
Muss ich die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?
Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes umfasst einen besonders wichtigen Leitsatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Niemand soll wegen seiner Herkunft, seines Geschlechtes oder seiner finanziellen Situation schlechter gestellt werden als andere Personen. Damit dieser Grundsatz umgesetzt werden kann, gibt es in Deutschland die Prozesskostenhilfe.
Personen, die von staatlicher Unterstützung leben, also beispielsweise Hartz 4 beziehen, oder Geringverdiener können einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und bei Bewilligung werden die Kosten für den Anwalt und den Prozess vor Gericht komplett oder teilweise übernommen. So können auch Menschen mit einem geringen Einkommen Ihre Rechte wahrnehmen.
Zum 1. Januar 2014 wurde die PKH, die manchen auch als Gerichtskostenbeihilfe bekannt ist, reformiert. Seitdem wird die staatliche Unterstützung in vielen Fällen nicht mehr komplett, sondern lediglich als Darlehen gewährt. In einem solchen Fall wird demnach für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung vereinbart. Wie lange müssen Sie jedoch Zahlungen leisten? Kann auch eine Rückzahlung des kompletten Betrags gefordert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Rückzahlung der Prozesskostenhilfe
Liegt das einzusetzende Einkommen pro Monat bei mindestens 20 Euro oder besteht ein ausreichendes Vermögen, wird für Prozesskosten eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Haben Sie die Prozesskostenhilfe als Darlehen erhalten, müssen Sie diese in monatlichen Raten über maximal 48 Monate zurückzahlen.
Wurde Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe stattgegeben, können Ihre finanziellen Verhältnisse nach der Beendigung des Verfahren noch für einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig überprüft werden.
Wann müssen Sie die PKH in Raten zurückzahlen?

Viele Betroffene stellen sich die folgende Frage: „Muss man Prozesskostenhilfe zurückzahlen?“ Ob Sie überhaupt Prozesskostenhilfe erhalten, hängt vor allem von Ihrer wirtschaftlichen Lage ab.
Reichen das Einkommen und das vorhandene Vermögen nicht aus, um die anfallenden Kosten für den Anwalt und den Prozess zu decken, werden diese zumindest anteilig, in manchen Fällen auch ganz, vom Staat übernommen.
Ob Sie als bedürftig gelten, wird mittels einer Berechnung überprüft. Vom monatlichen Bruttoeinkommen werden in einem ersten Schritt Steuern, Vorsorgeaufwendungen sowie Werbungskosten abgezogen. Dann können, je nach den persönlichen Umständen des Antragsstellers, bestimmte Freibeträge abgesetzt werden.
Das Ergebnis ist dann das einzusetzende Einkommen für einen Monat. Beträgt dieses mindestens 20 Euro und/oder der Betroffene verfügt über ein ausreichendes Vermögen, wird für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Wie wird bei der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung die Berechnung durchgeführt?

Bis zur Reform im Jahr 2014 gab es für die Bestimmung der Höhe der Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine spezielle Tabelle, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu finden war. Diese gilt nun jedoch nicht mehr.
Stattdessen wird für die PKH-Rückzahlung in Raten nun eine Berechnung durchgeführt. Das bereits erwähnte einzusetzende Einkommen wird durch zwei geteilt und anschließend auf volle Euro abgerundet. Verfügt der Betroffene also über ein Einkommen von 200 Euro, wird eine Monatsrate von 100 Euro festgesetzt.
Demnach bleibt für Personen, die Prozesskostenhilfe zurückzahlen, ein Selbstbehalt übrig. Beachten Sie außerdem: Würde die Monatsrate bei weniger als 10 Euro liegen, wird keine Rate festgesetzt.
Beträgt das einzusetzende Einkommen jedoch mehr als 600 Euro, tritt eine spezielle Regelung in Kraft. Die monatliche Rate für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung beträgt dann 300 Euro zuzüglich des Teils des Einkommens, der 600 Euro übersteigt. Liegt das anrechenbare Einkommen also beispielsweise bei 730 Euro, werden 130 Euro zu den 300 Euro hinzugerechnet. Es ergibt sich demnach eine Rate von 430 Euro.
Prozesskostenhilfe zurückzahlen: Wie lange müssen Sie das Darlehen abstottern?

Wie bereits erwähnt, hängt die Frage, ob Sie Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen, vom Einkommen und Vermögen ab. Betroffene möchten aber in der Regel auch wissen, wie lange sie mit der monatlichen Mehrbelastung rechnen müssen.
Sind sie dazu verpflichtet, den kompletten Betrag in Raten zu tilgen? Gibt es für die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eine bestimmte Frist?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die monatlichen Raten höchstens 48 Monate – also vier Jahre lang – gezahlt werden müssen.
Auch wenn Betroffene in diesem Zeitraum nicht die vollen Kosten für den Prozess und den Anwalt bezahlt haben, wird die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eingestellt. Die restlichen Prozesskosten werden der betreffenden Person dann erlassen.
Wann wird die komplette Rückzahlung der Prozesskostenhilfe (PKH) angeordnet?
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung sofort und auf einen Schlag gefordert werden kann. Dies kann zum einen der Fall sein, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen. Laut § 120a Abs. 2 ZPO gilt Folgendes:
Verbessern sich vor dem in Absatz 1 Satz 4 genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkommen, ist eine Einkommensverbesserung nur wesentlich, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt. Satz 2 gilt entsprechend, soweit abzugsfähige Belastungen entfallen.

Erhöht sich also Ihr Einkommen oder fallen beispielsweise Unterhaltszahlungen weg, müssen Sie dies dem Gericht mitteilen. In der Regel werden dann die Raten für die PKH-Rückzahlung angehoben.
Geben Sie jedoch falsche Informationen an oder melden Sie wichtige Veränderungen nicht selbstständig, wird die Bewilligung für die PKH aufgehoben und Sie müssen sämtliche Kosten selbst tragen.
Wann immer sich Ihre wirtschaftliche Lage ändert, sollten Sie dies also dem Gericht so schnell wie möglich melden.
354 comments on “Prozesskostenhilfe: Wann eine Rückzahlung gefordert wird”
Torsten W.
18. August 2017 at 12:45Schönen guten Tag.
Meine Frage ist folgende. Ich habe Prozesskosten Hilfe bekommen, das war für meine Scheidung im September 2013.
Laut Berechnung bräuchte ich keine monatliche Rate zurück zahlen.
Jetzt nah neuer Berechnung vom Amtsgericht muss ich 47€ monatlich zahlen. Keiner kann mir sagen wie lange.
Nur für die 48 Monate die ja im September um sind oder zählt das von vorne als äb heute die 48 Monate, weil ich noch nichts zahlen bräuchte.
prozesskostenfinanzierung.de
18. September 2017 at 9:03Hallo Torsten,
nach vier Jahren darf das letzte Mal eine Überprüfung erfolgen. Fragen Sie zu Ihrem Fall am besten noch einmal beim zuständigen Amtsgericht nach.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Anja S.
9. Januar 2019 at 18:44Hallo Team PKH,
ich habe mich 2015 scheiden lassen und habe aufgrund meiner finanziellen Situation Prozesskostenhilfe erhalten. Seitdem habe ich jährlich den Einkommensnachweis als Azubi beim Amtsgericht erbracht. Seit Januar 2018 bin vollzeit angestellt und verdiene 2.500 brutto und muss somit das Amtsgericht über die veränderte finanzielle Situation informieren. Hinzu kommt, dass ich seit 2017 erneut geheiratet habe. Meine Frage lautet: Ist mein Mann bzw. bin ich verpflichtet, dem Amtsgericht Auskunft über die Einkommensverhältnisse meines Ehemanns zu erteilen, auch wenn wir getrennte Konten haben und ich ihn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der PKH nicht einmal kannte?
Ein Schreiben des Amtsgerichtes lautet, dass „…diese Angaben erforderlich sind, da Ihr jetziger Mann gegebenenfalls Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.“ ( Zitat aus dem Schreiben des Amtsgerichts)
Mit freundlichen Grüßen,
Anja S.
prozesskostenfinanzierung.de
11. Januar 2019 at 12:01Hallo Anja,
das ist korrekt. Ein Ehegatte kann dazu verpflichtet werden, im Rahmen des Prozesskostenvorschusses die Kosten für einen Rechtsstreit vorzuschießen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Anette
3. Januar 2023 at 2:42Hallo, am 18.12.2017 schreiben Sie doch aber, dass das Einkommen vom Ehemann nicht mit angerechnet wird? Was ist richtig von beidem?
prozesskostenfinanzierung.de
16. Januar 2023 at 9:16Hallo Anette,
ja, grundsätzlich wird das Einkommen des Ehepartners nicht angerechnet. Er kann jedoch unter Umständen gemäß § 1360a BGB dazu verpflichtet werden, die Kosten für einen Rechtsstreit vorzuschießen. Die Anrechnung und das Vorschießen sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Simone
7. März 2019 at 19:04Hallo da habe ich in meinem Fall eine Frage, 2012 war die Scheidung die bezahlt wurde 2016 wurde ich vom Amtsgericht angeschrieben und gefragt ob sich was verändert hat und damals musste ich dann nichts nachzahlen jetzt ist es 2019 muss ich damit rechnen dass noch mal was kommt?
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:51Hallo Simone,
eine Überprüfung kann spätestens vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens erfolgen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Tina
8. März 2022 at 8:18Guten Tag ich habe eine Frage ich wurde vor 3 Jahren geschieden und habe prozesshilfe bekommen seit 2 1/2 Jahren bin ich neu verheiratet. Nur habe ich post zur Überprüfung bekommen. Meine Frage wird der Lohn von meinen jetzigen Mann auch angerechnet uns ich habe jetzt ein Kredit vln 15.000aufgenommen da wir ein neues Auto brauchen das ein paar Jahre halten müss bekomme ich das Geld auch angerechnet?
Gast
18. Dezember 2017 at 15:114 Jahre lang darf das Amtsgericht prüfen, nach erfolgter Prüfung darf man längstens für 48 Monate zurückzahlen, in deinem Fall leider pech gehabt. Das bedeutet nun für dich ab September 2017 sind 48 Monatsraten ans Amtsgericht zu zahlen.
Thorsten
12. Dezember 2018 at 15:00Diese Frage interessiert mich auch. Die Antwort von Gast vom 18.12.2017 widerspricht jedoch der ersten Antwort vom Team Prozesskostenfinanzierung.
Wer hat jetzt Recht? Bitte nochmals um Klarstelleung. Vielen Dank.
prozesskostenfinanzierung.de
14. Dezember 2018 at 14:26Hallo Torsten,
es liegt kein Widerspruch vor. Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig. Nach vier Jahren darf das letzte Mal geprüft werden. Sollte bei dieser Prüfung herauskommen, dass Zahlungen geleistet werden können, müssen für maximal 48 Monate Raten bezahlt werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Melanie
3. Juli 2019 at 14:18Hallo ich lasse mich grade scheiden.
Bin derzeit Alg2, alleinstehend. Ich noch ällte Schulden. Ich darf meine Kinder einmal mont sehen. Das Jobcenter möchte das arbeiten. Ich gesundlich bedrängt wergen Rücken. Die Besuche mit finde eigentlich in Woche statt. Lieder zu wenig einmal in monta. Durch kann mein Beruf nicht ausüben. Ich mein Umgangrecht verliehen. Da die nicht bei mir Wochen das aber versteniss hat. Die umgangbegleider auch nicht. Ich habe kostenfrei pkh. Was passiert wenn arbeiten gehe. Teilzeit Vollzeit überhaupt. Kann ich so stelle eine wenn ich annehme erst Restschulden zahlen begleichen. Im im Moment arbeilos habe weniger als 218.Zum leben . Uahl die Schulen Gericht a Schulden sagt soll nicht mehr zahlen das Kaution. Was passiert Dan. Wenn the. Und passierten wenn ich arbeiten solltebesssung rücken.
prozesskostenfinanzierung.de
5. Juli 2019 at 15:44Hallo Melanie,
nehmen Sie eine Beschäftigung auf und erhöht sich dadurch Ihr Einkommen, so kann es dazu kommen, dass Sie die Prozesskosten in Raten zurückzahlen müssen. Dafür muss Ihr einzusetzendes Einkommen bei mindestens 20 Euro liegen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Lila
4. Oktober 2017 at 13:09Hallo 🙂 ich bin noch Studentin und habe einen Unterhaltsstreit vor Gericht Februar 2015 hinter mir. Voraussichtlich werde ich mein Studium nächstes Jahr abschließen. Nebenbei arbeite ich jetzt als Hostess für Promotionjobs und als Komparsin aber verdiene unter 450€ im Monat. Mit was muss ich rechnen wenn ich ab nächstem Jahr keine Studentin mehr bin? Wie viel Geld darf ich verdienen?
prozesskostenfinanzierung.de
9. Oktober 2017 at 8:41Hallo Lila,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist eine umfangreiche Erfassung Ihrer wirtschaftlichen Lage nötig, damit berechnet werden kann, ob eine Rückzahlung nötig ist. Hierbei sind viele verschiedene, individuelle Faktoren zu berücksichtigen, weshalb eine pauschale Angabe nicht möglich ist. Grundsätzlich gilt jedoch Folgendes: Beträgt das einzusetzende Einkommen (Bruttoeinkommen minus Steuern, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, Freibeträge etc.) mindestens 20 Euro, wird für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Kathrin
28. Juni 2021 at 21:10nabend, ich hatte 2018 meine Scheidung und beide haben pkh erhalten. Nun habe ich ein Schreiben zur Überprüfung bekommen und bin vollkommen überfordert mit dem ausfüllen. Ich bin neu verheiratet mus ich von meinem mamm auch alle Einnahmen und Ausgaben angeben. Von welchen Zeitraum muß ich Nachweise vorlegen. Von einem kompletten Jahr oder nur Monate?
Die ganzen Belege rauszusuchen und alles ist schon ziemlich kompliziert.
lg
Julia
12. Oktober 2017 at 13:18Guten Tag,
folgende Situation: Frau x (Nettoeinkommen 1200 € nach Trennung), hat während des Trennungsjahres 750 € Unterhalt monatlich erhalten. Im Zuge der Scheidung erhielt sie 50.000 € sowie Möbel, Küche etc.
Warum hatte Frau x überhaupt Anrecht auf PKH? Müsste sie die PKH aufgrund des erhaltenen Vermögens nicht richtigerweise zurückzahlen?
Danke für eine kurze Info!
prozesskostenfinanzierung.de
16. Oktober 2017 at 11:49Hallo Julia,
ein Anspruch auf PKH besteht grundsätzlich nur dann, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es der Person nicht erlauben, die Kosten der Prozessführung komplett tragen zu können. Kommt es zu Veränderungen der Verhältnisse, muss dies dem Amtsgericht mitgeteilt werden. Nähere Angaben zu diesem Fall können wir natürlich nicht machen, da das zuständige Amtsgericht für die Bewilligung der Anträge zuständig ist.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Silvia
25. Mai 2019 at 21:14Hallo ich wollte mal fragen wenn Herr X
PKH beantragt hat und genehmigt bekommt wieso kann er sich ein teueres Auto kaufen wird so etwas nicht kontrolliert?
Gruß Silvia
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:32Hallo Silvia,
das zuständige Gericht kann eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse anordnen, wenn es von einer Verbesserung ausgeht.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Andre
17. Oktober 2017 at 10:39Hallo
Ich hatte eine Scheidung in 2013 und nun ein Brief vom Gericht eine Überprüfung mein Einkommen ob ich die Gerichtskosten zurück zahlen kann oder nicht. Wie ist es eigendlich bei einer Insolvenz? die habe ich dies Jahr beantragt.
prozesskostenfinanzierung.de
23. Oktober 2017 at 8:33Hallo Andre,
laut eines Urteils des LAG Rheinland-Pfalz müssen auch Menschen, die sich in der Privatinsolvenz befinden, unter gewissen Umständen Raten für die PKH zurückzahlen – wenn ein ausreichendes anrechenbares Einkommen übrig bleibt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
6. Februar 2018 at 18:56Mein Fall ist ähnlich.
Habe für meine Scheidung Dezember 2015 Prozesskostenhilfe zum Nulltarif erhalten. Jetzt läuft gerade die Nachprüfung.
Im Juli 2016 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Oktober 2017 ist dieses Verfahren eingestellt und ich bin nun in der Wohlverhaltensphase.
Mein bereinigtes Einkommen nach Pfändung könnte wohl dafür sorgen, dass ich die PKH zurückzahlen müsste.
Da die Kosten für die Scheidung ja vor Insolvenzeröffnung entstanden sind stell ich mir die Frage, ob man diese nicht nachträglich in die Gläubigerliste aufnehmen kann, oder sogar muss?
prozesskostenfinanzierung.de
12. Februar 2018 at 9:04Hallo Thomas,
laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz sind Rückzahlungen betreffend der PKH auch bei einer Privatinsolvenz zu zahlen (Az. 10 Ta 142/12). Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an das Gericht bzw. einen Anwalt wenden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Mery
16. Juli 2021 at 15:41Hallo ,
Meine Frage: ich bin Alleinerziehende und hatte ein Netto Lohn von 672 zu Verfügung. Dazukommen noch Unterhalt 300 und Kindergeld 219 .Mein Sohn ist 5 Jahre alt . Muss ich pKh zurückzahlen ,wenn sich mein netto Lohn ändert auf 1200 netto plus 95 Wohngeld und Unterhalt 300 und Kindergeld 219 Euro . Habe noch Versicherungskosten monatlich ca. 110 Euro und Fahrtkosten 100 Euro und Ratenzahlung in Höhe von 25 Euro . Vielen Dank.
H.
8. November 2017 at 8:00Hallo, ich hab jetzt die Restschuldbefreiung hinter mir, mir wurden bisher die Verfahrenskosten gestundet. Es wird wohl eine Berechnung der der Rückzahlung anstehen. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf ca. 2000 €.
Nun meine Frage, was genau wird in die Berechnung der ratenrückzahlung miteingerechnet?
Ich erhalte 820 € Rente, 192 € Kindergeld (hab eine 12 jährige Tochter), 350 € Kindesunterhalt, 80 € Mini Job. Habe ein Sparguthaben von 400 € auf meinem Girokonto. Das hab ich angespart für außergewöhnliche Belastungen, wenn was am Auto kaputt geht zb.
Muss ich damit rechnen das eine Rate ansteht? Bzw. Wird das angesparte Guthaben in die Berechnung miteingeschlossen?
Danke schon mal.
Liebe Grüße
prozesskostenfinanzierung.de
13. November 2017 at 8:21Hallo H.,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können werden von Ihrem Bruttoeinkommen Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten abgezogen. Des Weiteren werden Freibeträge angesetzt (473 € für Sie und 333 € für Ihre Tochter). Ihr Erspartes sollte demnach nicht angetastet werden. Liegt das einzusetzende Einkommen bei weniger als 20 €, so werden Betroffene komplett von den Kosten für Anwalt und Gericht befreit. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, können wir jedoch leider nicht einschätzen. Sie müssen die Berechnung des Gerichtes abwarten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
D.
