
Verschiedene Formen der Verjährung
Die Prozesskostenhilfe unterstützt Menschen, die sich aufgrund eines niedrigen Einkommens oder eines nicht vorhandenen Vermögens einen Rechtsstreit nicht leisten können. So wird gewährleistet, dass sich jeder Bürger vor Gericht für sein Recht einsetzen kann. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Paragraphen 144 bis 127 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen eine Verjährung bei der Prozesskostenhilfe von Bedeutung sein kann. Wir klären im folgenden Ratgeber, ob sich der PKH-Antrag auf die Verjährung der Rechtsverfolgung auswirkt, wie lange ein Anwalt seine Vergütung einfordern kann und wie lange Personen die Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen.
Inhalt
FAQ: Verjährung bei der Prozesskostenhilfe
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt die Verjährung für die entsprechende Rechtsverfolgung.
Eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe ist nach vier Jahren nicht mehr möglich.
Um die eigenen Anwaltskosten gegenüber dem Prozessgegner oder der Landeskasse geltend mach zu können, hat der Rechtsbeistand bei genehmigter Prozesskostenhilfe drei Jahren Zeit..
Beeinflusst der Antrag auf PKH die Verjährung der Rechtsverfolgung?

Landläufig ist bekannt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, nach drei Monaten verjähren.
Auch Ansprüche verjähren nach einem gewissen Zeitraum und Forderungen können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Ähnliches gilt für Straftaten: Mit einigen Ausnahmen können diese nur in einer festgelegten Zeitspanne vor Gericht gebracht werden.
In § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) finden sich jedoch Mittel, welche zur Hemmung der Verjährung führen. Laut § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB gilt Folgendes:
[Die Verjährung wird gehemmt durch] die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein.
Verjährung bei der PKH-Vergütung für einen Anwalt
Ein Anwalt, der einen Mandanten vertritt, der PKH erhält, hat Vergütungsansprüche gegenüber dem Prozessgegner und der Landeskasse. Allerdings muss er beachten, dass im Rahmen der Vergütung bei der Prozesskostenhilfe eine bestimmte Verjährung angesetzt wird.
Diese richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein Anwalt gegenüber der Landeskasse also nicht mehr seine Vergütungsansprüche geltend machen.
Wie lange müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Ob Personen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, hängt unter anderem von ihrer finanziellen Situation ab. Entscheidend ist hierbei das einzusetzende Einkommen. Liegt dies bei maximal 19 Euro, werden im Rahmen der PKH sämtliche Kosten für das Verfahren übernommen.
Bei einem einzusetzenden Einkommen von mindestens 20 Euro hingegen wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Auch wenn eine Person nach dem Ende des Rechtsstreits etwa durch ein Erbe eine größere Geldsumme erhält oder sich sein Einkommen erhöht, kann eine Rückforderung erfolgen.
Doch wie lange müssen Betroffene mit einer Rückzahlung rechnen? Gibt es in diesem Zusammenhang bei der Prozesskostenhilfe eine Verjährung? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass laut § 120a ZPO in einem Zeitraum von vier Jahren nach Ende des Rechtsstreits eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen kann. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, ist eine Änderung zum Nachteil der betreffenden Partei nicht mehr möglich. Danach kann also laut ZPO keine Rückzahlung mehr verlangt werden.
66 Kommentare zu “Prozesskostenhilfe: Verjährung der Rückzahlung und der Rechtsverfolgung”
melissa
6. Oktober 2018 at 12:22Hallo im Dez 2013 war ein Prozess zu Ende und im März 2014 danach wurde ich 2015 zu beiden Verhandlungen geprüft .Wegen der Prozesskostenbeihilfe die ich komplett bekam ….Können die Gerichte mich jetzt noch prüfen ?oder muss ich Veränderungen bekannt geben ?oder sind somit die 4 Jahre rum und ich muss nichts mehr angeben?
vielen Dank für die Antwort
prozesskostenfinanzierung.de
12. Oktober 2018 at 10:35Hallo Melissa,
eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind (§ 120a Abs. 1 ZPO).
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Julia
20. Juni 2022 at 23:39Was gilt als Beendigung des Verfahrens? Welches Datum muss als Startdazum des Verjährungszeitraums festgesetzt werden?
Max
13. Januar 2022 at 15:22Hallo, meine Frau hat ein Schreiben bekommen, wo drin steht, das sie die PKB zurück zahlen soll. Aber in 3 Monaten sind 4 Jahre Rum. Wie viel Monate muss sie jetzt bezahlen?
