährung bezüglich der Rückzahlung?
Gibt es bei der Prozesskostenhilfe eine Verjährung bezüglich der Rückzahlung?

Ob Personen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, hängt unter anderem von ihrer finanziellen Situation ab. Entscheidend ist hierbei das einzusetzende Einkommen. Liegt dies bei maximal 19 Euro, werden im Rahmen der PKH sämtliche Kosten für das Verfahren übernommen.

Bei einem einzusetzenden Einkommen von mindestens 20 Euro hingegen wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart.

Auch wenn eine Person nach dem Ende des Rechtsstreits etwa durch ein Erbe eine größere Geldsumme erhält oder sich sein Einkommen erhöht, kann eine Rückforderung erfolgen.

Doch wie lange müssen Betroffene mit einer Rückzahlung rechnen? Gibt es in diesem Zusammenhang bei der Prozesskostenhilfe eine Verjährung? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass laut § 120a ZPO in einem Zeitraum von vier Jahren nach Ende des Rechtsstreits eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen kann. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, ist eine Änderung zum Nachteil der betreffenden Partei nicht mehr möglich. Danach kann also laut ZPO keine Rückzahlung mehr verlangt werden.

Wird kurz vor dem Ende der vier Jahre eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen und dabei festgestellt, dass eine Ratenzahlung möglich ist, muss der Betroffene diese hingegen leisten.
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Prozesskostenhilfe: Verjährung der Rückzahlung und der Rechtsverfolgung
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

68 comments on “Prozesskostenhilfe: Verjährung der Rückzahlung und der Rechtsverfolgung

Kelly

at 11:39

Hallo,am 15.03.2019 wurde RSB rechtskräftig erteilt.PLH weiter gestundet mit jährlichen überprüfungsverfahren.jetzt wäre der 50 .Monat nach Rechtskraft.Kann jetzt noch eine Überprüfung kommen?

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Martin

at 14:44

Ich habe meine Trennung in September 2018 vor Gericht bekommen. Dafuer musste ich Rechtshilfe anfragen und habe es bekommen. Bis jetzt habe ich 2 x Daten am Gericht senden muessen (die letzte letztes Jahr 2022 in Maerz) Damals wurde ich danach gefordert 2200Euro zurueck zu bezahlen. Dagegen habe ich Beschwerde angelegt und bis heute 08/03/2023 nichts mehr gehoert. Jetzt kommt heute eine email das sie das betraeg geander haben und ich soll 100 Euro zurueck bezahlen. Aber die rechtswirksamheit is schon laenger als 4 Jahren. Sind die denn jetzt zu spaet mit Ihre email?

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Anna

at 10:13

Hallo?
ich habe eine Frage bzgl Rückzahlung PKH. Ich habe von 02/2020 bis 03/2022 Raten zurückgezahlt. Danach bis jetzt waren die Raten wg Krankengeldbezug ausgesetzt. Nun kann ich wieder arbeiten, sprich Raten würden wieder anfallen. Zählen die 48 Monate ab 02/2020? Oder zählen dabei nur reell gezahlte Monate, würden quasi die ausgesetzten Monate hinterangehangen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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Mia

at 15:12

Hallo,

Verfahrenskostenhilfe Zitat von der Zeite:
Wird kurz vor dem Ende der vier Jahre eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen und dabei festgestellt, dass eine Ratenzahlung möglich ist, muss der Betroffene diese hingegen leisten.

Für wie lange muss man die Raten zahlen, wenn es zur Verjährung nur 1 Monat ist?

VG

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Anna

at 13:27

hallo. Ich zahle seit 02/2020 Raten meiner PHK zurück. Die 48 Ratenmonate sind damit 01/2024 um. Seit 6 Monaten gilt wg geringerem Einkommen eine Ratenaussetzung. Laufen die Monate weiter? oder wird die Zeit der Aussetzung quasi hinten dran gehängt?
gruß

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Julia H.

at 8:36

Hallo,
wenn ich ein halbes Jahr vor Ablauf der 4-Jahres-Frist geprüft werde und entschieden wird dass ich zahlen muss, muss ich dann die monatlich festgelegte Rate nur noch ein halbes Jahr zahlen oder 4 Jahre lang?
Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe.