15. Juni 2020 at 0:03Hallo zusammen,
Meine Ehefrau und ich waren kurz vor Trennung. Wor hatten auch Amtsgericht Termin wegen Annäherungsverbot.die Kosten von meiner Frau wurden übernommen ich musste damals selber alles zahlen. Nach 6 monatiger Kriegs Phase haben wir Gott sein Dank doch nochmal zu einander gefunden und nun schon seid 2 Jahren verliebter den jeh. Jetzt kam das schreiben vom Amstgericht zu Überprüfung der Einkommen. Vom Einkommen her hat sich bei meiner Frau nichts verändert! Nun bin ich aber mit meinem Recht hohem Einkommen im Hause, und die Summe X vom Gericht wurde auch nicht genannt. Zählt das Gericht NIR das Einkommen von meiner Frau oder auch mein Einkommen zusammen??
Tanja
9. November 2017 at 20:11Guten Tag.
Ich bezahle seit dem 1.1.2014 monatlich meine Rate für die Prozesskostenhilfe (wegen Scheidung) zurück und hätte meine letzte Rate somit am 01.12.17 zu bezahlen.
Jetzt kam heute ein Schreiben zur Prozesskostenhilfeüberprüfung. Wozu kommt diese, wenn ich doch nur noch eine Rate habe?
Ich habe jetzt 48 Monate zurück bezahlt.
Ich muss dazu aber auch ehrlicherweise sagen, dass ich auch nicht wusste, dass ich mitteilen muss, wenn ich in den 4 Jahren mehr verdiene. Dies ist seit 2 Jahren allerdings der Fall.
Ich bin Alleinerziehend und musste durch meinen Exmann verursachte Schulden bezahlen. Daran zahle ich immer noch.
Was kann mir denn jetzt im schlimmsten Fall passieren?
Ich habe sehr große Angst…
prozesskostenfinanzierung.de
13. November 2017 at 8:25Hallo Tanja,
wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten, müssen Sie Ihrer Informationspflicht nachkommen. Verändert sich Ihr Einkommen wesentlich – hier wird eine Differenz von nicht nur einmalig 100 Euro angesetzt – müssen Sie dies dem Gericht unverzüglich mitteilen. Dieser Pflicht scheinen Sie nicht nachgekommen zu sein. Das Gericht scheint die Veränderung nun aufgefallen zu sein, weshalb wohl eine Neuberechnung angesetzt wird. Es können Nachzahlungen anfallen. Im schlimmsten Falle wird die Gewährung der PKH aufgehoben, was bedeutet, dass Sie alle Kosten selbst tragen müssten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Katja
11. November 2017 at 21:04Hallo meine Scheidung ist im Juli 2015 abgeschlossen. Heute kam ein schreiben wegen der rückvorderung der PKH.
Muss ich meinen Lebensgefährten mit allen Angaben angeben? Wir leben mit 4 Kindern zusammen (gemeinsames davon 1 und 1 ist seins) ich verdiene neben Unterhalt für 2 Kinder und Kindergeld nur 280 auf MinijobBasis. Muss ich nun trotzdem mit einer Monatlichen Rate rechnen?
Welche Summe darf man denn erspart haben um sie behalten zu dürfen?
Mit 4 Kindern geht ständig etwas kaputt da muss ich immer etwas angespart haben.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
prozesskostenfinanzierung.de
13. November 2017 at 8:29Hallo Katja,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, werden Freibeträge angesetzt. Sie müssen also nicht Ihr komplettes Erspartes einsetzen. Die Freibeträge liegen bei 473 Euro für Sie, für erwachsene Kinder 377 Euro, für 15- bis 18-jährige Kinder bei 359 Euro, für 7- bis 14-jährige Kinder bei 333 Euro und jüngere Kinder bei 272 Euro. Sind Sie erwerbstätig, wird außerdem ein Freibetrag von 215 Euro berücksichtigt. Das Einkommen Ihres Lebensgefährtens sollte nicht berücksichtigt werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
katja
13. Dezember 2017 at 12:38Danke für die Antwort.
Wie verhält es sich wenn ich nächstes Jahr heirate. Muss mein neuer Mann dann mit angerechnet werden? MfG Katja
prozesskostenfinanzierung.de
18. Dezember 2017 at 8:52Hallo Katja,
hat ein Ehegatte ein eigenes Erwerbseinkommen, ist dieses nicht dem Einkommen der rechtsuchenden Partei hinzuzurechnen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Claudia G.
22. Februar 2019 at 12:55Guten Tag, hierzu hätte ich eine Frage. Gilt diese Aussage auch, wenn die PKH beantragt wurde nachdem man schon neu verheirate war? 3 Jahre nach Trennung und Scheidung hat die Exfrau meines Mannes einen Sorgerechtsklage eingereicht (wir hatten 6 Monate vorher Einreichung der Klage geheiratet). Da es sowohl mir als auch meinen Mann zu der Zeit finanziell nicht so gut ging, hat er PKH bewilligt bekommen. Jetzt habe ich die MÖglichkeit, einen guten Job zu erhalten. Wird mein Einkommen dann auf die PKH meines Mannes angerechnet, so dass er evtl. (wenn o.g. Berechnung durchgeführt und etwas übrig bleiben sollte)zurückzahlen muss? Danke für kurze Info.
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:34Hallo Claudia,
Ihr Einkommen wird nicht angerechnet. In Familiensachen kann es jedoch dazu kommen, dass Sie als neuer Ehepartner die Kosten vorschießen müssen – das ist der sogenannte Verfahrenskostenvorschuss. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/verfahrenskostenvorschuss/
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Agate
14. November 2017 at 11:39Ich 54 J.habe eine Klage gegen meinen Ex Mann eingereicht, da er mir keinen Zugewinn zahlen möchte, den ich für eine Rente aus 27 Jahren Ehe, 4Kinder und gemeinsamer Selbständigkeit brauche. Ich bekomme PKH.
Falls er mir eine 5stellige Zahl bezahlt die ich für meine Rente bräuchte, müsste ich davon die PKH zurückzahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
20. November 2017 at 8:17Hallo Agate,
laut einer Entscheidung des BGH (Az.: IX ZB 305/05) hat eine Partei grundsätzlich ihr gesamtes Einkommen und ihr Vermögen einzusetzen, soweit dessen Verwertung zumutbar ist. Es ist also damit zu rechnen, dass Sie das Vermögen nutzen müssen, um die PKH abzuzahlen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Margit
20. November 2017 at 15:55Guten Tag,
nach einem Unfall führte ich einen langwierigen Prozeß. Nach der letzten Verhandlung ging ich davon aus, daß ein Vergleich geschlossen wurde. Ich bin von dessen Verlauf nervlich so fertig gewesen, daß ich mich kurzfristig veranschiedet habe. Nun habe ich erfahren, daß die Klage zurückgezogen wurde.
Mein Problem: Meine Anwältin hat mich nicht über die PKH aufgeklärt, ich wußte nichts von einer Rückzahlung. War im Frühjahr total überrascht, einen Einkommensnachweis leisten zu müssen., Durch den Unfall bin ich erwerbsunfähig geworden, erwarte jetzt aber eine Erbschaft. Höhe der Kosten 7.500 €. Kann ich der Anwältin hier etwas anlasten? Denn entweder hätte ich den Prozess nicht geführt, oder aber wäre in nächste Instanz gezogen. Wenn ich schon zahlen muss, dann wil ich auch Gerechtigkeit.
Danke für die Aufmerksamkeit..
prozesskostenfinanzierung.de
27. November 2017 at 8:06Hallo Margit,
inwiefern Sie die Anwältin auf die Rückzahlung hätte hinweisen müssen, entzieht sich unserer Kenntnis. Bei Problemen mit dem Anwalt können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle der Rechtsanwalt wenden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Mike
21. November 2017 at 18:53Hallo Prozesskostenteam,
wie lange können PKH zurückgefordert werden ?
Habe am 09.10.2012 Bewilligung für PKH vom Amtsgericht erhalten.
Am 12.06.2017 wurde ich aufgefordert meine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.
MfG
Mike
prozesskostenfinanzierung.de
27. November 2017 at 8:08Hallo Mike,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, erfolgt die Erlassung der Restschuld 48 Monate nach dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss bzw. dem sonstigen Ende des Rechtsstreites.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Pauline W.
22. November 2017 at 17:33Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute vom Verwaltungsgericht einen Brief erhalten in der ich anscheinend zweimal ein schreiben von Ihnen bekommen habe bezüglich der Nachzahlung der Prozesskostenbeihilfe in dem anscheinend stand das aktuelle Einkommen anzugeben. Ich habe aber keine Briefe erhalten. Die Rechtssache wurde am 19.03.2014 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen durch geschlossene Vergleich rechtskräftig erworben.
Der Streitwert des Prozess Verfahrens wurde auf 5000 € angesetzt. Mein Einkommen beläuft sich auf ca 2000 € netto monatlich meine Frau arbeitet Teilzeit (muss sie ihr Einkommen auch angeben?)
Können Sie mir sagen wie sich meine Ratenzahlung in etwa gestalten wird? Die 48 Monate wie oben angegeben enden am März 2018 muss ich nur bis zu diesem Datum bezahlen oder über dieses hinaus? Wie ist es, ich habe noch zwei Kredite am laufen die Höhe beläuft sich auf 20 000 € wird das auch mit berücksichtigt? Ich danke Ihnen sehr für ihre Hilfe und bitte um baldige Antwort
mit freundlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
27. November 2017 at 8:11Hallo Pauline,
bei der PKH ist allein das Einkommen der Person entscheidend, die den Prozess führt. Wie hoch die Raten ausfallen, lässt sich pauschal nur schwer beantworten, da hier viele unterschiedliche Faktoren von Bedeutung sind. 48 Monate nach Ende des Rechtsstreites erfolgt in der Regel die Erlassung der Restschuld.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Markus
26. November 2017 at 17:28Guten Tag
ich bin Hartz IV Empfänger und habe einen micro Nebenjob bei dem ich monatlich 100€ verdiene mit Zeitungs austragen manchmal auch etwas weniger als 100€ Wenn ich Prozesskostenhilfe beantragen würde müsste ich das Geld dann zurück zahlen (mit der annahme das sich meine Persönlichen Verhältnisse in den nächsten 4 Jahren nicht mehr verändern)? Und wie hoch wären dann die Raten.
mfg Markus
Markus
26. November 2017 at 17:31Addendum
ich habe noch vergessen zu erwähnen das ich ein Vermögen von 2500€ auf der Bank habe das sollte doch noch als schobnvermögen gelten wenn ich die neuere Regelung richtig versatanden habe.
Was sich mir jedoch nicht erschließst ist der Sinn der Sache das man jetzt bis 5000€ schonvermögen hat und ab einem einkommen von ein paar eureo abzahlen muss.
danke mfg Markus
prozesskostenfinanzierung.de
27. November 2017 at 8:16Hallo Markus,
die jeweils zu beachtenden Freibeträge variieren je nach Person und Lebenssituation. Keine Rückzahlung erfolgt, wenn Sie kein Vermögen besitzen und wenn Ihr einzusetzendes Einkommen weniger als 20 Euro beträgt. Ab einem einzusetzenden Einkommen von 20 Euro wird meist eine Ratenzahlung vereinbart. Wie hoch die Raten ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen, da hierbei viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Weiß
29. November 2017 at 15:22Hallo, ich habe einen Beschluss über die Änderung der Verfahrenskostenhilfe bekommen.
Der Grund ist, dass ich einen Freizeitgrundstück gekauft habe (Wert 24.000) was ist mit 20.000 finanziert habe. Der Kauf und finanzierung sind nach dem Verfahren abgeschlossen worden. Das Grundstück wird als zumutbares Vermögenswert eingesetzt, die Finanzierung wird nicht berücksichtigt, da „die Verfahrenskosten bereits bei Abschluss des Kreditvertrages entstanden waren.“ Kann ich was dagegen machen, oder bringt es nichts?
prozesskostenfinanzierung.de
4. Dezember 2017 at 12:05Hallo Weiß,
wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Es empfiehlt sich die Beratung durch einen versierten Anwalt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jürgen
1. Dezember 2017 at 9:12Hallo
Wenn jemand Prozesskostenhilfe bekommen hat und dann später eine Erbschaft macht oder sein Haus verkauft. Bis zu welcher Frist muss er die PKH zurück zahlen?
Wo liegt hier die Frist, ab welcher die Schuld endgültig verfällt?
prozesskostenfinanzierung.de
4. Dezember 2017 at 12:09Hallo Jürgen,
verändert sich Ihre finanzielle Situation wesentlich, etwa durch eine Erbschaft, müssen Sie dies dem Gericht unverzüglich mitteilen. Können Sie die Kosten dann allein tragen, wird die Bewilligung aufgehoben und Sie müssen die Prozesskostenhilfe zurückzahlen. Ist die Veränderung nicht so enorm, werden die Raten erhöht. Die Restschulderlassung erfolgt vier Jahre nach dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss bzw. nach dem sonstigen Ende des Rechtsstreites.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Pascale
4. Dezember 2017 at 16:52hallo, ich bin Studentin und lebe von Bafög und Unterhalt meiner Eltern, so dass ich monatlich 650 Euro zur verfügung habe, von denen Miete, Lebenskosten und sowas wie Handyrechnung, Semestergebühren usw. abgehen. Ich muss zu ende meines Studiums das Bafög ja auch halb zurückzahlen, muss ich die PKH aus dem Jahr 2015 trotzdem zurückzahlen? So würde ich ja aus dem geld des Bafögs, das ich zurückzahlen muss, die schulden des PKHs zurückzahlen.
prozesskostenfinanzierung.de
11. Dezember 2017 at 8:20Hallo Pascale,
eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe erfolgt, wenn Ihr einzusetzendes Einkommen bei mindestens 20 Euro liegt. Dies wird vom Gericht berechnet.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sara
5. Dezember 2017 at 12:58Hallo!
Mein Freund wurde PKH voll gewährt. Derzeit bekommt er Krankengeld in Höhe von 1600 € (Netto) und muss davon 400 € Miete (anteilig), Unterhalt für sein Kind 264 € und ein Kredit 360€ zahlen.
Nun kam ein Schreiben vom Gericht, dass nochmal geprüft wird, ob er nicht doch alles zurück zahlen soll. Wir haben natürlich alles ordnungsgemäß ausgefüllt und Kopie vom Mietvertrag (war gefordert) hin geschickt. Die Antwort darauf war ganz schön frecht. Sinngemäß stand drin, wie es angehen kann, dass wir zu zweit eine 4-Raum-Wohnung bewohnen. Er hätte gar keinen Anspruch darauf und seinen Anteil von 400 € Miete wird nicht angerechnet, sondern nur 250 €.
Kann man da irgendwas machen? Ist das rechtens?
prozesskostenfinanzierung.de
11. Dezember 2017 at 8:21Hallo Sara,
leider dürfen wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich kompetent beraten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Günther
8. Dezember 2017 at 7:26Ich muss meiner Frau Zugewinn in Höhe von 50.000 Euro zahlen, da sie kein Geld für Anwalt und Gerichtskosten hat, wurde ihr Prozesskostenhilfe gewährt. Nun erhält sie ja mit dem Zugewinn ein großes Sümmchen und hat selbst ein gutes Vermögen dadurch geschaffen.
Muss sie nun deshalb auch ihre kompletten Gerichts und Anwaltskosten zurückzahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
11. Dezember 2017 at 8:31Hallo Günther,
grundsätzlich muss auch ein durch den Zugewinnausgleich erlangtes Vermögen für die Prozesskosten eingesetzt werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Stefan F.
9. Dezember 2017 at 9:54Guten Morgen, wie verhält es sich mit einer Erbschaft in einem laufenden Verfahren mit bewilligter PKH? Wird die PKH ab dem Tag der Erbschaft eingestellt oder die bereits geleistete PKH mit der Erbschaft „verrechnet“?
VG Stefan
prozesskostenfinanzierung.de
11. Dezember 2017 at 8:37Hallo Stefan,
laut § 120a Abs. 1 ZPO gilt Folgendes: „Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben.“ Dies ist bei einer Erbschaft der Fall. Wie es sich in Ihrem Fall nun weiter verhält, wird Ihnen das Gericht mitteilen, sobald Sie die Erklärung über die Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht haben.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Stefan F.
11. Dezember 2017 at 10:08Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!
VG
Michael
12. Dezember 2017 at 20:02Mein Sohn hat mich über meine Exfrau erfolglos auf Unterhalt verklagt. Mein damals minderjähriger Sohn war zu der Zeit Schüler. Der PKH wurde wohl zugestimmt.
Nun fordert das AG von meinem Sohn eine Übersicht seiner finanziellen Situation. Die Scheidung ist bereits 9 Jahre her. Mein Sohn ist seit 01.08.2017 in einer Lehre.
Wo finde ich die Rechtsgrundlage für di Rückforderung.
prozesskostenfinanzierung.de
18. Dezember 2017 at 8:50Hallo Michael,
grundsätzlich muss die PKH vier Jahre lang abbezahlt werden (§ 120 Abs. 1 ZPO).
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Mia
22. Dezember 2017 at 12:09Hallo, ich möchte gerne wissen, ob die vier Jahre PKH ab Datum des Urteiles „Im Namen des Volkes..“ gelten?
Ich lese immer „rechtkräftiger Verfahrensabschluss“ und frage mich, ob damit das Urteil gemeint ist.
Lieben Dank schon einmal.
Mia
prozesskostenfinanzierung.de
29. Dezember 2017 at 15:40Hallo Mia,
mit einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss kann unter anderem ein Urteil gemeint sein.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
24. Dezember 2017 at 19:31Durch einen Behandlungsfehler anno 2013 wurde ich zum H4 Empfänger. Mein damaliger Anwalt wollte keine Klage beim Landgericht erheben, erst nach Abmahnung der RA-Kammer. Die Versäumnisklage wurde mit einer Verspätung von gut 1 Jahr eingereicht und Dank der PKH auch positiv entschieden. Streitwert lag bei 5000 €. Der Arzt ist inzwischen nach England untergetaucht und ist wegen Schmerzensgeld-Zahlung nicht mehr auffindbar. Durch mehrere Fehlbehandlungen in Deutschland ist dieser in eigene Privatinsolvenz gestürzt, diese wird aus Deutschland durch eine Insolvenzkanzlei heimlich abgewickelt. Mir wurde via Rechtsberatungen angeraten, eine Strafanzeige wegen deliktischer Schuld gegen den Arzt zu stellen, damit diese nicht von der Insolvenz des Arztes erfasst wird. Des weiteren auch die öffentliche Ausschreibung und der Versuch die Haftpflicht des Arztes zu bemühen.
Für diese Forderungen konnte ich bundesweit keinen Anwalt finden, die Sache sei zu heikel, mächtige Interessen stünden dahinter.
Ich bin inzwischen als H4 Empfänger vom JC-Amtsarzt für Erwerbsunfähig erklärt worden, bin auch weiterhin nach mehreren Klinikaufenthalten in ambulanter Therapie. Das Landgericht verlangte von mir bereits Vermögensauskunft wegen PKH. Laut einer Rechtsberatung sei die PKH Rückforderung nur bei verlorenem Gerichtsstreit fällig ? Auch durch das schuldhafte Verhalten meines damaligen Anwalts habe ich via RA-Kammer lediglich ein Schreiben über seine Berufshaftpflicht erhalten. Es würde allerdings kein Anwalt gegen einen anderen wegen Schadensersatz klagen, sagte mir ein Anwalt.