Christina
11. Mai 2022 at 11:47Hallo,
Ich bin auch gerade in dieser Situation. Soll ab 1.Juni 90 Euro monatlich bezahlen. Aber wie lange, steht da nicht drin. Nach ein kurzen Anruf wurde mir gesagt, die Rechnung kommt noch 🤷♀️ In der Zeit wo ich abbezahle, darf ich dann nicht mehr verdienen, oder wenn ich ein Partner hätte, dann nicht mit ihn zusammen ziehen?
Warum gibt es auf diese Frage keine Antwort?
Diana
15. Oktober 2018 at 17:01Hallo,im September 2015 war die Verhandlung,jetzt im Oktober 2018 bekomme ich das Überprüfungsverfahren der Prozesskostenhilfe?
Aber die drei Jahre sind doch rum, was kommt auf mich jetzt drauf zu ?
prozesskostenfinanzierung.de
18. Oktober 2018 at 11:30Hallo Diana,
eine Überprüfung kann spätestens vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens erfolgen. Hat sich Ihr Einkommen wesentlich erhöht, müssen Sie maximal 48 Monate lang entsprechende Rückzahlungen leisten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Oxana
18. November 2019 at 21:45Hallo,mein Mann hat sich Juli 2016 scheiden lassen, jetzt haben wir einen Brief bekommen, wo steht das wir alles zurück zahlen müssen, aber müssen wir das nur bis Juli 2020, oder beginnen ab jetzt die 48 Monate?
Nadine
13. November 2018 at 8:20Hallo,
ich habe Prozesskostenhilfe für meine Scheidung am 30.10.2014 erhalten. 2x fand in dieser Zeit eine Überprüfung statt. Nun sind 4 Jahre vergangen und ich habe nichts mehr gehört. Bekommt man ein Schreiben, dass die Prozesskostenbeihilfe nun abgeschlossen ist oder kann ich jetzt mit noch einer Überprüfung rechnen?
Um eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße Nadine
prozesskostenfinanzierung.de
16. November 2018 at 9:08Hallo Nadine,
sind vier Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung vergangen, darf keine Überprüfung mehr stattfinden. In der Regel werden Sie nicht gesondert darüber informiert.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Britta
27. November 2018 at 14:04Hallo! Ich habe 2 Schreiben bekommen zwecks Überprüfung der Pkh. Meines Wissens ist der Beschluss von Mitte Dezember 2014. Dann wäre doch in 3 Wochen die Frist für das Amtsgericht um, oder muss ich noch 4 Wochen dranhängen? Muss ich nach Ablauf überhaupt noch Auskunft geben oder kann ich dem Gericht mitteilen, dass der Anspruch verjährt ist?
prozesskostenfinanzierung.de
6. Dezember 2018 at 9:51Hallo Britta,
laut § 120a Abs. 1 ZPO gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Wird danach eine Auskunft verlangt, sollten Sie sich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung setzen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Katrin
8. Februar 2019 at 14:39Hallo,
ich habe für einen Prozess im Dezember 2018 PKH erhalten. Aufgrund meiner „Verschuldung“ zur Sarnierung meines Hauses ging das wahrscheinlich problemlos (ledig, 1 Kind – aber nicht alleinerziehend). Ende diesen Jahres soll meine Kommanditeinlage plus Überschuss ausgezahlt werden. Kann dies eine Rückzahlung auslösen?
Vielen Dank vorab.
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:21Hallo Katrin,
eine Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation kann unter Umständen dazu führen, dass eine Rückzahlung angeordnet wird.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
NK
14. Februar 2019 at 20:37Ich bekam im Februar 2019, nach einem verlorenen Rechtsstreit, die Prozesskostenhilfe nochmals gestundet und wurde nun nach fast 4 Jahren Überprüft. Laut dem, danach erfolgten Beschluss, bin ich nicht verpflichtet die im Rahmen der PKH gegründeten Beiträge zurückzuzahlen. Ich soll laut Paragraph 120a Abs.2 ZPO aber weiter verpflichtet sein Verbesserungen in meinen Verhältnissen unaufgefordert mitzuteilen. Wie lange bin ich dazu verpflichtet und wann kann ich nun mit einer Verjährung rechnen?
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:26Hallo NK,
laut § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO gilt: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Eine Meldung muss also nur bis vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erfolgen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jutta B
26. Februar 2019 at 13:45Hallo, Prozesskostenhilfe wurde im August 2014 genehmigt.
Der Beschluss war datiert auf 20.2.2015
Heute bekam ich einen Brief vom Amtsgericht mit Datum 20.2.2019 zur Einkommensauskunft.
Ist das nicht um 1 Tag verjährt?