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Rehtaf

at 18:51

Hallo, nach nun 2 Jahren ist meine Scheidung rechtskräftig. Meine Anwältin hatte (bin im Leistungsbezug) PKH beantragt, welche ohne Ratenzahlung bewilligt wurde.
Vor Gericht kam es zu einem Vergleich und meine Ex-Frau muss mir 80.000 Euro zahlen. Nun bin ich irritiert, dass ich von meiner Anwältin eine Rechnung von über 6000 Euro bekomme. Wenn ich die bezahle, bekäme ich dann keine Rechnung mehr bzgl. der PKH sagt sie. Ich wundere mich, dass meine Anwältin mit mir direkt abrechnet, da wir ja PKH beantragt hatten. Kann mich jemand aufklären?
Auf ihrer Kostenrechnung steht explizit: Kostenrechnung im Ehescheidungsverfahren.
Vielen Dank

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Rainer

at 6:38

Hallo liebes Team,

im Dezember 2018 bekam ich die Aufforderung die PKH auf einen Schlag zurück zu zahlen, da ich von der Überprüfungsanfrage über meine aktuelle finanz. Lage, im Bezung auf die PKH, im Sommer 2018 nichts erfahren hatte, da ich mich im Ausland befand. (Meinem Anwalt war das bekannt, er informierte mich aber nicht) Im Dezember 2018 erhielt ich die Zahlungsaufforderung über die gesamte Summe
.
Obwohl ich den Prozess damals gewonnen hatte, aber lieder keinen guten Rechtsbeistand hatte, der sich damals damit einverstanden erklärte, dass ich 4/5 der Gerichts- UND Anwaltskosten der Gegenseite zu zahlen hatte!! Ich war damals wie in einer Art von „Trance“ und hatte gar nicht wirklich im Detail verstanden, was während des Prozesses erzählt und beschlossen wurde.

Ich legte über das Jahr 2019 erfolglos bei der LJK Mainz mehrfach Widerspruch ein und 2020 wurde die „Sache“ an das OLG Koblenz zur entgültigen Entscheidung vorgelegt. Ebenfalls ohne Erfolg. Mittlerweile befand ich mich wieder im Ausland und bat um monatliche Ratenzahlung. Diese wurde gewährt und ich wurde aufgefordert ab März 2020 damit zu beginnen. Im März zahlte ich die OLG Kosten und die erste Rate. Im April die 2. Rate. Im März kam bereits der Lockdown und ich bat im April um Stundung. Ende April bekam ich ein Schreiben der LJK worin die Stundung bis Mai 2021 gewährt wurde.
Eine 2. Stundung wurde nicht gewährt und ich begann ab Juni 2021 mit den monatlichen Rückzahlungen bis zum heutigen Tag.

Mein neuer Rechtsbeistand meinte, entgegen meiner Meinung, dass in meinem Fall die Verjährungsfrist von 4 Jahren nicht greift, da mich das OLG per Urteil zur Rückzahlung verpflichtet hätte. Stimmt das?
Trotz Allem ist und bleibt es aber doch die PKH und diese erlischt nach 4 Jahren.
Falls er unrecht hat, bis wann muss ich zurück zahlen? Von der ersten Zahlungsaufforderung Dezember 2018 an, seit dem Urteil des OLG im Januar 2020, von der ersten Ratenzahlung im März 2020 oder von Junii 2021 an?

Vielen Dank für die Mühe,
Rainer

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Daniela

at 7:53

ne, das ist das Rechtssystem, der Arme ist immer der dumme und muss immer zahlen egal ob er gewinnt oder verliert. pkh ist sowieso nur eine Farce. Die fordern ständig Nachweise und wenn man die vorlegt wird trotzdem behauptet, dass die unvollständig seien und man muss sofort zahlen, obwohl man gar nicht kann. Richter die ein deutlich höheres Einkommen kommen haben, vertreten meist die Ansicht, diese Peanuts soll jeder gefälligst zahlen. Nicht umsonst setzen die den Streitwert immer höher, dass man ein weitere Instanz gar nicht in Anspruch nehmen kann, wegen geringfügigkeit, notfalls wird das Verfahren noch einmal sinnfrei getrennt, damit man auf einen geringeren Streitwert kommt. so läuft das.