Was können Sie mir in dieser fast ausweglosen Situation raten ?
prozesskostenfinanzierung.de
29. Dezember 2017 at 15:43Hallo Thomas,
es ist uns gesetzlich nicht erlaubt, an dieser Stelle eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Aus diesem Grund müssen wir Sie an einen Anwalt oder eine andere Person, die eine Rechtsberatung anbieten darf, verweisen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
2. Januar 2018 at 23:12Wieviel schonvermögen darf man haben wenn man Prozesskostenhilfe beantragt ich habe gehört das es auf 5000€ Euro hochgestuft wurde. Ich bin AlgII Empfänger und habe kein Einkommen muss ich Ratenzahlen oder wird es mir komplett erlassen
prozesskostenfinanzierung.de
9. Januar 2018 at 9:30Hallo Thomas,
alle nötigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
12. Januar 2018 at 2:17ich finde die antwort nicht in dem text können sie mir bitte eine konkrete antwort geben.
prozesskostenfinanzierung.de
22. Januar 2018 at 9:45Hallo Thomas,
wie dem verlinkten Text zu entnehmen ist, sind viele verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wenn es um die Berechnung der PKH geht. Ohne genaue Kenntnisse Ihrer wirtschaftlichen sowie persönlichen Situation lassen sich deshalb keine pauschalen Angaben machen. Beziehen Sie Hartz-4-Leistungen, ist jedoch in der Regel davon auszugehen, dass keine Ratenzahlung vereinbart wird. Dies ist der Fall, wenn Ihr einzusetzendes Einkommen bei weniger als 20 Euro liegt. Ich zitieren aus dem genannten Text: „Nach Abzug all dieser Posten ergibt sich das einzusetzende Einkommen. Ist das Ergebnis ein negativer Wert oder beträgt maximal 19 Euro, so werden die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der PKH vollständig übernommen. Dies ist in der Regel bei Hartz-4-Empfängern der Fall. Bei einem einzusetzenden Einkommen von mindestens 20 Euro wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart.“
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
3. Januar 2018 at 14:26Meine kurze Frage an Sie lautet :
1. Ist die PKH auch dann zu zahlen, wenn das Gerichtsverfahren gewonnen und im Urteil der Angeklagte genannt wird, der die Gesamtkosten des Verfahrens zu tragen hat ? Es handelt sich um ein Versäumnisurteil des LG, weil durch schuldhaftes Verhalten meines Rechtsanwalts, der durch die RAK abgemahnt wurde, ist mehr als ein Jahr verloren gegangen.
2. Was hilft mir die Mitteilung der RAK mit der Angabe derHaftpflichtversicherung des Anwalts, wenn ich durch die RA-Pflicht nicht allein gegen ihn Ansprüche stellen kann ?
prozesskostenfinanzierung.de
9. Januar 2018 at 9:35Hallo Thomas,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen. Fragen zur Rückzahlung der PKH sollte das zuständige Gericht beantworten sollen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jakob
3. Januar 2018 at 17:36Bisher wegen zu geringem Einkommen keine Raten zurück gezahlt.
Nun Einkommen gestiegen und Rückzahlung soll beginnen. Aber wie lang?
48 Monate ab jetzt? Oder nur bis die 48 Monate nach Verfahrensabschluss rum sind?
Sehen sie es auch so, wie es in folgendem Kommentar aus einem anderen Forum geschildert ist?
Bezüglich § 115 ZPO ist es umstritten, ob „Nullmonate“ mitzählen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung scheint zu fehlen. Die Mehrheit der Kommentare (vgl. ZÖLLER/GEIMER, ZPO-Kommentar, 30. Aufl., § 115, Rz. 43-45) spricht sich dafür aus, dass 48 Monate lang eine (zumindest kleine) Rate gezahlt werden muss bzw. auch noch spätestens im 48. Nullmonat eine Rate nach dem aktuellen Einkommensstand festgesetzt werden könnte. Im Extremfall könnte sich die PKH-Angelegenheit dadurch auf 96 Monate hinausziehen.
prozesskostenfinanzierung.de
9. Januar 2018 at 9:43Hallo Jakob,
unseres Kenntnisstandes nach beginnt die Zahlung der 48 Monatsraten ab der Änderung des PKH-Beschlusses. So kann es bis zum Ende der Rückzahlung tatsächlich bis zu acht Jahre dauern, sollte die Überprüfung kurz vor Ende des Ablaufs der ersten vier Jahre stattfinden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Andrea
5. Januar 2018 at 10:27Hallo , ich würde gerne wissen wie oft meine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden können. Meine letzte Verhandlung wegen Unterhaltszahlung gegen meinen Exmann war Ende Februar 2014,die letzte Überprüfung meiner Einkünfte war Mitte Juni 2016. ich habe von dieser Überprüfung noch keine Antwort erhalten. Ich möchte gerne wissen, kann ich nochmal vor Ablauf der 4 Jahre überprüft werden oder darf die Überprüfung nur einmal jährlich sein ? Bin ich im März 2018 wirklich befreit von jeglichen Überprüfungen ?
MfG Andrea
prozesskostenfinanzierung.de
9. Januar 2018 at 9:28Hallo Andrea,
in der gesetzlichen grundlage (§ 120a ZPO) ist nicht angegeben, wie oft eine Überprüfung stattfinden darf. Unseres Kenntnisstandes nach ist eine Überprüfung jederzeit möglich, insofern das Gericht davon ausgeht, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben. Die Änderung der Prozesskostenhilfeentscheidung ist innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens möglich (§ 120a Abs. 1 Satz 3 ZPO).
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Andrea
5. Januar 2018 at 10:30Sorry , meinte Juni 2017
A
8. Januar 2018 at 21:32Dank für diesen Artikel.Ich mag Deine Webseite!
Pia
10. Januar 2018 at 17:38Hallo!
Ist mit den 4 Jahren nach Einsetzen des „rechtskräftigem Urteils“ nun der Zeitpunkt der Bewilligung der PKH gemeint, oder der Tag der rechtskräfitigen Scheidung?
Ich hatte es von meinem Anwalt so verstanden, dass ab dem Zeitpunkt die 4 Jahre gerechnet werden, ab dem die PKH bewilligt wird. Ist das richtig? Nach Ablauf dieser 4 Jahre, auch wenn die Scheidung erst 3 Jahre später erfolgte, darf ich dann wieder mehr verdienen? Vielen Dank für eine kurze Erklärung.
prozesskostenfinanzierung.de
22. Januar 2018 at 9:47Hallo Pia,
entscheidend ist nicht die Bewilligung der PKH, sondern der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens – in Ihrem Fall also die Scheidung.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Paul
12. Januar 2018 at 3:40Hallo, ich beziehe seit 06.2013 Pflegegeld, fuer die Pflege meines Vaters ( Pflegegrad 3 ).
Dies habe ich aber dem Gericht nicht mitgeteilt, da mir gesagt wurde, Pflegegeld sei kein Einkommen,
sondern es sei eine “ Materielle Anerkennung fuer Opferbereitschaft und Einsatz „.
Mein Prozess, fuer den ich volle PKH, ohne Ratenzahlung, erhielt, endete rechtskraeftig im Februar 2016.
Jetzt erhielt ich die Aufforderung, erneut meine finanziellen Verhaeltnisse anzugeben und zu dokumentieren.
Muss ich das Pflegegeld unter Frage E angeben?
Und falls ja, wird es als Einkommen gewertet?
Danke fuer eine Antwort!
prozesskostenfinanzierung.de
22. Januar 2018 at 10:03Hallo Paul,
für Pflegende wird das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet. Es sollte angegeben werden, darf jedoch nicht als Einkommen angerechnet werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Bella K.
12. Januar 2018 at 19:50Guten Tag, Ich wurde in 9/15 geschieden, bin alleinerziehend und in Teilzeit berufstätig und beziehe Unterhalt für Kind und mich vom Ex.
Bei uns gab es zwei Verfahren zudem mir 100 Prozent pkh zugesagt wurde.
Jetzt kam in 11 und 12 2017 jeweils die Prüfung. Die erste wurde abgelegt bei der 2. Mit identischen zahlen muss ich zahlen.
Es steht aber weder ein Gesamtwert noch eine Laufzeit über die Ratenzahlung im Bescheid. Abgesehen von meinem Unverständnis darüber, dass es zwei Ergebnisse gibt, möchte ich gerne wissen, wie lange ich zahlen muss. Fangen die 48 Monate jetzt neu an und was ist, wenn z.B. Teile des Unterhalts für mich wegfallen, ist die Rate dann trotzdem festgesetzt? Muss ich dann einen Fremdkredit aufnehmen? Ich habe nicht einmal einen Partner, ist schon krass dass die Grenzen bei alleinerziehenden so winzig ist zumal die Gebühren an OGS und Co ja auch getragen werden müssen, damit ich arbeiten und uns überhaupt versorgen kann….umd was bedeutet überhaupt 14 Tage Zeit um eine Stellungnahme abzugeben. Kann man die Rate anfechten? Vielen Dank für eine Auskunft diesbezüglich. Mfg Bella.
prozesskostenfinanzierung.de
22. Januar 2018 at 10:10Hallo Bella,
die Höchstfrist – also die Zahlung von maximal 48 Monatsraten – beginnt ab der Änderung des PKH-Beschlusses. Verändern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse während dieser Zeit, ist dies dem Gericht mitzuteilen. Sollten Sie also über weniger Einkommen verfügen, sollten die Raten entsprechend angepasst werden. Da wir an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, müssen wir Sie bezüglich des weiteren Vorgehens an einen Anwalt verweisen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
17. Januar 2018 at 17:52Hallo bin seit Januar 2010 geschieden und habe nach 2jahren Bescheid bekommen alles dar zu legen und jetzt nach 8Jahren schon wieder. Das kann doch nicht sein das ich jetzt noch zahlen muß oder?
prozesskostenfinanzierung.de
22. Januar 2018 at 10:25Hallo Thomas,
laut § 120a ZPO gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ In der Regel sollte die Frist bei Ihnen also schon abgelaufen sein. Genaue Angaben hierzu kann ein Anwalt machen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Constanze
18. Januar 2018 at 16:56Hallo, meiner 15jährigen Tochter ist Verfahrenkostenhilfe bewilligt worden. Ihr Vater klagt auf Unterhaltsherabsetzung auf Null; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Meine Tochter bekommt Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Ich musste gleichzeitig auch mein Einkommen und mein Vermögen angeben und so wie ich das verstanden habe, zählt das auch irgendwie. Aber die Verfahrenskostenbewilligung benennt ausdrücklich meine Tochter und nicht mich. Ich verstehe das insgesamt noch nicht von der Logik her: Inwiefern muss ich jetzt auch Änderungen meines Einkommens z.B. angeben? Oder muss das nur meine Tochter? Gilt dieser neue Vermögensfreibetrag von 5000 Euro auch für sie oder nur für mich oder für uns beide zusammen? Danke für jede Hilfe!
prozesskostenfinanzierung.de
22. Januar 2018 at 10:31Hallo Constanze,
in der Regel gilt Folgendes: Die PKH wird dann nicht gewährt, wenn aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht jemand anderes für die Kosten
aufkommen muss. Hierzu gehören auch die Eltern. Aus diesem Grund wird auch nach Ihrem Einkommen gefragt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Daniela Tw.
31. Mai 2019 at 0:24Hallo verdiene 1184brutto als Einkommen zudem habe ich für zwei Kindergeld und 250familiengeld und 293euro für 1kind an Unterhalt muss ich was da jetzt zurück zahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
7. Juni 2019 at 15:34Hallo Daniela,
Informationen zur Berechnung erhalten Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jeannine
18. Januar 2018 at 23:06Hallo… Situation bei mir ist diese…. haben uns 2014 scheiden lassen..beide bekamen wir Pkh ohne Ratenzahlung…nun kam es aber dazu,das wir wieder zusammen gekommen sind und nochmal geheiratet haben…wir haben 2 gemeinsame Kinder.. . heute die Post vom Amtsgericht auf Überprüfung…für jeden…. ausserdem arbeite ich seit 2 Jahren 10Stunden mehr im Monat… was kann uns im schlimmsten Fall jetzt auf uns zukommen????
Deweiteren haben wir seit über 1 Jahre meine Nichte als Pflegekind bei uns…muss ich das Pflegegeld als Einkommen mit angeben???
Danke schon mal für die Antwort…. hab ein bisschen Bammel
prozesskostenfinanzierung.de
22. Januar 2018 at 10:40Hallo Jeannine,
hat sich Ihre wirtschaftliche Lage wesentlich verbessert, kann eine Ratenzahlung angeordnet werden. Laut eines Urteils des OLG Nürnberg gilt bezüglich des Pflegegeldes Folgendes: Einkünfte aus der Pflege von Pflegekindern werden nicht in voller Höhe berücksichtigt (Az.: 11 WF 329/10).
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Susanne B.
23. Januar 2018 at 11:56Hallo, ich habe vier gerichtliche Sachen in den letzten Jahren gehabt, bei denen jetzt in allen die pkh zurückgefordert wird. Ich habe drei Kinder und habe meisterbafög als Einkommen plus einen Teil von der KfW. Können alle pkh Rückforderungen auf einmal gefordert werden? Ich kann das nicht stemmen, zumal andere finanzielle Belastungen da sind. Ich mache mir große Sorgen.
prozesskostenfinanzierung.de
31. Januar 2018 at 15:33Hallo Susanne,
bei der Rückzahlung wird Ihre Einnahmen- und Ausgabensituation berücksichtigt. Nur wenn Ihr einzusetzendes Einkommen hoch genug ist, kann eine Rückzahlung gefordert werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Daniel
23. Januar 2018 at 13:10Hallo zusammen,
Ich habe vor knapp 2 Jahre ein Prozess gegen meinen Arbeitgeber gehabt.
Da ich nicht bei der IHK im register stand und somit in gefahr war meine Ausbildung zu Verlieren.
Da ich nicht genügent Verdient habe nahm ich die Hilfe in anspruch, und dachte damit hat sich die Sache.
Jetzt knapp 2 Jahre später bin ich mit meiner Ausbildung fertig und bekomme vom Arbeitsgericht wieder einen Brief mit denn Kosten der PKH und der Gerichtsverhandlung, die ich erneut ausfüllen soll.
Da sich aber auch jetzt mein Gehalt verändert hat, ist meine frage muss ich jetzt auch denn gesammten Betrag zurückzahlen ? Und warum kommt der Brief knapp zwei Jahre nach der Gerichtsverhandlung ?
prozesskostenfinanzierung.de
31. Januar 2018 at 15:36Hallo Daniel,
laut Gesetz darf Ihre finanzielle Situation bis zu vier Jahre nach dem offiziellen Abschluss des Verfahrens vom Gericht überprüft werden. Innerhalb dieses Zeitraums sind Sie außerdem dazu verpflichtet, wesentliche Veränderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu melden. Tun Sie dies nicht, müssen Sie im schlimmsten Falle alle Kosten allein tragen. Im obigen Text erfahren Sie außerdem, dass die Rückzahlung der PKH stets von den wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt. Verbessern sich diese, kann es dazu kommen, dass Sie einen Teil oder sogar die gesamten Kosten zurückzahlen müssen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Leni
23. Januar 2018 at 20:09Hallo! Ich habe PKH im Jahr 2013 bekommen, damals bekam ich HARZ IV. Im Jahr 2014 wurde ich geschieden und jetzt im Januar 2018 habe ich den Beschluss des Gerichtes wegen Güterrecht bekommen. Ich habe nichts bekommen und die Kosten vom Gericht sind sehr hoch.
Im Jahr 2015 habe ich geheiratet. Inzwischen arbeite ich und bekomme 1600 Euro Netto im Monat. Mein Mann bekommt 1100 Euro Netto im Monat.
Ich bezahle einen Kredit ab. Im Monat sind es 235 Euro monatlich.
Mit welche Summe muss ich bei der Auszahlung der PKH rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
prozesskostenfinanzierung.de
31. Januar 2018 at 15:38Hallo Leni,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, hängt die Höhe der Rückzahlung von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Aus diesem Grund können wir keine pauschalen Angaben machen. Es finden sich jedoch spezielle PKH-Rechner, welche Ihnen einen Anhaltspunkt liefern können.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Leni
24. Januar 2018 at 19:03Hallo! Entschuldigung, eine kleine Ergänzung: die Miete beträgt 690 Euro im Monat.
tapsy
27. Januar 2018 at 22:48Hallo,
ich habe kurz vor Ablauf der 4 Jahresfrist eine Überprüfung der PKH bekommen. Diese habe ich für meine Scheidung bekommen und musste bislang auch noch nichts bezahlen. Nun ist es aber so, dass ich wieder verheiratet bin.
Meine Fragen:
In wie weit zählt das Einkommen meines jetzigen Mannes?
Wir haben ein Haus gekauft, dementsprechend hohen Kredit aufgenommen….wie zählt das?
Ich habe auch erst durch diese Seite erfahren, dass man Änderungen mitteilen muss….viel hat sich bei mir nie getan. Als Alleinerziehende habe ich immer so wenig verdient, dass ich Hartz 4 bezogen habe…. dann hab ich wieder geheiratet, war schwanger und bis heute nur ein paar Minijobs. Also hat sich mein Einkommen kaum geändert….was zählt nun, nur mein Einkommen oder zum Großteil mein Einkommen und einen gewissen Teil auch das Einkommen meines Mannes oder wird kein Unterschied gemacht weil wir verheiratet sind?
Vielen Dank für eure Antwort!
prozesskostenfinanzierung.de
31. Januar 2018 at 15:40Hallo tapsy,
das Einkommen des Ehegatten wird nicht berücksichtigt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Daniel
28. Januar 2018 at 13:51Guten Tag,
mir wurde PKH zu einer Ratenzahlung von 0€ festgesetzt.
Nun erhalte ich langsam etwa Gehalt, bis zu 300€ Brutto.
Zusätzlich werde ich jetzt die Abendrealschule besuchen, damit ich anschließend eine Ausbildung machen kann.
Sind die Fahrtkosten zur Schule abrechnungsfähig?
Außerdem habe ich über 10 Jahre alte Altlasten und bekomme regelmäßig Mahnbescheide diverser Inkassogeschäftsstellen. Ein Schuldnerberatungstermin ist erst in 4 Monaten möglich.
Wenn mich jetzt mit den Gläubigern auseinander setzte und anfange die Schulden zu begleichen,
kann ich das von meinem Einkommen abziehen?
Ich würde auch mit der Lohnerhöhung nur knapp über den Bemessungsrahmen für eine 0€ Rate kommen.
Mir geht es mehr darum, ob ich die alten Schulden der PHK vorziehen darf.
Danke für die tolle und bemühte Hilfe
Mit besten Grüßen
Daniel
prozesskostenfinanzierung.de
31. Januar 2018 at 15:44Hallo Daniel,
Fahrten zur Arbeit können als Abzüge geltend gemacht werden. Wie es sich mit den Fahrten zur Schule verhält, entzieht sich unserer Kenntnis, weshalb wir Sie hierbei an das Gericht verweisen müssen. Zahlen Sie Schulden ab, sollten Sie diese als sonstige Zahlungsverpflichtungen angeben können.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Andreas
30. Januar 2018 at 9:55Guten Tag,
meine Exfrau hat unteranderem für die Scheidung und weitere gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe erhalten. Nun hat Sie nach der Scheidung sich ein Haus gekauft und muss immr noch nicht die PKH zurück zahlen. Geht das, obwohl man Prozesskostenhilfe erhalten hat und diese aufgrund von zu wenig Einkommen nicht zurück zahlt?
prozesskostenfinanzierung.de
31. Januar 2018 at 15:50Hallo Andreas,
die Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn eine Person über kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen verfügt. Nun stellt sich die Frage, mit welchem Geld der Hauskauf finanziert wurde. Gehörte es zu dem Vermögen ihrer Exfrau, wäre davon auszugehen, dass dies in der Regel zunächst zur Begleichung der PKH verwendet werden müsste. Genaue Angaben können wir aus der Ferne jedoch nur schwer treffen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Michael
11. Februar 2018 at 19:20Hallo!
Meine Partnerin hatte im Jahr 2014 PKH im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozeßes erhalten und unterliegt auch der (alljährlichen) Einkommens- und Vermögensüberprüfung.