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:45Hallo Jutta,
eine Überprüfung ist bis zu vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens möglich.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Monika
4. September 2019 at 13:51Hallo mein Beschluss wurde mit Stempel 18.6.2015 jetzt soll ich gerichskostenhilfe zahlen sind nicht die vier Jahre um die sagen bis Dezember 2019
Jelly
21. Mai 2023 at 11:33Mich würde der Ausgang mal interessieren.
Jürgen
28. Februar 2019 at 15:14Hallo, ich bin 56J und habe bei meiner Scheidung PKH bekommen ,da ich arbeitslos war. Im Rahmen eines Unterhaltsvergleich habe ich 30000.-€ bekommen in Nov 2018. Jetzt habe ich eine Stelle gefunden und verdiene 1400.-€ Netto .Muß ich das jetzt melden und die PKH zurückzahlen , sind ca 6. 000.-€ . Die Ganzen 6000€ auf einmal oder Raten. Mein Anwalt meinte die 30000€ würden auf die Jahre bis zur Rente verteilt ,so das moatl . ca 200.-€ zu meinen Einkommen gerechnet wird, und ich nur ein ganz geringen Betrag zahlen muß 4 jahre lang , stimmt das?
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:50Hallo Jürgen,
Sie sind dazu verpflichtet, eine Änderung Ihrer finanziellen Verhältnisse zu melden. Tun Sie das nicht, kann die Bewilligung zurückgenommen werden und Sie müssen die vollen Kosten allein tragen. In der Regel sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Michael
27. März 2019 at 11:31Hallo!
Mein Scheidungsurteil wurde am 26.03.2015 verkündet, das Urteil ist aber erst seit dem 23.06.2015
rechtskräftig. Welches Datum gilt denn jetzt als Abschluss des Prozesses, bei dem ich PKH bekommen habe?
Gruss
Michael
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 10:11Hallo Michael,
die Rechtskräftigkeit ist hierbei entscheidend.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
5. April 2019 at 14:17Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Verjährung.
Das Urteil wurde am 27.01.2015 rechtskräftig.
Laut dem Gericht wird bis zum Ablauf des 4. Kalenderjahrs nach Rechtskräftigkeit geprüft, also in dem Fall bis zum 31.12.2019. Ist das so korrekt?
Nach meinem Verständnis hätte nur bis zum 26.01.2019 geprüft werden dürfen.
Vielen Dank.
Gruß
Thomas
prozesskostenfinanzierung.de
23. April 2019 at 14:51Hallo Thomas,
laut § 120a ZPO Abs. 1 S. 4 gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Nadine
13. Mai 2019 at 7:34Hallo, nach Überprüfung der Einkünfte musste ich zeitweise Raten zahlen. Mein Einkommen hat sich wieder verringert, so dass ich nicht mehr verpflichtet bin Raten zu zahlen. Wann wäre die Verjährung. Zählt der Beschluss Scheidung oder der Raten-Festsetzungsbeschluss?
Vielen Dank, für die Info.
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:24Hallo Nadine,
§ 120a Abs. 1 S.4 ZPO ist Folgendes zu entnehmen: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Demnach ist das Ende des Scheidungsverfahrens von Bedeutung.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sven
28. Mai 2019 at 9:41Hallo,
Mein Urteil am Arbeitsgericht erging am 22.6.2017.
Jetzt am 18.4.2019 wurde ich auf ratenweise Rückzahlung der PZH verpflichtet.
Die letzte Rate wäre am 1.12.2022.
Sie schreiben:
Entscheidend dafür, wann die vier Jahre vorbei sind und die Restschuld erlassen wird, ist nicht der Zeitpunkt der Bewilligung der PKH. Vielmehr ist der rechtkräftige Verfahrensabschluss oder das sonstige Ende des Rechtsstreites entscheidend.
Aber von 22.6.2017 bis 1.12.2022 sind mehr als 48 Monate.
Die Rechtspflegerin meint, die 48 Monate würden erst beginnen nach Festsetzung der Ratenzahlung und nicht schon nach Urteilsdatum.
Bin ich verpflichtet, da länger zu zahlen als bis zum 22.6.2021?
Danke und Gruß, Sven
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:38Hallo Sven,
vier Jahre nach Ende des Rechtsstreits ist keine Änderung zum Nachteil der Partei mehr möglich. Wurde jedoch schon vorher ein entsprechender Beschluss zur Ratenzahlung erstellt, müssen Sie danach maximal 48 Monatsraten zahlen. Das heißt also: Sie wurden kurz bevor vier Jahre nach dem Rechtsstreit vergangen sind, überprüft. Es wurde festgestellt, dass Sie Raten zahlen können. In diesem Fall müssen Sie bis zu 48 Monate lang zahlen. Dies ist auch dem obigen Text zu entnehmen: „Wird kurz vor dem Ende der vier Jahre eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen und dabei festgestellt, dass eine Ratenzahlung möglich ist, muss der Betroffene diese hingegen leisten.“
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Nellie
20. November 2019 at 23:12Ich hätte dazu gern gewusst, wenn dies eintritt und man nach 23 Monaten wegen finanziellem Engpass nicht mehr zahlen kann, also das dem Gericht mitteilt, weil z.B. die Arbeit wegfiel. Wie verhält sich das dann mit der Abzahlung? Denn die 4 Jahre Prüfzeit sind ja schon vorbei.