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Berta

at 15:36

Hallo liebes Team,
während meines Scheidungsprozesses (2014) habe ich 5 Monate Raten (PKH) aufgrund meines Verdienstes gezahlt. Die Scheidung war aber erst im April 2018 rechtskräftig und ab Mai 2018 habe ich wieder Raten gezahlt.
Das heißt: 5 Raten mit Beschluss vom November 2014 und 43 Raten mit Beschluss vom April 2018.
Die Ratenzahlung mit den 48 Monaten wären eigentlich nun vorbei. Die 4 Jahre nach Beendigung des Prozesses aber erst im Mai 2022.
Muss ich jetzt weiter zahlen? Kann mich einmal eine Überprüfung durch geführt werden und muss noch ich dann weiter bezahlen? Auch wenn ich schon 48 Monate gezahlt habe?
Wie verhält sich das?
Ich bedanke mich schon einmal für die Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Berta

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Jose

at 13:31

Hallo, ich habe im Jahr 2015 PKH für meine Scheidung beantragt und diese wurde auch im vollen Umfang genehmigt. Im Juni 2016 war dann die Scheidung rechtskräftig und es kamen keine weiteren Verfahren hinzu.
Seitdem wurde ich jeweils 2017 und 2019 aufgefordert meine Wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen, dem ich natürlich ohne nennenswerte Veränderungen auch nachkam. Jetzt habe ich letzte Woche (Okt. 2021) wieder ein Schreiben zur Aufforderung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekommen.
Wäre diese in meinem Fall nicht schon verjährt?

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Torsten

at 23:19

Hallo, nach meiner Erklärung über meine wirtschaftlichen Verhältnisse wurde festgestellt das ich die Pkh nicht zurück zahlen muss. Ich bekomme aber Untermiete, diese hätte ich laut der Beamtin angeben müssen. Das ich trotz Untermiete Grundsicherung erhalte, interessiert die Beamtin nicht. Ich soll die Pkh zurück zahlen weil ich vergessen habe die Untermiete anzugeben. Sie nennt das eine Sanktion.
Desweiteren ist der Streitwert durch einen Vergleich so gering , daß ich bei Rückzahlung der Pkh gerade mal für 50 Euro prozessiert hätte.
Pkh 690 Euro
Streitwert 740 Euro
Muss ich trotz Grundsicherung Pkh zurückzahlen?
Muss ich bei so einem geringen Streitwert der durch einen Vergleich erzielt worden ist, Pkh zurückzahlen?

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Gabriele

at 13:12

Kann mein Anwalt Vorauszahlungen von mir verlangen (263,00 € zur Beantragung der PKH .

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Sandrine

at 22:50

Hallo,
z.Z. der Beantragung/Bewillung meiner Prozesskostenbeihilfe war ich Schüler. Nun vier Jahre später kam es zu einer Überprüfung.ich habe bei der Auskunft zu meinem Einkommen eine Darlehnschuld von 350,00 € angegeben, die ich an einen privaten Geldgeber monatlich zurückzahlen muss. Das Geld war für ein Auto mit welchem ich nach meiner Ausbildung meine unterschiedlichen Betriebsstätten angefahren habe. Nun teilte man in einem Bescheid mit, dass man dieses Darlehn nicht als Ausgabe miteinbeziehen könne, da es nach dem Stichtag der Prozesskostenbewilligung aufgenommen wurde. Ist das möglich?Ich muss das Geld zurückzahlen, aber dann muss ich Harz IV beantragen! Darf das sein?