Dieses Jahr wird sie aus der Nebenkostenabrechnung im März/ April ca. 120,00 € Rückerstattung (Heizkosten) erhalten.
Im Mai 2018 steht durch das Arbeitsgericht eine erneute Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse an.
Wird sich die Rückerstattung der Betriebsnebenkosten negativ auf die Überprüfung auswirken?
prozesskostenfinanzierung.de
12. Februar 2018 at 9:10Hallo Michael,
laut § 120a Abs. 2 ZPO gilt für Einkommen Folgendes: „Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkommen, ist eine Einkommensverbesserung nur wesentlich, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt.“ Bei einmaligen Zahlungen sollte in der Regel erst bei größeren Summen eine Relevanz bestehen. Genaue Angaben erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht oder bei einem Anwalt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
A.A
21. Februar 2018 at 13:45Hallo
ich habe mich 2015 scheiden lassen.
Damals habe ich Prozesskostenbeihilfe bekommen und mir wurde somit alles gezahlt.
Nun habe ich ein Schreiben vom Gericht erhalten ich soll mein Einkommen nachweisen.
Ich bin nun Vollzeit berufstätig und erhalte natürlich den Mindestlohn.
Muss ich nun alle Kosten zurück zahlen oder nur einen Regelsatz?
Was erwartet mich nun?
Vielen Dank
prozesskostenfinanzierung.de
20. März 2018 at 9:52Hallo A.,
wie viel Sie zurückzahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mehr dazu erfahren Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Michael
1. März 2018 at 16:03Hallo, ich war vor 2 Jahren gezwungen PKH Anträge zu stellen weil die Kindesmutter meines Kindes Anonym mit Kind verschwunden war und ich Soregrechtsstreit uvm. führen musste, ansonsten hätte ich mein Kind verloren.
Ich habe heute vom Gericht eine Prüfung erhalten.
Ich habe damals bis heute ALG 2 bezogen.
Muss man als ALG 2 Empfänger auch alles zurückzahlen wenn innerhalb der 4 Jahren sich etwas wesentlich verändert ?
Mein ALG 2 wurde in dieser Zeit aufgestockt da ich Fahrtkosten für mein Umgangsrecht zusätzlich nun erhalte.
Ich habe das nicht gemeldet weil es sich in meinen Augen um keine wesentliche Veränderung handelt.
Kann mir das nun zum Verhängniss werden ?
Grüße
Michael
prozesskostenfinanzierung.de
20. März 2018 at 9:54Hallo Michael,
es handelt sich um eine wesentliche Veränderung, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt (§ 120a Abs. 2 ZPO). Wann eine Rückzahlung erfolgt und wie die Berechnung funktioniert, erfahren Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sascha
2. März 2018 at 8:09Hallo.
Ich habe über 18 Monate PKH in Raten gezahlt und schlussendlich den Prozess gewonnen.
Wie bekomme ich jetzt die PKH zurück? Bzw. kann ich diese zurückfordern?
Schließlich war ich der „Prozessgewinner“.
prozesskostenfinanzierung.de
20. März 2018 at 9:56Hallo Sascha,
auch wenn Sie den Prozess gewonnen haben, müssen Sie die PKH abzahlen, insofern Ihnen dies finanziell möglich ist. Haben Sie durch das Verfahren Geld vom Prozessgegner erhalten, müssen Sie dies dazu verwenden, um nachträglich zu den Prozesskosten beizutragen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Michaela M.
8. März 2018 at 19:02Hallo! Muss ich die Kosten zurückzahlen wenn bei mir der Lebenspartner in die Wohnung zieht.
prozesskostenfinanzierung.de
20. März 2018 at 9:59Hallo Michaela,
bei der Berechnung der PKH wird nur Ihr eigenes Einkommen berücksichtigt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sandy
12. März 2018 at 5:35Wird der verdienst des sohnes der selbsversorger ist und zur meisterschule geht mit angerechnet? Er wohnt zwar mit im selben haus was wir mit restschulden geerbt haben,will aber mir gegenüber keine Auskünfte über seine Finanzen machen..ich bin verwitwet (witwenrente erwerbminderunsrente waisenrente ) seit mitte 2017und meine einkünfte haben sich zwar verbessert..aber die abzüge sind hoch..da ich für die gesamten haus plus privatschulden meines mannes allein hafte..habe 2 weitere kinder wobei der eine minderjährig und der andere Student ist bafog waisenrente und minijob ausübt…werden die einkünfte der älteren beiden kinder mit angerechnet? Der ältere selbstverdiener möchte keine angaben mir gegenüber machen..ist erbberechtigt und lebt unabhängig von mir in seinem teil..?lg mir wurde nie etwas von einer Rückzahlungspflicht gesagt..ich war schwer in not und hatte jede hilfe die angeboten wurde angenommen..ohne zu ahnen das es zurückverlangt werden wird…! Ich habe auch nicht verstanden wann die zahlung beginnt…ab dem ersten tag des abschlusses rückwirkend oder ab nach der verechnung nachfolgend 48 monate??
prozesskostenfinanzierung.de
20. März 2018 at 10:03Hallo Sandy,
bei der Berechnung der PKH wird nur das Einkommen der rechtsuchenden Partei berücksichtigt. Entscheidend für den Start der 48 Monate, in welcher eine Rückzahlung gefordert werden kann, ist der rechtkräftige Verfahrensabschluss bzw. das sonstige Ende des Rechtsstreites.
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Jan
15. März 2018 at 12:12Der Begriff „Prozesskostenhilfe“ wie er allgem. benutzt wird, ist ein Täuschungs-Begriff. Letztendlich ist es nichts anderes als Geldanleihe vom Staat um einen Gerichtsprozess zu ermöglichen.
Es ist reine Augenwischerei. Arbeitnehmer die gut glaubten einen Rechtsschutz niemals gebrauchen zu müssen werden ihr blaues Wunder erleben. Summa summarum, ein Arbeitnehmer (selbst nach gewonnenem Prozess) hat hinterher mehr Geld abzuzahlen als er gewonnen hat (eigene Anwaltskosten inkl.) Es sei denn, er lässt sich 4 Jahre lang zum Sozi und Penner degradieren, und macht nix.
Im Arbeitsrechtlichen Streit wird dem Arbeitnehmer nichts geholfen. Der Arbeitgeber hat aber nichts zu verlieren. Verliert er vor Gericht, muss er das Zahlen was er ohnehin bezahlt haben müsste, kommt keine Klage, hat er die Leistung geschenkt bekommen. Arbeitnehmer die sich kaum ein ARechtschutz leisten können, sind wie so oft Verlierer in diesem Land.
Lourdes
21. März 2018 at 19:24hallo,
ich habe folgendes bekommen
der Antragegnerin wir für das Scheidungsverfahren und für die Folgesache Versorgungsausgliech für den ersten Rechtszug verfahrenskostenhilfe bewilligt.
In hinblick auf die persönlichen und wirtschafttlichen Verhältnisse der Antragsgegerin wird die Zahlung monatilicher raten von 150 gemäß der nur für die Antragsgegnerin beinfugte Anlage festgesetzt.
Aber steht nicht wie lagen muss ich Zahlen, wie viele Raten, oder ab wann ?
Wie wird sich entscheiden, wie lange muss ich zahlen ?
prozesskostenfinanzierung.de
29. März 2018 at 15:33Hallo Lourdes,
in der Regel müssen Sie maximal 48 Monate lang Ratenzahlungen leisten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Ela
22. März 2018 at 10:43Hallo,
wenn ich die Rückerstattung leiste und sich mein Vermögen verändert in welche Richtung auch immer, werden dann ab dem Zeitpunkt der Neuberechnung wieder 48 Monate fällig?
Und was heißt in der Berechnung Differenz Vergütung an den Rechtsanwalt sofern diese beantragt wird.
Vielen Dank
Ela
prozesskostenfinanzierung.de
29. März 2018 at 15:37Hallo Ela,
grundsätzlich müssen Sie insgesamt maximal 48 Monatsraten leisten. Bezüglich Ihrer zweiten Frage müssen wir Sie an das zuständige Gericht verweisen, welches den Bescheid ausgestellt hat.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Neiviv
28. März 2018 at 10:43Hallo,
ich muss die Prozesskosten in voller höhe zurückerstatten, weil ich dem Gericht meine neuen Einkommensverhältnisse nicht offengelegt habe. Eine Beschwerde ist daher nicht sinnvoll. Kann ich das Gericht trotzdem um eine Ratenzahlung bitten oder muss ich das bei der Staatskasse machen?
prozesskostenfinanzierung.de
29. März 2018 at 15:38Hallo Neiviv,
in der Regel sollte dies mit dem Gericht zu klären sein.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Petra G.
30. März 2018 at 13:28Hallo,
mir wurde PKH in vollem Umfang gewährt. Der Prozess ist im Dezember 2014 rechtskräftig abgeschlossen worden. Ich beziehe seit 2015 Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Amtsgericht hat mich bereits dreimal!!! überprüft, bisher jedoch nie eine Ratenzahlung angeordnet, da sich meine Einkommensverhältnisse (bis auf die jeweilige gesetzliche Rentenerhöhung) nicht geändert haben.
Nun befürchte ich, dass durch die allgemeine Rentenerhöhung, die im Juli 2018 ansteht, vielleicht noch einmal in diesem Jahr bis Dezember eine Überprüfung erfolgt. Die Erhöhung würde sich bei mir auf ca. 40 € belaufen. Kann es also sein, dass nur allein aufgrund der Rentenerhöhung einer Nachzahlung angeordnet wird oder bleibt dieser Betrag unberücksichtigt, da sich ja auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten jedes Jahr erhöhen.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Osterfest!
prozesskostenfinanzierung.de
3. April 2018 at 9:28Hallo Petra,
in der Regel erfolgt eine Anpassung bei einer wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Laut § 120a Abs. 2 ZPO ist eine Einkommensverbesserung dann als wesentlich zu bezeichnen, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten monatlichen Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Maike T.
3. April 2018 at 8:00Hallo Team,
Bei meiner Tochter wurde ein Studienkredit, den sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts braucht, bei der Nachüberprüfung als Einkommen angerechnet. Für mich ist das kein Einkommen, sondern eine Schuldlast, schließlich muss sie das Geld verzinst zurück zahlen. Wie ist Ihre Auffassung dazu?
prozesskostenfinanzierung.de
3. April 2018 at 9:25Hallo Maike,
laut einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (8 AZB 65/15) sind Zuflüsse aus einem Studienkredit der KfW bei der PKH als Einkommen anzusetzen. Auch eventuell gezahltes BAföG gehört beispielsweise zum Einkommen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Steven
11. April 2018 at 15:43Hallo. Meine Freundin wurde im März geschieden und hat PKH erhalten (Sie muss keine Raten zahlen). Wenn wir jetzt heiraten, muss dann die PKH zurück gezahlt werden? Nach wie vielen Monaten/Jahren ist dies nicht mehr der Fall?
prozesskostenfinanzierung.de
16. April 2018 at 8:40Hallo Steven,
für die Rückzahlung der PKH ist vorrangig das Einkommen der betroffenen Person entscheidend. Ändert sich dieses nicht wesentlich, sollte keine Rückzahlung zu erwarten sein. Das Einkommen eines Ehegatten wird nicht angerechnet.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Frank H.
11. April 2018 at 19:14Wenn der Streitwert,gegen meinem AG(damals),also nur ein monatsnetto von 1800€ beträgt und die von der PKH vor ausgezahlte Summe 1820€ beträgt,hätte ich also den ehemaligem AG das Geld behalten lassen sollen. Komische Rechtsprechung. Nix für arme?
Frank H.
11. April 2018 at 19:17Tschuldigung war mein Bruttolohn,die 1800!
Anja
1. Mai 2018 at 16:50Hallo,
ich finde leider nichts dazu, wie die Mitteilung der Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse an das Gericht zu erfolgen hat. Ich habe jetzt einen 450 €-Job zusätzlich aufgenommen. Reicht eine E-Mail oder muss ich dies per Brief oder bereits ausgefülltem Formular mitteilen? Würde gerne einfach Email nutzen, allerdings ungern später Verstoß gegen Mitteilungspflicht vorgeworfen bekommen. Danke!
prozesskostenfinanzierung.de
7. Mai 2018 at 9:00Hallo Anja,
grundsätzlich muss die Meldung keiner speziellen Form folgen. Am geläufigsten ist in der Regel die persönliche Meldung oder das Versenden eines Briefs. Es kann jedoch dazu kommen, dass das Gericht Sie dazu auffordert, das Antragsformular neu auszufüllen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
It's me
2. Mai 2018 at 23:42Hallo, mein Ex hat VKH bekommen. Jetzt hat sich sein Finanzieller Spielraum positiv für ihn verändert und er teilt diese Veränderung dem Gericht nicht mit. Darf ich dem Gericht einen Hinweis zukommen lassen? Danke für eine Antwort.
prozesskostenfinanzierung.de
7. Mai 2018 at 9:01Hallo,
das sollte möglich sein.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
H.
17. Mai 2018 at 1:38Hallo,
bei PKH mit Ratenzahlung muss ja auch der Differenzbetrag zur Regelvergütung des Anwalts zurückgezahlt werden. Wenn jetzt durch ein Gericht ein Verfahrenswert ordnungsgemäß festgelegt wurde, der Anwalt aber eine zu Hohe Regelvergütung geltend gemacht hat und diese durch die Justizangestellten auch ohne Beanstandung an den PKH-Ratenzahler weitergegeben wird, welche Rechtsmittel hat dann der PKH-Ratenzahler?
Die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht sich ja nur auf eine fehlerhafte Festsetzung des Verfahrenswertes. Wenn dieser aber korrekt ist und nur der Anwalt falsch rechnet, muss es doch für den PKH-Ratenzahler auch Rechtsmittel geben.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
prozesskostenfinanzierung.de
22. Mai 2018 at 10:12Hallo H.,
das zuständige Gericht sollte Ihnen hierzu Auskunft geben können.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Koch
21. Mai 2018 at 20:15Hallo, und Danke schon in voraus für die Antwort.Ich habe mich vor 2 Jahren scheiden lassen und jetzt habe ich VKH von Gericht bekommen.Muss ich die Abrechnungen von meinem aktuellen Ehemann auch vorzeigen? Habe gelesen das Einkommen eines Ehegatten wird nicht angerechnet. Muss man es trotzdem angeben?
Mit freundlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
22. Mai 2018 at 10:15Hallo,
das Einkommen des Ehegatten ist nicht dem Einkommen der rechtsuchenden Partei hinzuzurechnen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Koch
22. Mai 2018 at 11:56Danke
PinkLady
26. Mai 2018 at 19:15Ich hab mal eine Frage zur 48-Mobats-Frist:
Abgeschlossenes Scheidungsverfahren, rechtskräftiger Beschluss lt. Urteil 30.4.2014.
Wann darf letztmalig die Einkommensüberprüfung angeordnet werden?
prozesskostenfinanzierung.de
1. Juni 2018 at 8:57Hallo PinkLady,
laut §120a ZPO gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ In Ihrem Fall sollte die Frist also abgelaufen sein.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
PinkLady
17. Juni 2018 at 15:49Datenklarstellung:
Scheidungsurteil verkündet 30.04.2014 mit Rechtskraft seit 30.04.2015
Ausfertigung durch das AG 08.05.2014
eingegangen laut Poststempel bei Anwalt 23.05.2014
Aufforderung Vermögensverhältnisse Schreiben AG 23.05.2018, Zugang im Hausbriefkasten 29.05.2018
Frist abgelaufen oder nicht?
prozesskostenfinanzierung.de
18. Juni 2018 at 9:19Hallo PinkLady,
laut § 120a Abs. 1 S.4 ZPO gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Bei Ihnen ist die Rechtskraft am 30.04.2015 eingetreten. Das heißt, dass die Frist noch nicht abgelaufen sein sollte.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jennifer
31. Mai 2018 at 21:19Hallo,
Also ich habe PHK bekommen, da ich zu dem Zeitpunkt des Gerichtsstreites (Mietstreit wegen meinem Exfreund) arbeitslos war. Nun verdiene ich zwar Geld aber es ist nur ein Teilzeitjob und ich verdiene soviel wie ich damals ALG bekommen habe. Ich bin aber mittlerweile verheiratet und habe Sorge das mein Mann nun mit berechnet wird. Wir haben kaum Geld und ich will ihn da nicht mit rein ziehen. Laut der Einigung beläuft sich der Gegenstandswert auf 4500€. Heißt das ich muss diesen Betrag abzahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
1. Juni 2018 at 9:03Hallo Jennifer,
grundsätzlich gilt, dass das Einkommen des Ehegatten nicht dem Einkommen der rechtsuchenden Partei hinzuzurechnen ist. Der Gegenstandswert bestimmt sich nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert – hierbei handelt es sich nicht um den Betrag, den Sie abbezahlen müssen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Claudia
2. Juni 2018 at 22:28Hallo,
muss man erstattete Anwalskosten zurückbezahlen,wenn man nach der Scheidung Frührente bezieht?
mit freundlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
4. Juni 2018 at 10:03Hallo Claudia,
wann eine Rückzahlung gefordert wird und wie hoch diese ausfällt, hängt – wie Sie dem obigen Text entnehmen können – von Ihrem Einkommen sowie Ihren Ausgaben ab. Liegt Ihr einzusetzendes Einkommen bei mindestens 20 Euro, wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Daniel U.
19. Juni 2018 at 0:06Hallo,
Ich habe meine Eltern auf Unterhalt fast 2 Jahre lang verklagt. In dieser Zeit hab ich PKH bekommen. In diesem Zeitraum habe ich nur 450€ verdient da ich noch zur Schule gegangen bin. Jetzt 2 Jahre später arbeite ich inzwischen. Muss ich damit rechnen das ich die Kosten für das Verfahren je wieder zurück zahlen muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
prozesskostenfinanzierung.de
29. Juni 2018 at 8:55Hallo Daniel,
ändert sich Ihre Einkommenssituation wesentlich (um mehr als 100 Euro brutto im Monat), müssen Sie dies schnellstmöglich dem Gericht mitteilen. Ansonsten kann die Bewilligung der PKH im Nachhinein zurückgezogen werden. Eine Rückzahlung ist nötig, wenn Ihr einzusetzendes Einkommen bei mehr als 20 Euro liegt. Näheres dazu erfahren Sie im oben stehenden Text.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Judith
26. Juni 2018 at 14:15Hallo,
Anfang Juli ist es 48 Monate her, dass mir PKH gewährt wurde (Scheidung). Eine letzte Überprüfung meiner Einkommenssituation wurde im Januar diesen Jahres vorgenommen, festgesetzt wurde, dass ich weiterhin nichts zurückzahlen muss. Bekomme ich vom Gericht einen offiziellen Brief, dass das Verfahren abgeschlossen ist oder läuft es einfach aus?