Vielen Dank
Katharina
7. Juni 2019 at 15:46Hallo,
ich habe ein Überprüfungsschreiben zur meiner bewilligten PHK bekommen. Dabei sind die Einkünfte meines Ehegatten mit anzugeben. Muss das wirklich mit angegeben werden oder reichen die Angaben zu meinen Einkünften?
prozesskostenfinanzierung.de
14. Juni 2019 at 15:56Hallo Katharina,
die Angaben sind nötig. Ihr Ehemann kann unter Umständen dazu verpflichtet sein, Ihnen Prozesskostenvorschuss zu leisten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Dennis
12. August 2019 at 7:12Hallo ich habe vor 3 Jahren PKH beantragt zu der Zeit war ich ledig und hatte ein geringfügiges Einkommen nun bin ich jetzt 1 Jahr lang verheiratet.
Wieso verlangen die jetzt das Einkommen meiner Frau die mit der Geschichte nichts zu tun hat ? Da es vor ihrer Zeit war ?
Lieben Gruß
Dennis
prozesskostenfinanzierung.de
16. August 2019 at 15:30Hallo Dennis,
das Einkommen Ihrer Ehefrau kann unter anderem aufgrund von entstehenden Unterhaltsansprüchen angefragt werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Susanne
27. August 2019 at 13:17Muss ich mein Partner bei dem ich lebe angeben? Wegen verfahrenskostenhilfe
Hak
6. Oktober 2019 at 22:27Hallo,
ich hatte 2012 eine Privatinsolvenz angestrengt. Es fand fast jährlich eine Überprüfung meiner finanziellen Lage statt. Es wurde immer gestundet. 2018, bekam ich nach einer weiteren Überprüfung meine Restschuldbefreiung. Wie lange läuft diese „Stundung“ denn? Wann bin denn mal wirklich schuldenfrei? Danke.
Grüße
Hak
Rebecca
14. Oktober 2019 at 21:47Guten Abend ich habe eine kurze Frage,
ich habe Anfang des Jahres leider einen Rechtsstreit verloren und habe PKH bewilligt bekommen, da ich Hausfrau und Mutter bin.
Die Frage ist jetzt, es war mein Rechtsstreit, kann das Einkommen meines Ehemanns, bei einer Überprüfung da auch hinzugerechnet werden, wenn sich dies einmal entsprechend erhöhen sollte oder nicht ?
Ich habe da widersprüchliche Dinge zu gelesen, oder müsste da noch zur Sicherheit ein Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart werden ?
Ich würde Ihn ungerne in etwas mit reinziehen, womit er nichts zu tun hat.
Liebe Grüße
Rebecca
Marvin
18. Oktober 2019 at 18:37Hallo, bei meinem Antrag stand auf einem hinweisblatt das ich jede Steigerung von meinem brutto um 100 euro dem gericht melden muss. Das habe ich aber 3,5 jahre lang nicht gemacht und jetzt kam die Überprüfung. Ich habe gelesen das bei verstoß gegen diese Meldepflicht das darlehen zurückgefordert werden kann. Allerdings verdiene ich weniger als 19€ und habe auch nichts geerbt. Muss ich es trotzdem zurückzahlen wegen diesem meldepflichtverstoß?
Annette
20. Oktober 2019 at 13:51Hallo,
Mein Anwalt schickt mir Rechnungen, trotz bewilligter Prozesskostenhilfe. Er begründet dies mit außergerichtlichen Tätigkeiten, dies war aber nie vorher besprochen. Ich habe keine Beauftragung darüber erteilt. Meiner Meinung nach, hätte er das rechtzeitig ansprechen müssen, dass er für seine Tätigkeiten ein extra Honorar erheben wird. Eine Rechnung zum Zugewinnausgleich, eine zum Kindesunterhalt, eine zum Trennungsunterhalt, eine zum Nachehelichen Unterhalt. Weiterhin wird er bei Überprüfung meines Einkommens innerhalb der 4 Jahresfrist und Rückforderungszahlungen durch das Gericht auch weitere Anwaltsgebühren in Höhe von 2018,24 in Rechnung stellen, da die PKH nicht so hoch wie gewünscht ausfällt.