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Nika

at 21:10

Hallo, ich musste für meine Scheidung in 2016 eine Kostenhilfe beantragen. Im Oktober 2017 habe ich meine Scheidung erhalten. Bis Juni 2019 war ich in einer Ausbildung. Sobald ich übernommen wurde, habe ich vom Gericht einen Brief erhlaten, dass ich 980 € zurückzahlen muss. Die Frage ist: Wann sind die 4 Jahre vorbei?Vielen Dank im Voraus

Reply
Sylvia

at 16:50

Hallo,

Ich hatte PKH für meine Kündigungsschutzklage bewilligt bekommen, wurde auch schon mal überprüft. Dieser Prozess ging Sep. 2018 zuende. Nun bahnen sich erneut Schwierigkeiten in der neuen Stelle an. Kann ich denn nun erneut beantragen oder gibt es sowas wie eine „Zeitbremse“ sodass ich nur zb nur alle 4 Jahre beantragen und bewilligt bekommen kann?! Davon hängt stark mein weiteres Vorgehen in der Firma ab, da sie extrem gegen das Gesetz und meine recht verstoßen ich aber ohne PKH nichts machen kann und es mir gefallen lassen müsste… danke für Ihre Hilfe:)

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Nina

at 12:15

Hallo liebes Team,

ich habe mit Datum September 2016 einen Beschluss bzgl. einem Prozess zu einer Unterhaltszahlung meines Vaters. (man muss dazu sagen, dass ich sowieso nicht verstehe, warum ich als Kind die nur ihren rechtmäßigen Unterhalt haben wollte, nun diese Gerichts und Anwaltskosten zahlen muss). Damals wurde mir PKH gewährt.
Die Woche habe ich Post bekommen, in der ich meine Erklärung über meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen muss. Ich habe diese Erklärung gestern abgeschickt.

Ich gehe nun schwer davon aus, dass ich nun eine Ratenzahlung bekomme, da sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse schon verbessert haben.
Meine Frage wäre nun: Muss ich beispielsweise im September 2021 wieder diese Erklärung abgeben bzgl. meiner Vermörgensverhältnisse? Oder ist der Beschluss der PKH Ratenzahlung dann für die 48 Monate fest? (gem. § 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO darf eine Änderung zu meinem Nachteil ja nicht erfolgen, wenn die 4 Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung vergangen sind). Denn im September 2020 wären die 4 Jahre nach Rechtskraft des Beschlusses abgelaufen.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Nina

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Sinan

at 6:13

Wird durch die Überprüfung der der wirtschaftlichen Verhältnisse die Verjährung verlängert oder darf ich 4 Jahre nicht geprüft werden, damit die PKH verjährt?

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Kerstin

at 16:42

Guten Tag, hoffentlich bin ich mit meinem Anliegen hier richtig.
Ende 2017 wurde mir die Leistung Hartz 4 plötzlich wegen „Vermögen“ verweigert.Also holte ich mir Hilfe und beantragte PKH die auch bewilligt wurde. Mein Anliegen wurde vom Gericht im Eilverfahren zu meinen Gunsten entschieden. Das Gleiche dann noch einmal Mitte 2018 mit dem gleichen Ausgang. Seitdem habe ich weder vom SG noch von den Anwälten gehört. Plötzlich eine Mail von den Anwälten mit der Bitte um erneutes Ausfüllen eines Antrages auf PKH. Ich wollte eine Erklärung, bekam aber nur die Auskunft, das dies normal sei weil mein damaliger Antrag aus 2017 einfach zu alt wäre. Grundsätzlich kann ich ja so einen Antrag ausfüllen, aber ich habe Angst, das mir daraus Nachteile entstehen könnten. Ich beziehe eine schmale Rente und wegen des nicht verwertbaren, aber vorhandenen Vermögens, stelle ich keinen Antrag auf Grundsicherung. Welche Folgen könnte ein erneuter Antrag auf PKH für haben? Oder habe ich gar nichts zu befürchten?
Ganz herzlichen Dank Kerstin

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Ines

at 17:57

Hallo,
2013 bekam ich eine Rückforderung vom SGB II Leistungen für unseren minderjährigen Sohn. Aber in der Zeit lebte mein Sohn bei seinem Vater , geschieden seit 2006). Ich habe einen Anwalt konsultiert, dabei Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen, aber es kam nicht vor Gericht. SGB II haben mir einen Vergleich angeboten, den ich auch noch bezahlt habe. Abgeschlossen 2015. Jetzt 2020 will das Sozailgericht von meinem Sohn die Prozesskostenhilfe zurück???? Obwohl er damals minderjährig war.

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