Viele Grüße, Judith
prozesskostenfinanzierung.de
29. Juni 2018 at 8:56Hallo Judith,
unseres Kenntnisstandes nach erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sascha Q.
30. Juni 2018 at 23:46Hallo.
Ich habe vor knapp 3 Jahren einen Rechtsstreit gewonnen und 18 Monate PKH in Höhe von 45€ bezahlt. Nun habe ich fast alles an Geld wieder bekommen. Jedoch keinen Penny der gezahlten PKH, obwohl ich doch „gewonnen“ hab.
Mein Anwalt scheint zu „blöd“, es einzufordern.
An wen muss ich mich wenden, um das Geld endlich zu bekommen? Den Rest hab ich schon vor bestimmt 2 Jahren erhalten.
Schöne Grüße
Sascha
prozesskostenfinanzierung.de
3. Juli 2018 at 12:05Hallo Sascha,
auch wenn Sie einen Prozess gewinnen, müssen Sie die Gerichtskosten im Rahmen der PKH-Bewilligung zahlen. Ihr Anwalt kann Sie darüber informieren.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Martin
18. Juli 2018 at 21:16Hallo,
mir gewährt das Gericht Verfahrenkostenhilfe aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage zu. Kann dieser aufgehoben werden, wenn sich meine wirtschaftliche Lage verbessert z.B. durch einen besser bezahlten Job ?? Wie lange kann das Gericht nach Erteilung der VKH dies aufheben?
prozesskostenfinanzierung.de
24. Juli 2018 at 9:22Hallo Martin,
wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, kann die Bewilligung komplett aufgehoben werden, wenn Ihnen – etwa durch einen neuen Job oder eine Erbschaft – so viel Geld zur Verfügung steht, dass Sie die Kosten selbst tragen können. Hinsichtlich des Zeitraums gilt folgende Regelung aus § 120a Abs. 1 ZPO: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Maja
19. Juli 2018 at 20:58Hallo, ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 700 Euro, Kindergeld für zwei Kinder (12 und 14) in Höhe von 384 Euro sowie Unterhalt für beide Kinder gesamt 882 Euro.
Weiterhin habe ich einen GdB von 60.
Bei der Berechnung zur Rückzahlung der VKH wurden sowohl das Kindergeld als auch der Unterhalt zu meinem Einkommen hinzugerechnet. Der GdB wurde nicht berücksichtigt. Meiner Meinung nach darf zwar das Kindergeld, jedoch nicht der Unterhalt hinzugerechnet werden. Seh ich das falsch?
Müssen bei der Berechnung meines verfügbaren Einkommens die Kosten für Haus und Lebenserhaltung
prozesskostenfinanzierung.de
24. Juli 2018 at 9:31Hallo Maja,
das Kindergeld wird zu Ihrem Einkommen gezählt. Laut einem Urteil des OLG Bamberg (Az.: 2 WF 271/05) gehört der Kindesunterhalt jedoch nicht dazu, da es sich dabei um das Einkommen der Kinder handelt. Unseres Kenntnisstandes nach können weitere Freibeträge für Menschen mit besonderen Belastungen, hierzu gehören auch körperliche Behinderungen, angesetzt werden. Die Wohnkosten, hierzu gehören etwa Miete, Mietnebenkosten und Heizung, werden von Ihrem Einkommen abgezogen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sternchen
26. Juli 2018 at 22:26Ich habe auch Gerichtskostenbeihilfe 2014 bei meiner Scheidung beantragt wurde auch genehmigt jetzt hat meine Ex wieder geheiratet und muss jetzt auch die Kosten zurück zählen .
Jens R.
2. August 2018 at 15:27Hallo, habe heute erfahren das ich noch Prozesskosten aus den Jahren 1996, 2006 und 2007 bezahlen soll. Ich habe bis heute keine Aufforderung erhalten um meine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Muss ich die PK noch bezahlen oder sind diese verjährt?
prozesskostenfinanzierung.de
7. August 2018 at 9:03Hallo Jens,
gemäß der neuen Regelung zur Prozesskostenhilfe gilt laut § 123a Abs. 1 ZPO Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Inwiefern dies auf alte Ansprüche zutrifft, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein Anwalt kann Sie dazu beraten, ob Sie zahlen müssen und wie weiter vorzugehen ist.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jürgen
6. August 2018 at 12:34Schönen guten Tag,
mir wurde im März dieses Jahres vom Arbeitsgericht PKH auf Ratenzahlung für 12 Monate mit je 162,00 EUR gewährt. Seit 01.06.2018 zahle ich diese Rate ab. Nun hat sich meine wirtschaftliche Lage wesentlich, also um mehr als 100,00 EUR im Monat verbessert. Ich habe innerhalb eines Jahres ein Geldvermögen von 20.000 EUR seit Antragstellung der PKH angesammelt. Diese möchte ich nun anzeigen.
Kann durch diese Verbesserung die PKH gänzlich aufgehoben werden, und muss ich den verbleibenden Betrag komplett zurückzahlen?
Können aufgrund die durch den ermittelten Streitwert festgesetzten Anwalts- und Gerichtskosten wieder rückgängig gemacht werden, wenn sich meine wirtschaftliche Situation wie beschrieben deutlich verbessert hat oder ist an dem Betrag für Anwalts- und Gerichtskosten nichts mehr zu rütteln?
prozesskostenfinanzierung.de
7. August 2018 at 9:06Hallo Jürgen,
wie genau die Rückzahlung zu erfolgen hat, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab (Höhe Ihres Vermögens, Höhe der Restschuld etc.), so dass wir keine pauschale Antwort geben können. Unseres Kenntnisstandes nach bleiben die bislang geforderten Kosten in ihrer Höhe bestehen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Stella
17. August 2018 at 15:36Liebes Team,
ich habe vor 3 Jahren PKH ohne Rückzahlung erhalten. Seit dem muss ich jedes Jahr die Erklärung zu meinen Verhätnissen einsenden. In dieser Zeit habe ich den Schwerbehinderten Grad 50 erhalten, der keinen Einfluß hatte. Seit zwei Monaten wurde bei mir Pflegegrad 2 festgestellt. Was ist mit dem damit verbundenen Pflegegeld ? Muss Dieses angegeben werden und wenn ja wo muss ich das eintragen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
L.G. Stella
prozesskostenfinanzierung.de
22. August 2018 at 8:58Hallo Stella,
zweckgebundene Leistungen wie das Pflegegeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Trotzdem sollten Sie diese Summe angeben. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Monique
21. August 2018 at 13:08Hallo,
ich habe 2016 PKH bekommen, wegen meiner Scheidung. Ich wurde jetzt nach zwei Jahren erneut geprüft, ich muss die PKH nicht zurück zahlen. 2017 habe ich PKH bekommen für das Verfahren vom Unterhalt. Werde ich dazu auch noch einmal geprüft?
Wie würde es denn aussehen, wenn ich nächstes Jahr heiraten würde, müsste ich dann meinen Ehemann mit angeben und würde er mit in die Berechnung laufen?
Vielen dank für Ihre Hilfe.
Lieben Gruß Monique
prozesskostenfinanzierung.de
22. August 2018 at 9:02Hallo Monique,
unter Umständen wird eine erneute Prüfung nötig. Hat Ihr neuer Ehegatte ein eigenes Erwerbseinkommen, ist dies nicht Ihrem Einkommen hinzuzurechnen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Kerstin
26. August 2018 at 13:41Hallo,
ich habe drei Prozesse gegen meinen Ex hinter mir, on denen ich während den laufenden Verhandlungen PKH bekommen habe. Als ich gemerkt habe, dass ich mir von meinen Freunden und Verwandten kein Geld mehr leihen kann, habe ich PKH beantragt und auch bekommen.
Nun läuft das letzte Verfahren gegen meinen Ex, wegen Zugewinn. Er hat mir nun einfach 30.000 € überwiesen. Muss ich nun zuerst die PKH zurück bezahlen oder die älteren Schulden, die vor PKH wegen den Prozessen angefallen sind?
Danke
prozesskostenfinanzierung.de
31. August 2018 at 8:59Hallo Kerstin,
das entzieht sich unserer Kenntnis. Ihr Anwalt sollte Ihnen darüber Auskunft erteilen können.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Torben
29. August 2018 at 9:04Hallo,
folgende Frage. Beide Ehepartner haben Anwälte für Ihre Scheidung. Beide haben PKH bewilligt bekommen.
Der Scheidungstermin steht auch schon vor Gericht fest. Jetzt sagen beide Nein zur Scheidung. Müssen dann all Kosten selber getragen werden? Beide Ehegatten sind Geringverdiener bzw. haben Schulden.
Danke für Ihre Antwort
prozesskostenfinanzierung.de
31. August 2018 at 8:56Hallo Torben,
Ihr Anwalt kann Ihnen darüber Auskunft erteilen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sebastian
4. September 2018 at 16:25Hallo danke für den ausführlichen Artikel.Habe heute eben ein schreiben vom Arbeitgericht bekommen.Nach 2 Jahren wollen Sie jetzt Prüfen ob die Prozesskostenhilfe aufgehoben werden kann.
Dank dem Artikel bin ich jetzt bestens informiert.Danke dafür.
LG
Anna
6. September 2018 at 15:36Hallo, mit wurde Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt. Ich wüsste gerne wenn ich wieder heirate bevor die 48 Monate um sind, wird dann das Einkommen meines neuen Mannes mit angerechnet? Wir sind beide Erwerbstätig. Ich allerdings nur in Teilzeit.
prozesskostenfinanzierung.de
14. September 2018 at 8:42Hallo Anna,
hat auch der Ehegatte ein eigenes Einkommen, ist dieses nicht dem Einkommen der rechtsuchenden Partei hinzuzurechnen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Lucy
6. September 2018 at 21:53Hallo,
Habe auch eine Frage: habe gerade einen Beschluss über die Änderung der Verfahrenskostenhilfe erhalten. Mit ziemlich hohen Raten. Nur weiß ich nicht, wieviele Raten. Es steht auch was im Schreiben über Kostenschuld. Die beträgt nicht mal 1,5 Raten. Ist es die Kostenschuld die ich abzahlen soll?
prozesskostenfinanzierung.de
14. September 2018 at 8:45Hallo Lucy,
bei der Kostenschuld sollte es sich in der Regel um den offenen Betrag handeln. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jürgen
9. September 2018 at 13:12Für einen Prozess im Juli 2017 gegen meinen damaligen Arbeitgeber, bei dem ich 26 Jahre beschäftigt war, wurde mir PKH ohne Ratenzahlung bewilligt. Das Arbeitsgericht fordert nun die Prozesskosten und Anwaltskosten von mir zurück. Es sollen insgesamt über 1.900 € Anwaltskosten und 1,75 € Gerichtskosten entstanden sein. Habe ich von mir aus gesehen die Möglichkeit zur Überprüfung der Anwaltskosten? Für ein paar Briefe schreiben ist das nun mal sehr viel Geld. Können später noch weitere Gerichtskosten dazu kommen und in welcher Höhe ungefähr? Vor Prozessbeginn hatte ich fast ein Jahr keinerlei Einkommen und habe nur von ersparten Rücklagen gelebt, da niemand freiwillig zahlen wollte, kein Arbeitgeber, keine ARGE, keine Krankenkasse, kein Hartz 4. Inzwischen bin ich arbeitslos und erhalte lediglich ALG 1.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
prozesskostenfinanzierung.de
14. September 2018 at 8:48Hallo Jürgen,
hat der Anwalt Sie vertreten, sollten Sie auch die Rechnungen einsehen können. Inwiefern noch andere Kosten hinzukommen könnten, können wir nicht pauschal beantworten. Es sollte jedoch davon auszugehen sein, dass die Forderung des Gerichtes abschließend ist.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Petra
14. September 2018 at 10:01Bezahle seit 2017 gerichtskostenhilfe in raten von 108 euro monatlich noch bis jan.2019. Hatte bis vor kurzem einen Halbtagsjob. Nun arbeite ich wieder volltags. Werde das auch jetzt dem Gericht mitteilen. Muss ich jetzt nach jan.19 auch noch raten bezahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
21. September 2018 at 8:23Hallo Petra,
insgesamt müssen Sie maximal 48 Monatsraten zahlen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Tomi
18. September 2018 at 11:54In einem zivilrechtlichen Verfahren; der mit einem Vergleich endete, haben wir in voller Höhe PKH. bewilligt bekommen.
Der von uns beauftragte Anwalt forderte von uns vor Mandatsübernahme und Einreichung des PKH-Antrages aber trotzdem eine Anzahlung in der für die strittige Summe fälligen Anwaltsgebühren!
Er erklärte das damit, das ja noch nicht fest stünde, ob wir wirklich PKH. bewilligt bekommen würden und er dann nicht „für umsonst“ hätte arbeiten wollen! Er versprach uns aber die Rückzahlung dieses Betrages bei bewilligter PKH.! Seltsamerweise kann er sich heute daran nicht mehr erinnern und lehnt die Rückzahlung ab; er hätte ddiese mit der bewilligten PKH. verrechnet!?
Wir sind beide Frührentner und haben nur das gleiche „Einkommen“ wie ein ALG-II-Bezieher! Das wußte er auch vorher von Anfang an; die Anzahlung hatten wir uns regelrecht vom „Munde abgespart“!
Gibt es von Ihnen her eine Idee was jetzt zu tun wäre!??
prozesskostenfinanzierung.de
21. September 2018 at 8:30Hallo Tomi,
wir dürfen an dieser Stelle leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Bei Problemen mit einem Anwalt hilft Ihnen die Schlichtungsstelle der zuständigen Rechtsanwaltskammer.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Juliane
27. September 2018 at 15:41Hallo,
ich habe vor einigen Jahren Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen und musste bis zur letzten Überprüfung nichts zahlen, nun kam die Aufforderung zur Ratenzahlung, da meine Tochter (12 Jahre) nun von ihrem Vater 370€ monatlich Unterhalt erhält und daher mein Freibetrag für sie wegfällt. Ist das denn rechtens? Schließlich lebt ein Kind ja nicht nur von dem Unterhalt.
mfg, Juliane
prozesskostenfinanzierung.de
5. Oktober 2018 at 10:17Hallo Juliane,
laut einem Urteil des OLG Bamberg (Az.: 2 WF 271/05) stellt der Kindesunterhalt nicht das Einkommen des Elternteils dar, sondern das des Kindes. Die Unterhaltsleistungen sind jedoch hinsichtlich des Freibetrages für das Kind zu berücksichtigen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Nadine
17. Oktober 2018 at 19:30Hallo! Ich habe Prozesskostenhilfe vor mehr als einem Jahr bekommen. Ich habe eine Ratenzahlung bekommen. Da wir uns aber vor Gericht geeinigt haben, habe ich mein Geld zurück bekommen und musste nicht mehr zahlen. Jetzt 1 Jahr später habe ich geheiratet und sie wollen das Gehalt meines Mannes wissen. Ist es rechtens? Müssen wir das angeben? Muss ich dann alles nachwirkend bezahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
18. Oktober 2018 at 11:33Hallo Nadine,
das Einkommen Ihres Ehegatten wird nicht zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet. Allerdings ist es für die Berechnung des Freibetrags, der für Ihren Ehegatten angesetzt wird, von Bedeutung. Dieser Freibetrag in Höhe von 473 Euro mindert sich um das Einkommen des Ehegatten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jirina S.
20. Oktober 2018 at 15:03Hallo,
ich bin 2016 gegen meiner Kündigung angegangen, damals bezog ich Prozesskostenhilfe. Mein Einkommen hat sich seit Mai diesen Jahres durch Arbeitgeberwechsel verbessert. Das Gericht hat ausgerechnet, dass ich 217€ monatlich bezahlen muss. In dem Schreiben steht aber nicht wie hoch die Summe insgesamt ist. Ich habe damals ca. 3500€ brutto Abfindung bekommen.
Habe heute das Schreiben im Briefkasten gehabt und nun riesen Sorge was da auf mich zukommt…(bin alleinerziehende und alleinstehende Mama und trage leider finanziell hohe Zahlungen (Schulden)…
Kann mir jemand eine grobe Auskunft geben was mich denn da so erwarten könnte??? So ein Streit kann doch keine 10.500€ kosten (217*48 Monate), zumal ich mich ja auf den Vergleich eingelassen habe…
prozesskostenfinanzierung.de
26. Oktober 2018 at 9:02Hallo Jirina,
die Kosten lassen sich nur schwer aus der Ferne pauschal bemessen. Das zuständige Gericht sollte Ihnen Auskunft geben können.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Kerstin
22. Oktober 2018 at 8:55Guten Morgen,
der Vater meiner nun erwachsenen Tochter hat für sie als Minderjährige PKH bei der Unterhaltsklage erhalten. Nun kam die Überprüfung an sie. Warum muss sie jetzt dies zurückzahlen (wovon ich stark ausgehe, da sie 1.200 € netto verdient, abzgl. der Lebenskosten ihr 600 € bleiben)? Ich frage insofern, da der Kindsvater damals auch Harz IV bezog, für die Bedarfsgemeinschaft damals zu viel Geld erhielt, das Inkassobüro des Jobcenters von ihr als Volljährige das Geld zurück haben wollte, dies jedoch vom Gesetz her nicht möglich ist. Gibt es im Falle der PKH auch solch eine Regelung?
lg Kerstin
prozesskostenfinanzierung.de
26. Oktober 2018 at 9:07Hallo Kerstin,
macht ein Elternteil als gesetzlicher Vertreter des Kindes den Kindesunterhalt geltend, ist die Vermögenslage des Kindes maßgeblich. Ein Anwalt sollte die Unterlagen prüfen und kann Sie dann zu diesem speziellen Fall beraten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Tina
23. Oktober 2018 at 7:50Hallo ich habe Prozesskostenhilfe bekommen. Da ich leider 2 Mal mit meinem Ex Mann zwecks Kind vor Gericht musste Unterhalt und Umgangsrecht!
Jetzt kam vom Amtsgericht ein Schreiben zwecks meiner finanziellen Lage.
Ich bin seit 1 Jahr wieder verheiratet.
Jetzt zu meiner Frage muss ich die Einnahmen bzw Gehalt und das Eigenheim von ihm mit angeben?
prozesskostenfinanzierung.de
26. Oktober 2018 at 9:10Hallo Tina,
bei der Rückzahlung der Prozesskostenhilfe ist allein Ihr Einkommen von Bedeutung. Trotzdem kann es sein, dass das Einkommen Ihres neuen Ehegatten angegeben werden muss, um eventuell aufkommende Unterhaltsfragen zu klären.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Maria
23. Oktober 2018 at 16:11Ich war 2015 wegen eines Unterhaltsstreites vor Gericht und habe damals Recht bekommen. Muss ich trotzdem die Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen, eigentlich bezhalt der Gegner wenn er verliert die Gerichtskosten oder nicht?
(Damals Schüler und zum jetzigen Zeitpunkt verdiene ich mein erstes Gehalt)
prozesskostenfinanzierung.de
26. Oktober 2018 at 9:19Hallo Maria,
in der Regel ist es so, dass der „Verlierer“ sämtliche Kosten tragen muss, wenn es um Verfahren bezüglich Kindesunterhalt geht. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie beraten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Claudia
6. November 2018 at 12:05Hallo
Wie sieht es mit einer Rückzahlung aus wenn ich mich in der Ausbildung befinde ? Ich habe PKH erhalten vor Beginn der Ausbildung. Jetzt wurden mir 1780 Euro vom Gericht an Unterhalt zugesprochen die ich in monatlichen Raten von 120 Euro erhalte. Muss ich dieses Geld zurück zahlen ? Und wenn ja, meldet sich das Gericht oder muss ich mich melden?