Ist das rechtens?
Besten Dank Und viele Grüße
Annette
Manuela
27. Oktober 2019 at 10:03Hallo PKH Team,
ich wurde im Sep.17 geschieden, aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Unterhaltsvorschuss für beide Kinder hab ich komplett PKH ohne Ratenzahlung bekommen.
Versteh ich das jetzt richtig, das dass Gericht jetzt noch 2 Jahre lang eine Überprüfung meines jetzigen Einkommens veranlassen kann…?
Lg
Moni
11. November 2019 at 11:38Hallo.
Ich möchte bitte fragen ab wann genau die Verjährungsfrist von vier Jahren läuft?
Die eine Seite sagt ab Bewilligungsdatum im Beschluss, die anderen ab Verfahrensende, wiederum andere bis zum Jahresende nach vier Jahren?
Jetzt bin ich ziemlich verwirrt.
Ich warte geduldig auf Antwort.
LG Moni
Monika
26. November 2019 at 14:56Hallo,
ich bin 2006 geschieden worden. Habe Prozesskosten mit Rückzahlung bewilligt bekommen.
Juli 2009 habe ich die letzte Rate für die Rückzahlung gezahlt.
Unbeabsichtigt habe ich damals angeblich 5,00 € zu wenig überwiesen.
Im August 2019 bekam ich eine Aufforderung, diese 5,00 € zubezahlen.
Im November 2019 bekam ich die erneute Aufforderung.
Jetzt meine Frage:
Sind diese 5,00 € nicht längst verjährt?
Oder zählt in diesem Fall die Verjährungfrist nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Monika
Dorota
22. Februar 2020 at 13:15Hallo, Prozesskostenhilfe wurde im August 2015 genehmigt.
Der Beschluss war datiert auf 2019.Nach 4 Jahre gekommen Rechnung zum zahlen Familiensache .Ich hab nicht viel Geld zu zahlen ich geschickt zum Amstgericht meine Unterlagen meine sytuation, aber gekommen nächste rechnung zum bezahlen. Jetzt ich zahle 35 € pro monat raten.Jetzt ich nicht arbeite hab ich Arbeitslosengeld nie ich bin schwanger. Kann nicht weiter bezahlen zum Amstgericht ich gechickt noch mal meine sytuation nie ich hat eine bescheid von Amstgericht hab jetzt keine prozesskostenhilfe und ich muss weiter bezahlen diese Geld. Nicht interessiert Amstgericht hab ich nicht viel Geld. Ich weiss nicht was machen jetzt. Ich brauche hilfe
Svenja G
24. Februar 2020 at 16:27Guten Tag Liebes Team,
drei Jahre nach meiner Scheidung habe ich nun einen Antrag zur Überprüfung erhalten.Mittlerweile bin ich neu verheiratet und Hausfrau ohne Einkommen. Können in Abschnitt H + I die Zahlungsverpflichtungen meines Mannes für sein Haus eingetragen werden? Ich lebe hier nur, bin aber keine Miteigentümerin o.ä. Oder bleibt dieses Feld einfach frei? Weil oben nicht „Haben Sie oder Ihre ehepartner…“ steht.
Christian W.
1. Mai 2020 at 12:12Hallo, meine Frau und ich hatte im Oktober 2016 beide getrennte Verhandlung Kündigungsschutzklage, wir haben beide PKH bekommen. Meine Frau zahlt nun seit 14 Monaten 50€ Rate pro Monat ab, mehr können wir leider nicht zahlen.
Jetzt habe ich auch wieder eine Überprüfung bekommen mittlerweile zum fünften mal in diesen Zeitraum.
Meine Frage ist jetzt muss meine Frau die Raten jetzt bis ende Oktober 2020 zahlen oder darüber hinaus, bis zur vollständigen abzahlung der geforderten Summe würde sie bis März 2022 zahlen allerdings sind ja ende Oktober 2020 die 4 Jahre vorbei.
Bia
17. Mai 2020 at 20:17Hallo!
Ich habe für ein Verfahren im Juli 2017 PKH bezogen. Nun kam es zu einer Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse und es wurde eine Rate von 80 Euro monatlich ab dem 01.07.2020 festgelegt.
Wie lange ist diese Rate nun zu zahlen?
Danke und Gruß
Bia
Ines
21. Mai 2020 at 17:57Hallo,
2013 bekam ich eine Rückforderung vom SGB II Leistungen für unseren minderjährigen Sohn. Aber in der Zeit lebte mein Sohn bei seinem Vater , geschieden seit 2006). Ich habe einen Anwalt konsultiert, dabei Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen, aber es kam nicht vor Gericht. SGB II haben mir einen Vergleich angeboten, den ich auch noch bezahlt habe. Abgeschlossen 2015. Jetzt 2020 will das Sozailgericht von meinem Sohn die Prozesskostenhilfe zurück???? Obwohl er damals minderjährig war.
Kerstin
22. Mai 2020 at 16:42Guten Tag, hoffentlich bin ich mit meinem Anliegen hier richtig.
Ende 2017 wurde mir die Leistung Hartz 4 plötzlich wegen „Vermögen“ verweigert.Also holte ich mir Hilfe und beantragte PKH die auch bewilligt wurde. Mein Anliegen wurde vom Gericht im Eilverfahren zu meinen Gunsten entschieden. Das Gleiche dann noch einmal Mitte 2018 mit dem gleichen Ausgang. Seitdem habe ich weder vom SG noch von den Anwälten gehört. Plötzlich eine Mail von den Anwälten mit der Bitte um erneutes Ausfüllen eines Antrages auf PKH. Ich wollte eine Erklärung, bekam aber nur die Auskunft, das dies normal sei weil mein damaliger Antrag aus 2017 einfach zu alt wäre. Grundsätzlich kann ich ja so einen Antrag ausfüllen, aber ich habe Angst, das mir daraus Nachteile entstehen könnten. Ich beziehe eine schmale Rente und wegen des nicht verwertbaren, aber vorhandenen Vermögens, stelle ich keinen Antrag auf Grundsicherung. Welche Folgen könnte ein erneuter Antrag auf PKH für haben? Oder habe ich gar nichts zu befürchten?
Ganz herzlichen Dank Kerstin
Sinan
17. Juni 2020 at 6:13Wird durch die Überprüfung der der wirtschaftlichen Verhältnisse die Verjährung verlängert oder darf ich 4 Jahre nicht geprüft werden, damit die PKH verjährt?
Nina
19. August 2020 at 12:15Hallo liebes Team,
ich habe mit Datum September 2016 einen Beschluss bzgl. einem Prozess zu einer Unterhaltszahlung meines Vaters. (man muss dazu sagen, dass ich sowieso nicht verstehe, warum ich als Kind die nur ihren rechtmäßigen Unterhalt haben wollte, nun diese Gerichts und Anwaltskosten zahlen muss). Damals wurde mir PKH gewährt.
Die Woche habe ich Post bekommen, in der ich meine Erklärung über meine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen muss. Ich habe diese Erklärung gestern abgeschickt.
Ich gehe nun schwer davon aus, dass ich nun eine Ratenzahlung bekomme, da sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse schon verbessert haben.
Meine Frage wäre nun: Muss ich beispielsweise im September 2021 wieder diese Erklärung abgeben bzgl. meiner Vermörgensverhältnisse? Oder ist der Beschluss der PKH Ratenzahlung dann für die 48 Monate fest? (gem. § 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO darf eine Änderung zu meinem Nachteil ja nicht erfolgen, wenn die 4 Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung vergangen sind). Denn im September 2020 wären die 4 Jahre nach Rechtskraft des Beschlusses abgelaufen.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Nina
Sylvia
14. September 2020 at 16:50Hallo,
Ich hatte PKH für meine Kündigungsschutzklage bewilligt bekommen, wurde auch schon mal überprüft. Dieser Prozess ging Sep. 2018 zuende. Nun bahnen sich erneut Schwierigkeiten in der neuen Stelle an. Kann ich denn nun erneut beantragen oder gibt es sowas wie eine „Zeitbremse“ sodass ich nur zb nur alle 4 Jahre beantragen und bewilligt bekommen kann?! Davon hängt stark mein weiteres Vorgehen in der Firma ab, da sie extrem gegen das Gesetz und meine recht verstoßen ich aber ohne PKH nichts machen kann und es mir gefallen lassen müsste… danke für Ihre Hilfe:)
Nika
21. Dezember 2020 at 21:10Hallo, ich musste für meine Scheidung in 2016 eine Kostenhilfe beantragen. Im Oktober 2017 habe ich meine Scheidung erhalten. Bis Juni 2019 war ich in einer Ausbildung. Sobald ich übernommen wurde, habe ich vom Gericht einen Brief erhlaten, dass ich 980 € zurückzahlen muss. Die Frage ist: Wann sind die 4 Jahre vorbei?Vielen Dank im Voraus
Sandrine
9. März 2021 at 22:50Hallo,
z.Z. der Beantragung/Bewillung meiner Prozesskostenbeihilfe war ich Schüler. Nun vier Jahre später kam es zu einer Überprüfung.ich habe bei der Auskunft zu meinem Einkommen eine Darlehnschuld von 350,00 € angegeben, die ich an einen privaten Geldgeber monatlich zurückzahlen muss. Das Geld war für ein Auto mit welchem ich nach meiner Ausbildung meine unterschiedlichen Betriebsstätten angefahren habe. Nun teilte man in einem Bescheid mit, dass man dieses Darlehn nicht als Ausgabe miteinbeziehen könne, da es nach dem Stichtag der Prozesskostenbewilligung aufgenommen wurde. Ist das möglich?Ich muss das Geld zurückzahlen, aber dann muss ich Harz IV beantragen! Darf das sein?