Vielen Dank!
prozesskostenfinanzierung.de
9. November 2018 at 8:55Hallo Claudia,
Sie müssen eine Rückzahlung leisten, wenn Ihr Einkommen ausreichend hoch ist. Jede wesentliche Veränderung Ihrer finanziellen Situation ist dem zuständigen Gericht mitzuteilen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Simone
18. November 2018 at 0:12Hallo folgende Situation. Ich habe 2016 die PKH beantragt da ich in schulischer Ausbildung war, für die man zahlen muss und mein Vater wollte kein Unterhalt zahlen. Der Prozess würde auch gewonnen ich bin zum jetzigen Zeitpunkt Schwanger und hab keine Einkünfte bin aber seit September verheiratet.
Meine Frage muss mein Mann der von nichts gewusst hat jetzt für mich die PKH zurückzahlen? Habe so ein Überprüfungsantrag bekommen.
prozesskostenfinanzierung.de
23. November 2018 at 8:59Hallo Simone,
das Einkommen Ihres Mannes wird nicht zu Ihrem hinzugerechnet. Allerdings kann ein Ehegatte dazu verpflichtet werden, im Rahmen des Prozesskostenvorschusses die Kosten für einen Rechtsstreit vorzuschießen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sandy
23. November 2018 at 18:26Guten Abend eine Freundin von mir hat vor 3 Jahren PHK bekommen. Sie ist Aushilfe bei Netto muss sie diese Zurück zahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
6. Dezember 2018 at 9:48Hallo Sandy,
wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, wird eine Rückzahlung fällig, wenn das einzusetzende Einkommen des Betroffene bei mindestens 20 Euro liegt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Michael
4. Dezember 2018 at 8:14Hallo,
meine Frau hat aus der Zeit vor der Ehe noch eine PKH-Belastung, so daß wir jährlich einen Fragebogen bekommen, den wir auch ausfüllen. Bislang war dann nie etwas fällig – nun wird auf einmal Rückzahlung von 170€/Monat gefordert. Wenn ich mir die Berechnung anschaue, sehe ich, daß zwar Unterhaltszahlungen und Kindergeld noch addiert werden, es dann aber keine Abzüge gibt für Kosten der Lebelshaltung etc. Das hätte wohl im Fragebogen angegeben werden müssen – habe ich aber in den Vorjahren auch nicht gemacht. Wie belegt man so was denn? Quittung vom Lebensmitteleinkauf?
prozesskostenfinanzierung.de
6. Dezember 2018 at 9:54Hallo Michael,
auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/ können Sie nachlesen, welche Beträge abgesetzt werden können. Nähere Informationen zum weiteren Vorgehen kann Ihnen ein Anwalt geben.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Yvonne R.
7. Dezember 2018 at 15:59Hallo, bin am 12.03.2015 geschieden worden es wurde eine 4 jährige Prüfung angekündigt,wann genau endet diese?
prozesskostenfinanzierung.de
14. Dezember 2018 at 14:28Hallo Yvonne,
die Änderung der Prozesskostenhilfeentscheidung ist innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens möglich.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Holger H.
13. Dezember 2018 at 14:37Hallo, ich habe bei meiner Scheidung 2016 über meine Anwältin PKH beantragt. Diese wurde auch gewährt. Gestern bekam ich einen Brief vom Gericht, mit dem Vermerk zur Kenntnisnahme.
Muss ich da irgendwas unternehmen??
prozesskostenfinanzierung.de
14. Dezember 2018 at 14:30Hallo Holger,
Sie werden mit dem Schreiben über einen Vorgang informiert. Inwiefern Schritte nötig sein sollten, ist dem Schreiben zu entnehmen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Monika G.
15. Dezember 2018 at 12:10Hallo!
Für die Abwicklung meiner Scheidung und die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen für meine Kinder habe ich Prozesskostenhilfe bekommen. Da ich nun besser verdiene, erwarte ich, dass ich die zurückzahlen muss. Würde eine jetzt abgeschlossene Rechtsschutzversicherung diese Kosen übernehmen?
Danke und Grüße
prozesskostenfinanzierung.de
21. Dezember 2018 at 12:27Hallo Monika,
nein, Rechtsschutzversicherungen greifen in der Regel nicht rückwirkend.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
al
18. Januar 2019 at 8:05Zu:
„Das Ergebnis ist dann das einzusetzende Einkommen. Beträgt dieses mindestens 20 Euro und/oder der Betroffene verfügt über ein ausreichendes Vermögen, wird für die Prozesskostenhilfe eine Rückzahlung in Raten vereinbart.“
Hallo!
Also, schon in der Schule gelernt: Eine Zahl ohne Maßeinheit und/oder Bezug ist wertlos!
Für Sie vielleicht eine Selbstverständlichkeit, die „20€“. Aber ich frage mich, 20€ pro Tag, Woche, Stunde,….?
Dies insbesondere, seit ein Mindestlohn zum Standardlohn geworden ist.
Gruß
Axel
prozesskostenfinanzierung.de
18. Januar 2019 at 15:34Hallo Axel,
wie der Erklärung der Berechnung zu entnehmen ist, liegt das monatliche Bruttoeinkommen zugrunde. Dementsprechend sollte es klar sein, dass es sich um das einzusetzende Einkommen pro Monat handelt. Wir haben dies zur Klärung jedoch noch einmal eingefügt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
FR
22. Januar 2019 at 20:56Hallo ,
Habe etliche Verfahren (Zuweisung der Wohnung , Umgang , Scheidung ….) hinter mir musste auch immer alles selber zahlen. Die ex Frau aber beantragte immer Prozesskostenhilfe und es wurde immer bewilligt .
Nun wurde die gemeinsame Immobilie verkauft und sie nun ein Kapital auf dem Konto hat .
Meine Frage nun . Kann ich die ex nun anschwärzen ? Wie ? Und wo? Damit der Rosenkrieg von ihrer Seite endlich aufhört .
Danke
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:05Hallo FR,
eine Änderung der finanziellen Verhältnisse muss gemeldet werden. Kommen PKH-Empfänger dieser Pflicht nicht nach, wird die Bewilligung aufgehoben. Eine Meldung beim zuständigen Gericht sollte möglich sein.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sabbel
23. Januar 2019 at 13:34Hallo,
ich habe PKH Bewilligt bekommen. Es kam aber zu keinem Gerichtstermin, es gab lediglich einen außergerichtlichen Vergleich welcher dann dem Gericht gesandt wurde. ES ging um eine nicht rechtmäßige Kündigung des Arbeitsvertrages. Nun wurde ich aufgefordert die Prozesskosten zurück zu zahlen. Warum muss ich die Kosten alleine tragen und in einer solchen höhe.
Liebe Grüße
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:07Hallo Sabbel,
in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selbst. Auch beim Vergleich sollten Ihnen Rechtsanwaltskosten entstanden sein. Diese sollten nun zu bezahlen sein.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Tom
25. Januar 2019 at 23:06Halo
meine ex frau hat nach der scheidung für die hälfte ihrer eigentumswohnung von mir 40.000 euro bekommen ich habe es abgekauft
wir haben damals beide für die scheidung 2017 prozesskostenhilfe bekommen ohne raten .
ich habe 40.000 euro schulden gemacht bei Freunden und bei meiner schwester
Müsten wir mit einer rückzahlung der prozesskosten rechnen
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:09Hallo Tom,
wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist eine Rückzahlung nötig, wenn sich die finanzielle Situation bessert – unter anderem, wenn das einzusetzende Einkommen bei mindestens 20 Euro liegt oder Sie eine größere Summe erben.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Claudia S.
7. Februar 2019 at 16:53Hallo liebes Prozesskostenhilfe-Team,
werden bei einer Rückzahlung der PKH die geringeren Gebührensätze verwendet oder dann rückwirkend die „normalen“?
Und muss einem das Gericht mitteilen, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten waren. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet, Kosten würden gegen einander aufgehoben.
Vielen Dank und liebe Grüße
Claudia
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:20Hallo Claudia,
es werden die geringeren Kosten berücksichtigt. Inwiefern eine Mitteilungspflicht besteht, entzieht sich unserer Kenntnis.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Steffi
14. Februar 2019 at 18:57Wie oft/lang kann eine Prüfung erfolgen ob ich in der Lage bin, die Gerichtskosten zurück zu zahlen?
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:23Hallo Steffi,
laut § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Jörg
19. Februar 2019 at 12:10Ich habe einen Trennungsunterhaltsprozeß gegen meine Ex geführt mit dem Ergebnis das ich diesen Prozeß
80 zu20 gewonnen habe.Mir wurde seinerzeit Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt. Als meine Anwältin einen Kostenfestsetzungbeschluß beantragt hatte wurde er von dem Rechtspfleger mit der Begründung abgelehnt ich müsse erst die gesamten Kosten des Verfahren zurückzahlen um dann erst meine 80% von der Gegenseite einfordern zu können.Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ist das richtig?
Gruß Jörg
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:27Hallo Jörg,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Thomas
21. Februar 2019 at 20:44Hallo
Ich habe mich jetzt durch viele Texte gewälzt und keine Antwort gefunden die unser Problem betrifft.
Meine Lebenspartnerin hat PKH erhalten. Nach der letzten Überprüfung wurde eine Rate für die Rückzahlung von 58.-€ festgelegt. Ich habe ja nun schon heraus gelesen das nur Ihr Einkommen für die Berechnung verwendet wird.
Nun meine Frage:
Wir beide beziehen noch ALG 2 da unser Einkommen zusammen nicht ausreicht. Meine Partnerin verdient ca. 800.- Netto plus 200.-€ ALG2. Da für die Berechnung des ALG2 beide Einkommen berück sichtet werden hat Sie jetzt „angeblich zu viel. So wie ich das sehe müsste sie jetzt die Rate von der Grundsicherung begleichen die uns dann als Lebensgemeinschaft fehlt, da wir gerade so über die Runden kommen. Ist das richtig das Sie zahlen muss trotzt ALG2????? Mein Einkommen liegt unter 450.-€ monatlich
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:28Hallo Thomas,
eine Rückzahlung wird angeordnet, wenn das einzusetzende Einkommen bei mindestens 20 Euro liegt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Michael W.
23. Februar 2019 at 12:16Guten Morgen,
meine Frage dreht sich um die Basis für die Prozesskostenhilfeberechnung. Wenn für ein Firmenfahrzeug die 1-Prozentregelung verwendet wird, werden ja 1% des Fahrzeugneupreises zur Ermittlung der Steuerlast zunächst auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, um später, nach der Abgabenberechnung, wieder abgezogen zu werden. Wenn man nun also das Bruttogehalt für die PKH-Berechnung angibt, muss man dieses Fahrzeug mit berücksichtigen? Faktisch reduziert sich ja dadurch das Nettoeinkommen, sodass eigentlich weniger übrig bleibt.
Vielen Dank für ein kurzes Feedback.
Mit herzlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:43Hallo Michael,
Informationen rund um die Berechnung erhalten Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Heike M.
27. Februar 2019 at 10:46Hallo,
ich hätte mal paar Fragen.
Ich habe 2 PKH. Die erste von der Scheidung (60 Euro/Monat)und die 2. von der Teilungsversteigerung(vorerst auf Eis gelegt), welche nicht erfolgreich war-meine Anwältin hatte auf dem Gebiet keine Ahnung. Hat daher auch keine Anwaltsgebühr verlangt (vorerst auf Eis gelegt).
Jetzt habe ich endlich ein Geld erwirkt, da die Darlehen ausliefen und mein Ex ohne mich nicht weiterfinanzieren konnte.
Monatlich hab ich ja keinen weiteren Spielraum, aber muss ich jetzt den kompletten Betrag ,der angefallenen komplett zurück zahlen oder könnte da auch ein Nachlass gewährt werden?
Ich wäre froh über eine brauchbare Antwort.
H.
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:49Hallo Heike,
bei Fragen dieser Art ist das zuständige Gericht der richtige Ansprechpartner.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Julia
8. März 2019 at 11:01Hallo,
ich bin ein wenig verwirrt. Mein PKH Antrag wurde Anfang des Jahres überprüft. Festgestellt wurde, dass ich monatliche Raten i.H.v. 350,00€ zahlen kann, wozu ich Stellung nehmen sollte. (war damit einverstanden). Nun kam Gestern der Beschluss vom Amtsgericht. Ich soll Raten zahlen ab 01.01.2019 i.H.v. 350,00€ mtl.
Anteilige Gerichtskosten: 0,00€, Raten 0 noch zu zahlen 0,00€
Zusätzlich war ein Anschreiben dabei, dass ich noch einen Ratenzahlungsplan erhalte… Aber wenn ich nun das, was in dem Beschluss steht lese und deute, muss ich gar nichts zurückzahlen oder sehe ich das falsch? Es steht auch nirgends ein Betrag über die Gesamtkosten, welche ich zu begleichen habe….
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:53Hallo Julia,
aus der Ferne und ohne Durchsicht sämtlicher Unterlagen können wir nur schwer eine Einschätzung treffen. Eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle sollte angebracht sein.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Daniel S.
9. März 2019 at 21:44Hallo, ich habe im November 2014 Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. Vor zwei Jahren wurden meine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse ein erstes Mal überprüft, nun, im Januar 2019, ein zweites Mal. Im August 2018 habe ich meinen Wohnsitz gewechselt, diesen Wohnungswechsel aber dem Amtsgericht nicht mitgeteilt. Nun soll ich deshalb die gesamte Prozesskostenhilfe zurückzahlen. Obwohl sich meine finanzielle Situation nicht geändert hat. Auch bin ich über meine alte Anschrift (die Wohnung meiner Eltern) weiterhin postalisch erreichbar. Ist denn die Verhältnismäßigkeit gewahrt, wenn ich jetzt, obwohl ich mittellos bin, diese Prozesskostenhilfe in voller Höhe zurückzahlen muss? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen. D. S.
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 9:57Hallo Daniel,
es gehört auch zu den Mitteilungspflichten, dass Sie eine Adressänderung selbstständig beim Gericht anzeigen. Vernachlässigen Sie Ihre Pflichten, wird eine Rückzahlung angeordnet. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO: „Das Gericht soll die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben, wenn […] Änderungen ihrer Anschrift absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit unrichtig oder nicht unverzüglich mitgeteilt hat.“
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Schmidt
18. März 2019 at 17:43Hallo ich hatte Prozesskosten Beihilfe 2014 in Anspruch genommen seit 2016 befinde ich mich in privat Insolvenz heute nach all den Jahren kam eine schriftliche pkh wegen damals was kommt auf mich zu
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 10:02Hallo,
haben Sie eine Aufforderung zur Mitteilung über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten? Geben Sie alle nötigen Daten an. Das Gericht kann dann feststellen, ob Sie Rückzahlungen leisten müssen. Bei laufender Privatinsolvenz sollte jedoch davon auszugehen sein, dass Ihr einzusetzenden Einkommen zu gering ist und wahrscheinlich keine Rückzahlung geleistet werden muss.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sabrina
19. März 2019 at 22:14Hallo! Und zwar war bei mir 2016 die Scheidung und damals wurde auch Verfahrenkostenhilfe bewilligt. Nach einer Überprüfung muss ich nun die Anwaltskosten zurückzahlen für 2 Jahre. Andere Kosten wie beispielsweise Gerichtskosten werden nicht erwähnt. Jetzt ist meine Frage: Da ich die Rückschuld nur für die 2 Jahre zahlen muss, kann es dann sein, dass erneut eine Überprüfung kommt und dann somit eventuell die Raten ansteigen? Oder kann es passieren dass nach diesen 2 Jahren weitere Raten anfallen um beispielsweise die Gerichtskosten abzuzahlen? Oder ist nach den 2 Jahren alles endlich vorbei?
Danke und Grüße
Sabrina
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 10:03Hallo Sabrina,
innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann eine Überprüfung erfolgen. Insgesamt müssen Sie maximal 48 Monatsraten zahlen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Kerstin
20. März 2019 at 15:21Hallo
Für die Abwicklung meiner Scheidung habe ich Prozesskostenhilfe bekommen.Diese ist rechtskräftig seit dem 31.01.2017. Damals habe ich für das gemeinsame Kind eine private Unfallversicherung mit Rückzahlung abgeschlossen. Da mein Sohn aber beim Papa blieb, übernahm er ab der Trennung im März 2012 diese Versicherung. Der Sohn ist jetzt 21 Jahre und ihm soll die Versicherung ausgezahlt werden. Dieser läuft aber auf meinen Namen da sie nicht geändert werden konnte. Dieses Geld wird zwar auf sein Konto gezahlt aber mit meiner Steueridentifikationsnummer ans Finanzamt gemeldet. Wird das jetzt als mein Einkommen gesehen obwohl ich es seit 2012 nicht mehr gezahlt habe? Denn dann müsste ich das melden.
Vielen Danke für die Beantwortung!
VG
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 10:05Hallo Kerstin,
sind Sie unsicher, melden Sie dies am besten unter Angabe aller Informationen an das Gericht. So stehen Sie auf der sicheren Seite.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Tina J.
22. März 2019 at 21:31Hallo!
Ich habe auch Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
Nun sind 3 Jahre vergangen und das Gericht hat einen Brief an meine alte Adresse geschickt.
Ich bin jedoch aus Deutschland seit einem Jahr abgemeldet ins Ausland.
Dem Amtsgericht habe ich dieses nicht mitgeteilt.
Bin ich dennoch verpflichtet Auskunft über mein Einkommen im Ausland zu geben?
Oder reicht es wenn ich dem Gericht einfach nur meine Abmeldung aus Deutschland zuschicke?
Danke.
Tina
prozesskostenfinanzierung.de
1. April 2019 at 10:10Hallo Tina,
Sie sind dazu verpflichtet, eine Adressänderung selbstständig mitzuteilen. Gleiches gilt für Veränderungen des Einkommens. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, hat dies zur Folge, dass die Bewilligung der PKH zurückgenommen wird und Sie sämtliche Kosten selbst tragen müssen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Rebecca A
3. April 2019 at 14:51Guten Tag, mein Freund hat ein Schreiben erhalten, dass er monatlich 348,- zurück zahlen soll. Er verdient Netto ca. 1800€ und in seinem Haushalt lebt seine 19 jährige Tochter, die kein eigenes Einkommen besitzt. Die monatliche Miete beträgt 450,-.