Gabriele
8. Juli 2021 at 13:12Kann mein Anwalt Vorauszahlungen von mir verlangen (263,00 € zur Beantragung der PKH .
Torsten
16. August 2021 at 23:19Hallo, nach meiner Erklärung über meine wirtschaftlichen Verhältnisse wurde festgestellt das ich die Pkh nicht zurück zahlen muss. Ich bekomme aber Untermiete, diese hätte ich laut der Beamtin angeben müssen. Das ich trotz Untermiete Grundsicherung erhalte, interessiert die Beamtin nicht. Ich soll die Pkh zurück zahlen weil ich vergessen habe die Untermiete anzugeben. Sie nennt das eine Sanktion.
Desweiteren ist der Streitwert durch einen Vergleich so gering , daß ich bei Rückzahlung der Pkh gerade mal für 50 Euro prozessiert hätte.
Pkh 690 Euro
Streitwert 740 Euro
Muss ich trotz Grundsicherung Pkh zurückzahlen?
Muss ich bei so einem geringen Streitwert der durch einen Vergleich erzielt worden ist, Pkh zurückzahlen?
Jose
1. November 2021 at 13:31Hallo, ich habe im Jahr 2015 PKH für meine Scheidung beantragt und diese wurde auch im vollen Umfang genehmigt. Im Juni 2016 war dann die Scheidung rechtskräftig und es kamen keine weiteren Verfahren hinzu.
Seitdem wurde ich jeweils 2017 und 2019 aufgefordert meine Wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen, dem ich natürlich ohne nennenswerte Veränderungen auch nachkam. Jetzt habe ich letzte Woche (Okt. 2021) wieder ein Schreiben zur Aufforderung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekommen.
Wäre diese in meinem Fall nicht schon verjährt?
Berta
2. November 2021 at 15:36Hallo liebes Team,
während meines Scheidungsprozesses (2014) habe ich 5 Monate Raten (PKH) aufgrund meines Verdienstes gezahlt. Die Scheidung war aber erst im April 2018 rechtskräftig und ab Mai 2018 habe ich wieder Raten gezahlt.
Das heißt: 5 Raten mit Beschluss vom November 2014 und 43 Raten mit Beschluss vom April 2018.
Die Ratenzahlung mit den 48 Monaten wären eigentlich nun vorbei. Die 4 Jahre nach Beendigung des Prozesses aber erst im Mai 2022.
Muss ich jetzt weiter zahlen? Kann mich einmal eine Überprüfung durch geführt werden und muss noch ich dann weiter bezahlen? Auch wenn ich schon 48 Monate gezahlt habe?
Wie verhält sich das?
Ich bedanke mich schon einmal für die Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Berta
Rainer
4. November 2021 at 6:38Hallo liebes Team,
im Dezember 2018 bekam ich die Aufforderung die PKH auf einen Schlag zurück zu zahlen, da ich von der Überprüfungsanfrage über meine aktuelle finanz. Lage, im Bezung auf die PKH, im Sommer 2018 nichts erfahren hatte, da ich mich im Ausland befand. (Meinem Anwalt war das bekannt, er informierte mich aber nicht) Im Dezember 2018 erhielt ich die Zahlungsaufforderung über die gesamte Summe
.
Obwohl ich den Prozess damals gewonnen hatte, aber lieder keinen guten Rechtsbeistand hatte, der sich damals damit einverstanden erklärte, dass ich 4/5 der Gerichts- UND Anwaltskosten der Gegenseite zu zahlen hatte!! Ich war damals wie in einer Art von „Trance“ und hatte gar nicht wirklich im Detail verstanden, was während des Prozesses erzählt und beschlossen wurde.
Ich legte über das Jahr 2019 erfolglos bei der LJK Mainz mehrfach Widerspruch ein und 2020 wurde die „Sache“ an das OLG Koblenz zur entgültigen Entscheidung vorgelegt. Ebenfalls ohne Erfolg. Mittlerweile befand ich mich wieder im Ausland und bat um monatliche Ratenzahlung. Diese wurde gewährt und ich wurde aufgefordert ab März 2020 damit zu beginnen. Im März zahlte ich die OLG Kosten und die erste Rate. Im April die 2. Rate. Im März kam bereits der Lockdown und ich bat im April um Stundung. Ende April bekam ich ein Schreiben der LJK worin die Stundung bis Mai 2021 gewährt wurde.
Eine 2. Stundung wurde nicht gewährt und ich begann ab Juni 2021 mit den monatlichen Rückzahlungen bis zum heutigen Tag.
Mein neuer Rechtsbeistand meinte, entgegen meiner Meinung, dass in meinem Fall die Verjährungsfrist von 4 Jahren nicht greift, da mich das OLG per Urteil zur Rückzahlung verpflichtet hätte. Stimmt das?
Trotz Allem ist und bleibt es aber doch die PKH und diese erlischt nach 4 Jahren.
Falls er unrecht hat, bis wann muss ich zurück zahlen? Von der ersten Zahlungsaufforderung Dezember 2018 an, seit dem Urteil des OLG im Januar 2020, von der ersten Ratenzahlung im März 2020 oder von Junii 2021 an?
Vielen Dank für die Mühe,
Rainer
Rehtaf
24. Februar 2022 at 18:51Hallo, nach nun 2 Jahren ist meine Scheidung rechtskräftig. Meine Anwältin hatte (bin im Leistungsbezug) PKH beantragt, welche ohne Ratenzahlung bewilligt wurde.
Vor Gericht kam es zu einem Vergleich und meine Ex-Frau muss mir 80.000 Euro zahlen. Nun bin ich irritiert, dass ich von meiner Anwältin eine Rechnung von über 6000 Euro bekomme. Wenn ich die bezahle, bekäme ich dann keine Rechnung mehr bzgl. der PKH sagt sie. Ich wundere mich, dass meine Anwältin mit mir direkt abrechnet, da wir ja PKH beantragt hatten. Kann mich jemand aufklären?
Auf ihrer Kostenrechnung steht explizit: Kostenrechnung im Ehescheidungsverfahren.
Vielen Dank
Julia H.
5. Juli 2022 at 8:36Hallo,
wenn ich ein halbes Jahr vor Ablauf der 4-Jahres-Frist geprüft werde und entschieden wird dass ich zahlen muss, muss ich dann die monatlich festgelegte Rate nur noch ein halbes Jahr zahlen oder 4 Jahre lang?
Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe.
Anna
8. November 2022 at 13:27hallo. Ich zahle seit 02/2020 Raten meiner PHK zurück. Die 48 Ratenmonate sind damit 01/2024 um. Seit 6 Monaten gilt wg geringerem Einkommen eine Ratenaussetzung. Laufen die Monate weiter? oder wird die Zeit der Aussetzung quasi hinten dran gehängt?
gruß
Mia
24. Dezember 2022 at 15:12Hallo,
Verfahrenskostenhilfe Zitat von der Zeite:
Wird kurz vor dem Ende der vier Jahre eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen und dabei festgestellt, dass eine Ratenzahlung möglich ist, muss der Betroffene diese hingegen leisten.
Für wie lange muss man die Raten zahlen, wenn es zur Verjährung nur 1 Monat ist?
VG
Anna
20. Januar 2023 at 10:13Hallo?
ich habe eine Frage bzgl Rückzahlung PKH. Ich habe von 02/2020 bis 03/2022 Raten zurückgezahlt. Danach bis jetzt waren die Raten wg Krankengeldbezug ausgesetzt. Nun kann ich wieder arbeiten, sprich Raten würden wieder anfallen. Zählen die 48 Monate ab 02/2020? Oder zählen dabei nur reell gezahlte Monate, würden quasi die ausgesetzten Monate hinterangehangen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Martin
8. März 2023 at 14:44Ich habe meine Trennung in September 2018 vor Gericht bekommen. Dafuer musste ich Rechtshilfe anfragen und habe es bekommen. Bis jetzt habe ich 2 x Daten am Gericht senden muessen (die letzte letztes Jahr 2022 in Maerz) Damals wurde ich danach gefordert 2200Euro zurueck zu bezahlen. Dagegen habe ich Beschwerde angelegt und bis heute 08/03/2023 nichts mehr gehoert. Jetzt kommt heute eine email das sie das betraeg geander haben und ich soll 100 Euro zurueck bezahlen. Aber die rechtswirksamheit is schon laenger als 4 Jahren. Sind die denn jetzt zu spaet mit Ihre email?
Kelly
21. Mai 2023 at 11:39Hallo,am 15.03.2019 wurde RSB rechtskräftig erteilt.PLH weiter gestundet mit jährlichen überprüfungsverfahren.jetzt wäre der 50 .Monat nach Rechtskraft.Kann jetzt noch eine Überprüfung kommen?