Ergo blieben beim Freund und seiner Tochter lediglich 1002€ zum Leben (abzüglich ca. weiteren 300 euro für Strom, Versicherungen, Telekommunikation, laufende Kredite etc., dies wird scheinbar ja alles nicht berücksichtigt.) Gemäß Düsseldorfer Tabelle stünden der Tochter monatlich 527,00€ als Unterhalt zur Verfügung. Wir können uns daher nicht erklären, wie man auf die Summe von 348,- kommt. Mein Freund könnte dann von den verbleibenden ca. 700€ für beide Personen nicht wirklich existieren. Wir versuchen aktuell dagegen anzugehen, aber wie kann so eine Berechnung überhaupt zustande kommen ?
prozesskostenfinanzierung.de
23. April 2019 at 14:48Hallo Rebecca,
wie Sie dem oben stehendem Text entnehmen können, wird das einzusetzende Einkommen der Person berechnet. Dieses wird durch zwei geteilt und auf volle Euro abgerundet. Dieser Betrag ist dann die Monatsrate. Liegt das einzusetzende Einkommen bei mehr als 600 Euro, tritt die oben genannte Regelung in Kraft. Wenden Sie sich bei Fragen an das zuständige Gericht.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Sonja
4. April 2019 at 11:58Hallo,
ich muss die PKH aus einem Unterhaltsstreit an die Landeskasse zurückzahlen, da ich nun einen gut bezahlten Job habe. Jedoch hat mein damaliger Anwalt nun höhere Kosten geltend gemacht als er von der PKH erstattet bekam. Ist das rechtens?
Die Landeskasse hat den üblichen Satz nach §49 RVG für Verfahrensgebühr und Termingebühr verrechnet und der Anwalt will jetzt den nach §13 RVG haben. Was muss ich jetzt zahlen? Die reine PKH-Gebühren oder die vollen Anwaltskosten?
Über eine Antwort wäre ich äußerst dankbar!
prozesskostenfinanzierung.de
23. April 2019 at 14:49Hallo Sonja,
wenn die PKH bewilligt wurde, sollte davon auszugehen sein, dass der Anwalt auch entsprechend abrechnen muss. Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Michaela
7. April 2019 at 8:59Guten Tag,
ich hätte folgende Frage. Das Scheidungsverfahren ist eröffnet. Da mein monatliches Einkommen nicht reicht für die Anwaltskosten, möchte ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, da ich auch schon mit größeren Beträgen beim Anwalt in Vorschuss gehen mussste.
Die Frage ist nun folegende. Mir steht jedoch noch etwas aus dem Zugewinnausgleich zu. Soweit ich das rictig verstanden habe, müsste ich z. b. von den 30.000 € , falls ich sie bekomme, die Prozesskostenhilfe zurückzahlen. Wie sieht das aber aus, wenn mir z.B. ein Stück Land überschrieben wird bzw. eine Eigentumswohnung dadurch finanziert wird, in der ich mit den Kindern dann wohnen werde.
Danke und viele Grüße
Michaela
prozesskostenfinanzierung.de
23. April 2019 at 14:57Hallo Michaela,
genau, erhalten Sie beispielsweise einen Zugewinnausgleich, muss das Geld für die Rückzahlung verwendet werden. Unter gewissen Umständen kann auch von Personen verlangt werden, Immobilien etc. zu veräußern. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Dani
19. April 2019 at 7:42Hallo, mir wurde PKH komplett genehmigt. Ich habe mit meinem EX-Mann eine Scheidungsfolgevereinbarung gemacht, dass ich das lebenslange Wohnrecht im Haus habe und ich entweder, wenn die Kinder 18 sind, Ihnen das Haus überschreibe oder Ihnen die Summe xxx gebe. Nun meine Frage. Muss ich die PKH zurückzahlen, wenn ich innerhalb der 4 Jahre wieder heirate und sich mein neuer Lebenspartner in meinem aktuellen Hauskredit beteiligt? Zudem möchten wir noch ein gemeinsames Kind. Aktuell bin ich selbständig, werde aber dann nicht mehr arbeiten können.
prozesskostenfinanzierung.de
23. April 2019 at 14:59Hallo Dani,
ein neuer Ehepartner kann unter gewissen Umständen dazu verpflichtet werden, einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/verfahrenskostenvorschuss/.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Carina L.
30. April 2019 at 11:27Hallo liebes PKH- Team , meine Frage ist ob das durch den Prozess erlangte als wesentliche Verbesserung meines Vermögens angesehen werden kann und mit welchen rechtlichen Grundlagen man die Antwort begründet.
Mit freundlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:16Hallo Carina,
wird Ihnen im Rahmen des Prozesses Geld zugesprochen, führt dies zu einer Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Nachzulesen in § 120a Abs. 3 ZPO.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Kirsten
1. Mai 2019 at 22:06Hallo,
ich habe 2012 PKH beantragt und bewilligt bekommen für ein Scheidungsverfahren, da ich im Ausland ohne Einkommen und obdachlos war. In nunmehr 7 Jahren konnte das Gericht nicht einmal die Vermögensverhältnisse meines leider noch-Ehemanns feststellen, da er sich nach Ägypten abgesetzt hat. Sein Konto in Deutschland wurde seitens des Gerichts leider zu spät gesperrt.
Ich habe noch immer kein Urteil, keinen Unterhalt, nichts in der Hand. Zwischenzeitlich habe ich mich aus bitterer Armut hochgearbeitet und soll nun erneut meine Vermögensverhältnisse offenlegen.
Ich möchte weder den Prozess weiterführen, noch weiter Gerichte und Anwälte finanzieren. Eine Aussicht auf Erfolg besteht nicht mehr. In Ägypten habe ich die dortige Eheschließung erfolgreich scheiden können. Wie kann ich diese für mich zermürbende Situation abschließen, ohne aufwendige Rückzahlungen zu leisten?
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:20Hallo Kirsten,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Hilfe erhalten Sie bei einem Anwalt.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Anne
6. Mai 2019 at 23:54Hallo,
mir wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Prozeskostenhilfe in voller Höhe ohne Ratenzahlung bewilligt (für ein Adhäsionsverfahren im Rahmen eines Strafprozesses wegen Vergewaltigung). Muss man auch bei einer Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung 4 Jahre lang Auskunft geben oder gilt das nur für die PKH mit Ratenzahlung? Der Täter wird warscheinlich nichts oder nur sehr wenig zahlen können, insofern wäre ich ja doppelt gestraft durch die Sache?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:21Hallo Anne,
auch in diesem Fall müssen Sie Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Lage melden, schließlich könnte beispielsweise eine Erhöhung Ihres Einkommens dazu führen, dass Sie Raten zahlen können.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Marco
7. Mai 2019 at 23:59Hallo,
meine Freundin befindet sich derzeit mit ihrem Exmann im Trennungsjahr (Scheidung läuft). Aufgrund ihrer finanziellen Situation hat sie PKH bewilligt bekommen. Unterhaltszahlung des Exmannes an sie sind nicht zu erwarten, da er sich in einer neuen Ausbildung befindet. Nun habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft, in welche meine Freundin mit einziehen möchte, um nicht zwei Wohnungen unterhalten zu müssen. Jedoch hat sie Angst, aufgrund ihrer dann fehlenden Mietkosten, die PKH zurückzahlen zu müssen. Nun meine Fragen: Ist diese Angst begründet und es wird zu einer Rückzahlung der PKH kommen?
Ändert sich unter Umständen etwas im Bezug auf die Unterhaltszahlungen meiner Freundin ihrem Exmann gegenüber? (Unterhalt an Ihn?) Wird mein Einkommen mit angerechnet oder ist das außen vor?
Vielen Dank und liebe Grüße
Marco
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:22Hallo Marco,
Ihr Einkommen wird nicht berücksichtigt. Das Wegfallen von Mietzahlungen führt dazu, dass das einzusetzende Einkommen Ihrer Freundin steigt, was wiederum dazu führen kann, dass Sie Raten zahlen muss.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Kerstin S.
16. Mai 2019 at 17:08Was geschieht, wenn der Anwalt ein Verfahren begonnen hat, BEVOR der Beschluss über Prozesskostenhilfe vorliegt, das Verfahren dann aber zurückgezogen werden musste?
In meinem konkreten Fall habe ich die letzten Jahre in England gelebt, wo ich geheiratet habe. Aufgrund häuslicher Gewalt wurde ich vom britischen Jugendamt erst zur Trennung aufgefordert, weil man ansonsten meine Kinder aus dem Haushalt genommen hätte, dann aufgefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Da ich die Scheidung eingereicht hatte, ehe ich ein ganzes Jahr in Deutschland gelebt habe, und somit britisches Recht hätte angewandt werden müssen, schlug meine Anwältin vor, die Scheidung zurückzuziehen, und dann neu zu beantragen. Es würden mir hierdurch KEINE Kosten entstehen. Nun bekam ich jedoch die Rechnung zur Zahlung der Verfahrens- und Dometscherkosten (da mein noch-Mann kein Deutsch spricht). Ich hakte beim Gericht nach und erfuhr, dass die Anwältin sowohl die Scheidung als auch die VKH zurückgezogen hatte. Die Anwältin ihrerseits teilte mir nach Akteneinsicht mit, es läge gar kein Beschluss über die VKH nach.
Nun bin ich nicht sicher, ob es nicht ihre Aufgabe gewesen wäre, diesen Beschluss abzuwarten, ehe sie das Verfahren beginnt, da sie ja wusste, dass mich dieser Mann völlig mittellos gemacht hatte. Nichts desto trotz weiß ich, dass ich diese hohe Rechnung zurückzahlen muss, dennoch wäre es interessant zu wissen, ob hier ein Fehler der Anwältin vorliegt oder schlichtweg großes Pech.
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:26Hallo Kerstin,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb zur Prüfung an einen Anwalt verweisen. Können Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Alexander W.
22. Mai 2019 at 19:42Hallo,
ich habe im Juni 2016 PKH beantragt die seinerzeit bewilligt wurde. Zu dem Zeitpunkt hatte ich bereits ein volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 880,-€ netto.
Zwischenzeitlich habe ich durch ein ehrenamtliches Ratsmandat und eine Rentenerhöhung bekommen.
Meine aktuelle Erwerbsminderungsrente beträgt 1029,24€ abzüglich 119,39€ an Sozialversicherungen macht eine Nettorente von 909,-€ monatlich. Durch das ehrenamtliche Ratsmandat erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in von durchschnittlich 290,-€. Meine monatlichen Mietaufwendungen betragen 370,-€ Kaltmiete + 179,- Nebenkosten.
Meine Frage lautet, wird die Aufwandsentschädigung aus dem Ehrenamt mit angerechnet, zur Berechnung der Rückzahlung der PKH?
Vielen lieben Dank für die Auskunft.
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:28Hallo Alexander,
grundsätzlich werden Aufwandsentschädigungen als Einkommen gewertet und sollten damit auch bei der PKH berücksichtigt werden. Genauere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Roland D.
23. Mai 2019 at 19:15Guten Tag,
ich bin seit Mai 2016 geschieden. Ich habe damals Verfahrenskostenbeihilfe mit Ratenzahlung bewilligt bekommen. Das waren 256 € monatlich die ich Gesamtsumme (2250€) bis Februar 2017 abgezahlt hatte. Heute 2019 kommt auch so einschreiben wo ich meine Vermögensverhältnisse offen legen soll.
Wie ist das zu deuten ich hab doch „endgültige Schlusskostenrechnung von damals abgezahlt.
MfG
R.D.
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:29Hallo Roland,
das können wir aus der Ferne leider nicht beantworten. Das zuständige Gericht sollte Ihnen hierzu Auskunft geben können.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Paladin
24. Mai 2019 at 19:01Hallo
also meine Patnerin hat PKH erhalten. Da die streitigkeiten teilweise erledigt sind ist klar das sie von ihrem noch Ehemann ihre hälfte des Hauses ausgezahlt bekommt. In dem fall wäre das 13.000 €. Mir ist klar das sie im normalfall die PKH rückerstatten müsste. Nun ist es aber so das sie ein neues Auto braucht und das Geld dafür vorgesehen war. Ist es rechtens wenn sie das Geld für das Auto nimmt oder nicht ?
Mit freundlichen Grüßen
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:31Hallo Paladin,
laut § 120a Abs. 3 ZPO gilt Folgendes: „Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann insbesondere dadurch eintreten, dass die Partei durch die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung etwas erlangt.“ Das Geld muss also in der Regel zur Rückzahlung der PKH verwendet werden.
Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de
Susi S.
27. Mai 2019 at 11:16Hallo, ich habe eine Scheidung im Jahre 2015 beantragt worden, Scheidung war dann Januar 2017. jetzt bekam ich ein SS – mit einem Formular, dass ich vorlegen muss etc. /Mein Exmann hat wg. Herausgabe das Verfahren wieder aufgerollt. Hier war es für mich klar, dass ich kein Hilfe mehr bekomme. Ich habe diesen Job, seit Januar 2018.. Ich habe damals 1000.-€ Brutto verdient, mein Mann nichts. WAs für Kosten kämen auf mich zu. Ichmach mich gerade voll verrückt.
prozesskostenfinanzierung.de
29. Mai 2019 at 13:34Hallo Susi,
aus der Ferne lassen sich die zu erwartenden Kosten leider nur schwer einschätzen, da diese von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen.
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Gabi
2. Juni 2019 at 13:56Meine Klage wurde in 2016 abgewiesen. Vor 4 Monaten wurde meine PKH überprüft. Seither bekam ich keinerlei Antwort vom Gericht. Was könnte das bedeuten? Gabi
prozesskostenfinanzierung.de
7. Juni 2019 at 15:35Hallo Gabi,
das könnte bedeuten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist.
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Gabi
4. Juni 2019 at 16:02Hallo,
die Zivilklage wurde 2016 per AG-Beschluss abgewiesen. PKH war bewilligt. Vor 4 Monaten kam Überprüfung PKH. Seit Einrichtung gar nichts mehr davon gehört. Bekomme ich generell keine Antwort, wenn PKH weiterhin genehmigt ist? Bis Ende 2020 kann ich jederzeit mit weiteren Überprüfungen rechnen?
Danke für eine Antwort
Gabi H.
prozesskostenfinanzierung.de
7. Juni 2019 at 15:36Hallo Gabi,
eine Überprüfung ist jederzeit innerhalb von vier Jahren nach Ende des Rechtsstreites möglich.
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Lina
10. Juni 2019 at 13:34Hallo,
ich habe eine Frage zu der mir bewilligten Prozesskostenhilfe, die ich mtl. mit €51,00 abzahle. Mittlerweile ist mir Pflegegrad 3 zuerkannt worden, sodass ich Pflegegeld-Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse beziehe. Ich würde gerne wissen, ob ich das dem Gericht mitteilen muss und ob dieses Geld als Einkommen mitberücksichtigt wird. Zudem beziehe ich bis zur Ehescheidung Unterhaltsleitungen seitens meines Mannes. Auch hier weiss ich nicht, ob das Berücksichtigung findet. Meine Recherchen haben ergeben, dass das Geld nicht als Einkommen angerechnet werden darf, da es zweckgebunden ist und ausschließlich für die Pflege gedacht ist.
Meine Anwältin sagt mir jedoch, dass es als Einkommen bewertet wird. Ich weiß nicht, was richtig ist. Vielleicht können sie mir behilflich sein.
Vielen Dank!
mfg
prozesskostenfinanzierung.de
14. Juni 2019 at 15:59Hallo Lina,
um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie stets sämtliche Veränderungen melden. Das Gericht prüft die Angaben und macht dann neue Berechnungen. Dabei wird natürlich berücksichtigt, ob die jeweiligen Einnahmen überhaupt berücksichtigt werden dürfen.
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Kathrin B.
12. Juni 2019 at 9:57Hallo,
ich zahle Prozesskostenhilfe zurück. Monatlich 167,00 €. In meinem Bescheid stand damals, dass die erhaltenen Prozesskosten ca. 2000,00 € betragen und ich so lange zahle, bis das Gericht mich auffordert, nicht mehr zu zahlen. Ich finde das Vorgehen etwas merkwürdig. Habe ich Anspruch auf eine Kostenrechnung. Mit einem Betrag „ca. 2000,00 €“ kann ich nichts anfangen. Nunmehr habe ich 10 Monate gezahlt und in 2 Monaten wären dann 2004,00 € bezahlt. Da ich nicht mehr zahlen möchte, als die wirklichen Kosten betrugen, frage ich mich, wann der Bescheid vom Gericht kommt. Soll ich mal anfragen beim zuständigen Gericht? 167,00 € sind auch für mich viel Geld monatlich.
Freundliche Grüße
Kathrin
prozesskostenfinanzierung.de
14. Juni 2019 at 16:00Hallo Kathrin,
Sie können eine entsprechende Anfrage stellen.
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Niels
12. Juni 2019 at 15:48Hallo,
nach Trennung/Scheidung war ich gute 3 Jahre Krank und arbeitslos, jetzt habe ich endlich wieder eine Arbeit gefunden und nun kommen die Gerichte wg der ganzen Gerichtsverfahren auf mich zu um die gewährten Prozesskostenhilfen wieder zurück zufordern.
Leider habe ich mich während der vorgenannten Zeit auch privat sehr hoch verschuldet, diese trage ich im Moment auch gerade ab. Mein aktuelles Einkommen liegt bei ca. 2.700 € netto, davon gehen mit Miete und Unterhalt gute 1350 ab, für private Schulden trage ich zur Zeit monatlich 1.000 € ab …
D.h. ich habe faktisch nur 350 € zum leben … was sehr sehr knapp ist ….
Können Sie mir mitteilen ob und wie viel ich ca abtragen muß und ob die privaten Schulden auch berücksichtigt werden bei der Berechnung?
Besten dank im vorraus
prozesskostenfinanzierung.de
14. Juni 2019 at 16:02Hallo Niels,
Wohnkosten werden vom Einkommen abgezogen. Des Weiteren können unter gewissen Umständen weitere Beträge abgesetzt werden, insofern besondere Belastungen bestehen.
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Natha
17. Juni 2019 at 9:24Ich hab nach nun 2jahren auch diesen Bescheid bekommen zur Auskunft
Ich persönlich habe kein Problem damit ich habe ein Problem damit dass ich alles wahrheitsgemäß angebe und mein exmann zu 1000000% wieder lügt bei seinen Angaben
So war es damals bei den Angaben zur Arbeit war ich bei Gericht und habe dieses angezeigt
Dann hat er gelogen was den kindsunterhalt betrifft aber gut das ist nun auch geklärt er zählt jetzt nach Tabelle.
Nun zu meinen Fragen
1.Ich hab ein brutto Gehalt von da 1428€ dazu kommen noch Überstunden und Zuschläge dass Ich auf ein brutto von da 1900€ komme d.h. im netto habe ich 1400€ wenn es ein guter Monat war
Nach allen Abgaben hab ich da 400 Euro da sind aber weder Lebensmittel hygieneartikel oder ähnliches drin
Wie viel soll ich da im Monat bezahlen?
2. Wenn ich neu heirate warum muss mein neuer mann aufkommen bzw alles offen legen er hat doch mit der scheidung bzw dem ex 0 zu tun und wieso hat er unterhaltsansprüche er hat doch selbst eine neue Lebensgefährtin auch wenn sie getrennt leben?
Ich hoffe ich bekomme endlich mal antworten die mir weiterhelfen und nicht immer wieder neue Fragen aufwerfen.
prozesskostenfinanzierung.de
19. Juni 2019 at 15:11Hallo Natha,
Informationen zur Berechnung der Rückzahlung der Prozesskostenhilfe erhalten Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/. Hier sind viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Ihr neuer Mann kann Ihnen zu Unterhalt verpflichtet sein. Des Weiteren kann er im Rahmen des Verfahrenskostenvorschusses dazu verpflichtet werden, die Verfahrenskosten zu übernehmen. Mehr dazu erfahren Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/verfahrenskostenvorschuss/. Genaue Informationen und Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt.
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Jennifer
17. Juni 2019 at 15:18Hallo,
ich bekam 2014 auch PKH, wurde auch jählrich geprüft und ich musste bislang nichts zurück zahlen.
Nun wird mir allerdings empfohlen eine Steuererklärung ab 2015 nachzureichen, um das sogenannte Baukindergeld zu erhalten.
In wie weit würde eine eventuelle Steuernachzahlung die PKH bzw eine eventuelle Rückzahlung beeinflussen?
Danke im vorraus und freundliche Grüße
prozesskostenfinanzierung.de
19. Juni 2019 at 15:12Hallo Jennifer,
dazu können wir leider keine Auskunft geben. Ein Anwalt kann dies prüfen.
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Birgit
23. Juni 2019 at 17:34Hallo, ich würde gerne wissen ob man eine Auskunft über die Höhe der Kosten bekommt und diese evtl. mit einem Mal zurück zahlen kann ohne den ganzen Antrag erneut aus zu füllen?
prozesskostenfinanzierung.de
28. Juni 2019 at 15:17Hallo Birgit,
Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.
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Franz M.
10. Juli 2019 at 16:13Hallo,
meine Tochter studiert im 4. Semester, erhält rund 650 € Bafög und hat noch einen Nebenjob als Kellnerin, der mit 300 € vergütet wird.
Ihr Kindergeld geht noch auf das Konto der Mutter.
Da sie vor kurzem wegen eines Unfalls einen Rechtsstreit führen musste, der vor kurzem erledigt wurde und für den sie PKH erhalten hat, hat sie vom Amtsgericht nun eine Aufforderung erhalten, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.
Meine Frage lautet nun, ob BaFöG auch mit ins Einkommen eingerechnet wird? Müsste meine Tochter bei einem Geldzufluss i.H.v. rund 950 € die PKH in monatlichen Raten zurückzahlen? Und falls ja, wie hoch wären diese Raten?
Im Voraus herzlichen Dank für die Antwort.
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12. Juli 2019 at 15:20Hallo Franz,
bei der Berechnung sind viele unterschiedliche Faktoren zu beachten (z. B. Miete), weshalb keine pauchale Berechnung unsererseits möglich ist. Näheres erfahren Sie auf https://www.prozesskostenfinanzierung.de/prozesskostenhilfe-berechnung/. Auch das BAföG zählt unseres Kenntnisstandes nach zum Einkommen.
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Doris K.
23. Juli 2019 at 15:37Hallo, 🙂
nach einem Prozess mit selbstständigem Beweisverfahren und einem Vergleich, wurde das Haus um das es im Rechtsstreit ging verkauft. Aus dem Verkaufspreis blieben mir 15.000 Euro. Die Prozesskostenhilfe wurde also (richtigerweise) aufgehoben.
Vor kurzem kamen die 1. Prozesskostenabrechnungen über zusammen gut 6.000 Euro, die ich auch zahlen wollte.
Kurz darauf kamen aber zwei korrigierte Rechnungen, die nun zusammen 12.000 Euro ergeben, da noch zusätzliche Rechtsanwaltskosten angefallen sind.
Nun meine Frage: Bei einem gesetlichen Selbstbehalt von 5.000 Euro, müsste ich 2.000 Euro zu viel am Stück überweisen, kann ich einen neuen PKH Antrag stellen und muss ich das über den Anwalt machen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
prozesskostenfinanzierung.de
2. August 2019 at 14:47Hallo Doris,
in diesem speziellen Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
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Anette
25. Juli 2019 at 10:42Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe für meine Scheidung Prozesskostenhilfe bekommen.
Nun zieht mein neuer Freund zu mir.
Kann es passieren, dass er zur Rechenschaft gezogen wird, auch wenn wir nicht verheiratet sind oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft haben?
prozesskostenfinanzierung.de
2. August 2019 at 14:47Hallo Anette,
in der Regel ist dies nicht der Fall. Beachten Sie jedoch: Erhöht sich Ihr einzusetzendes Einkommen, weil Sie sich unter anderem die Miete teilen, so kann dies dazu führen, dass Sie höhere Raten zahlen müssen.
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Petra
6. August 2019 at 23:21Hallo,
ich habe nunmehr einmal folgende Frage hinsichtlich der VKH.
In Bezg auf die seinerzeit familienrechtlich geführten Prozesse einschl. der Scheidung, welche auch zugleich im Sommer 2017 die letzte Gerichtsverhandlung war, habe ich kostenlose VKH erhalten.
Nun habe ich im Mai diesen Jahres, also rund 2 Jahre später, eine Aufforderung zur Abgabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten. Diese habe ich fristgerecht eingereicht. Hierzu habe ich dann Mitte Juli 2019 seitens des Gerichtes darauf hin ein Schreiben bekommen, mit folgender Stellungnahme:
„Bei der Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 120a Abs. 1 ZPO wurde festgestellt, das Sie nicht verpflichtet sind, die im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe gestundeten Beträge zurück zu zahlen.“
Was heisst das nun, und mit welchem Konsequenzen ist das nun verbunden ?
Ist das Verfahren nun beendet ?
Leider kann ich mit diesem Satz irgendwie gar nichts anfangen.
Ich würde mich hier sehr über eine fachkompetente Antwort freuen.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Petra
prozesskostenfinanzierung.de
9. August 2019 at 15:19Hallo Petra,
Ihr Einkommen ist momentan anscheinend zu gering. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie gar nicht mehr mit einer Zahlung rechnen müssen. Verbessert sich Ihre finanzielle Lage, kann das Gericht eine Zahlung anordnen – allerdings spätestens vier Jahre nach dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
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Andreas
11. August 2019 at 22:33Hallo
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Überprüfungsfrist. Kann es sein, dass es einmal andere Fristen als die 4 Jahre gab? Meine Mutter ist, laut eigenen Anganen, 7Jahre lang überprüft worden, ob ihr Einkommen gestiegen sei. Hat eventuell ihre Selbstständigkeit Einfluss darauf gehabt?
Schönen Dank Ihnen im voraus.
Beste Grüße
Andreas
prozesskostenfinanzierung.de
16. August 2019 at 15:29Hallo Andreas,
das entzieht sich leider unserer Kenntnis.
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Kevin
12. August 2019 at 10:21Hallo Team,
ich wurde vor kurzem mitgeteilt von Verwaltungsgericht, sodass ich die Kosten zurückzahlen muss, weil ich monatliche Pflegegeld bekomme. Ich finde kein richtige Paragraph, in dem steht, dass Pflegegeld nicht als Einkommen zählt.
Würden Sie mir da helfen?
Vielen Dank
MfG
Kevin
prozesskostenfinanzierung.de
16. August 2019 at 15:35Hallo Kevin,
gesetzliche Regelungen finden Sie unter anderem in § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I.
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Jennifer
28. August 2019 at 19:03Hallo,
Ich zahle aktuell PKH zurück. Nun hat sich meine finanzielle Situation verschlechtert (Schuldenabtrag). Ist es möglich, eine Neuberechnung zu beantragen? Wenn ja, wie?
Iris
11. September 2019 at 15:22Hallo,
ich bin 2006 Rechtgültig Geschieden worden.
Für die Verhandlung hatte ich PKH.
Seid 2006 zahle ich die PKH mit 17,00 Euro im Monat ab.
Vor kurzem habe ich von diesem Paragraphen gehört bzw gelesen.
Laut Prozesskostenhilfe, §§ 3 InsO, 115, 120 ZPO.
Sind die Raten so gering, dass binnen 48 Monaten die Verfahrenskosten nicht vollständig bezahlt werden können, werden die restlichen Kosten entweder sofort oder nach Ablauf der vier Jahre niedergeschlagen.
Ich habe auf Grund dieses Paragraphen die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm angeschrieben,
mit der bitte mir auf Grund des Paragraphen meine Zahlung von 17,00 Euro zu erlassen.
Das einzige was ich zurückbekommen habe war eine Bescheinigung wo ich meine finanziellen Verhältnisse darlegen musste.
An meiner Finanziellen Lage hat sich aber bis heute nichts geändert.
Der neue Stundungsbescheid ist gleich geblieben.
Meine Fragen.
1. Gilt der Paragraph mit den 48 Monaten nicht für jeden, ich bezahle jetzt immerhin schon ca 13 Jahre.
2. An wenn müsste ich mich wenden, um das aufgrund des Paragraphen meine Zahlung eingestellt wird, bzw. es versuchen.
K.P.
24. September 2019 at 14:08Hallo, ich habe nach einer tätlichen Attacke gegen meinen Sohn mit Sachbeschädigung einen Anwalt eingeschalten. Verletzungen bei meinem Sohn wurden ärztlich und polizeilich dokumentiert. Da der Täter auch noch minderjährig ist, wollte ich wenigstens die Reparaturkosten (66 €) ersetzt haben (hätte die Haftpflichtversicherung bezahlt). Laut meinem Anwalt schien sie Sache klar, wir hatten den Polizei- und Arztbericht, die Quittung der Reparatur und Zeugenaussagen. Die Mutter des Gegners (alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit 4 Kindern) klagte dagegen. Wir haben Prozesskostenbeihilfe mit Zahlungsbestimmung in Höhe von 121 €/Monat erhalten. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 564 € festgesetzt.
Meine Frage: ich habe nun bereits 4x an das Gericht und auch die Reparaturkosten (insgesamt 550 €) gezahlt. Das Gerichtsurteil ist ausgesprochen und kann auch nicht angefochten werden. Wie lange muss ich noch zahlen? Laut Gericht erhalte ich Bescheid, wenn die Kosten gedeckt sind (nach max. 48 Monaten), meinen Anwalt erreiche ich leider nicht mehr bzw. lässt sich dieser verleugnen.
Peter
16. Oktober 2019 at 16:43Hallo Justiz-Team,
das zuständige hiesige Landgericht fordert von mir nach 2 Jahren nun die Rückzahlung der PKO an. Ich habe damals als Privatperson einen Betrüger angeklagt. Es ging um einen hohen Betrag an Bargeld, welches ich verliehen hatte und welches ich bis heute ( fast 3 Jahre her ) nie wieder gesehen habe.
Folgendes zum Gerichtstag… Es hat insgesamt vllt 2 Stunden gedauert und wir hatten uns geeinigt gehabt auf eine Summe, die der Angeklagte mir in monatlichen Raten zurückzahle… Jedenfalls ist es so gekommen, dass ich 3 Raten gesehen habe in den letzten Jahren, und ein anderer extern herangeholter Anwalt habe mir gesagt, da der Angeklagte offensichtlich kein Einkommen hat und kein Ersparnis, muss er mir auch absolut nix zahlen, in Endeffekt habe er mich als „dumm“ dargestellt und den Betrüger als „clever“.
Somit habe mir diese gesamte Gerichtsverhandlung absolut nix gebracht, ich habe schon vorher an den Betrüger fast 10 Tausend Euro verloren gehabt…. Das Gericht diente nur dazu da, um mir noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, so habe ich das Gefühl… Damals war ich Student, hatte aber in den vorherigen Jahren immer wieder was dazuverdient und angespart. „Dumm“ von mir , auf den Idioten reinzufallen… Habe ich ja auch Schuld, selbst wenn ich reingelegt worden bin, ich habe mich ja reinlegen lassen…
Jedenfalls von Dritten weiß ich, dass der Angeklagte keinen Cent nun von den PKH zurückzahlen wird.
Wie soll ich das verstehen… Wenn man in Deutschland FAUL ist und sich nicht bemüht um einen Arbeitsplatz, wird man in so einem Fall regelrecht belohnt, während dessen die, die fleißig arbeiten gehen, dann zahlen müssen ( in Raten WOW, auch extremst unverhältnismäßig, da ich nun 3 Tausend Euro in Raten von ca 1.000 Euro monatlich zahlen darf )
Wie soll dass Gleichbehandlung sein ? Der Kläger (Ich) und der Angeklagte (Der Betrüger) hatten beide PKH beantragt und bewilligt bekommen. Nicht nur dass der Angeklagte den Richter, die Staatsanwaltschaft und meine Anwältin durchwegs im Gerichtssaal angelogen hat, er habe auch noch Verfahren am Laufen, die ähnlicher Natur sind, sehr viele Betrugsdelikte sind dem Gericht wohl bekannt ( das hat man mir damals noch bestätigt ).
=> Ich habe durch die Gerichtsverhandlung NIX erreicht ( meine Anwältin hat mir dazu aber geraten)
=> Ich zahle nun fast 3.000 Euro nochmals in 3 Monaten jeweils à 1.000 € ab, der Angeklagte garantiert nicht
Ich möchte jetzt Einspruch gegen das Landgericht einlegen. Erstens die mntl Raten sind viel zu hoch angelegt.
Ich zahle die PKH auf einen Schlag auch zurück, wenn
a) der aus dem Gerichtsurteil hervorgegangene Beitrag vollständig zurückgezahlt worden ist
b) der Angeklagte auch zahlt
Ansonsten bin ich wieder der Dumme, wenn das nicht geht… Tja Es gibt da draußen so viele andere Länder , wo ich willkommen bin.
iris
16. Oktober 2019 at 20:57hallo….muss man die ganzen 48 monate PKH bezahlen auch wenn man nach 22 monaten abbezahlt hat .mein anwalt kostet nur 2800 euro und wenn ich 4 jahre lang 127 euro zahle sind das am ende etwas mehr wie 6000 euro .dann würde ich ja das doppelte bezahlen….und was ist wenn man arbeitslos wird oder garkein einkommen hat, wird dann neu berechnet?…vielen dank
Mfg iris
Markus
24. Oktober 2019 at 9:22Hallo Team,
ich hatte im Frühjahr 2017 einen Prozess vorm Arbeitsgericht gegen meinen ehemaligen AG. Den Prozess habe ich zu Teilen gewonnen, ging um Überstunden die nicht gezahlt wurden. Ich hatte damals einen PKH-Antrag gestellt, der auch bewilligt wurde. Gestern bekam ich, nachdem letzten Monat nachgeprüft wurde, die Aufforderung knapp 1.300 EUR zu in 48 Raten zu zahlen, was mehr ist als ich damals im Prozess zugesprochen bekam.
Dies ist ja durchaus legitim, meine Frau hat wieder einen Job, also passt vom Prinzip her. Nun aber zu meinem Anliegen:
Ich habe im September letzten Jahres Privatinsolvenz beantragt, das Insolvenzverfahren wurde im Juni diesen Jahres beendet, ich befinde mich also zur Zeit in der „Wohlverhaltensphase“.
Nun bin ich der Meinung, dass die Leistungserbringung ja vor der Privatinsolvenz stattgefunden hat, die Forderung aber erst jetzt entstand.
Normalerweise ist m.E. der Leistungserbringungszeitpunkt maßgebend und nicht der Forderungszeitpunkt.
Daher meine Frage: Muss ich die Forderung begleichen, oder kann ich mich darauf berufen, dass der Leistungserbingungszeitpunkt maßgebend ist und das Gericht seine Forderung hätte in die Insolvenztabelle eintragen müssen?
Vielen Dank
MfG
Markus
Michael
2. November 2019 at 13:40Ich habe 1200 Euro netto Wieviel ist da der Selbstbehalt
Nico
6. November 2019 at 23:08Hallo!
Ich habe für meine Scheidung Prozesskostenhilfe beantragt und meine Raten ein paar Monaten bezahlt, bis ich meine Ausbildung abgeschlossen habe. Danach habe ich die komplette Summe bezahlt. Jetzt prüfen meine Anwälte, ob sie noch weitere Kosten gelten machen können. Ist das rechtens?
Vielen lieben Dank für eine Antwort.
Lisa B
24. November 2019 at 9:19Hallo,
ich habe mir damals als Schülerin Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung meines Unterhaltes beantragt und bewilligt bekommen. Nun bin ich ausgelernt und musste meine neuen Vermögensverhältnisse offen legen. ZU diesem Zeitpunkt hatte ich keine großen Fixkosten. Es wurde festgesetzt, dass ich insgesamt circa 1.800,00€ a 157,00€ pro Monat zurückzahlen muss. Allerdings musste ich mir nun aufgrund einer Trennung eine Wohnung und ein Auto anschaffen (alle restlichen Fixkosten ebenfalls zahlen) und habe nun nicht mehr genug übrig, um den festgesetzten Satz von 157,00€ pro Monat zurückzahlen zu können. Kann ich dieser Monatlichen Rate bzw. der kompletten Rückzahlung widersprechen?
Tim
13. Dezember 2019 at 20:18Hallo,
leider finde ich zu meiner Frage nirgends eine Antwort. Davon ausgegangen ich werde angeklagt vor dem Landgericht, beantrage Prozesskostenhilfe und gewinne den Prozess. Der Kläger hat am Ende aber nicht die finanziellen Mittel um meine Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Muss ich die Prozesskostenhilfe dann selbst zurückzahlen?
VG
Tim
Sarah
7. Januar 2020 at 13:35Guten Tag,
ich erhalte auch PKH . Im Mai 2020 wären jetzt 2 Jahre um und ich rechne dann mit einer Prüfung. Jetzt habe ich gelesen, dass man eine Veränderung wie Umzug oder Job Veränderung mitteilen muss da es sonst zu sofortiger Rückzahlung der PKH kommen kann.
Jetzt mache ich mir Gedanken darüber, was ich jetzt am besten handeln sollte…….
Lieben Dank im voraus
Thomas
10. Januar 2020 at 18:06Folgende Frage.
Meine Frau und ich lassen uns gerade scheiden. Neben dem Scheidungsverfahren haben wir jetzt auch noch ein Verfahren für den Hausrat eines für den Zugewinn in der Ehe und zuvor bereits auch ein Wohnungszuweisungsverfahren. Für alle die Verfahren hat meine Frau Prozesskostenhilfe gewährt bekommen.
Ihr Einkommen liegr zur Zeit bei ca. 1600€ netto + Kindergeld für ein Kind (4) und Kindesunterhalt von mir zusammen etwa 2100 netto.
Die von Ihr selbst genutzte Eigentumswohnung (79 qm) hat aktuell einen Wert von ca. 220.000€. Belastet ist die Wohnung noch mit ca. 105.000€.
Hat Sie demnach die Prozesskostenhilfe nicht ggf. zu Unrecht erhalten? Insbesondere vor dem Hintergrund des Wohneigentums?
Und falls ja was muss ich tun um dies zu unterbinden?
Christa
6. Februar 2020 at 18:59Guten Tag,
und zwar hat meine Mutter vor 4 Jahren meinen Vater verklagt, da er für mich zu wenig Unterhalt gezahlt hat und für meinen Bruder gar nichts. Zu dem Zeitpunkt war ich 16 Jahre alt und mein Bruder 18 Jahre alt. Sprich, meine Mutter hat in meinem Namen geklagt. Ich frage mich, wie kann es sein dass ich das nun bezahlen muss obwohl ich zu dem Zeitpunkt minderjährig war, nie etwas unterschrieben, und auch nie vor Gericht war. Ich soll monatlich 191€ bezahlen. Vielen Dank schonmal im Voraus.
Sabine
17. Februar 2020 at 18:49Hallo, ich bin nach meiner Scheidung umgezogen und habe das meinem Anwalt nicht mitgeteilt und mich auch nicht umgemeldet. Hatte PKH ohne Raten bewilligt bekommen. Habe die Aufforderungen, dass ich meine aktuellen Vermögensverhältnisse mitteilen soll, nicht bekommen und dann auch nicht reagiert. Jetzt wurde die PKH aufgehoben und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür ich soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Kann ich da noch irgendwas tun? Verdiene jetzt rund EUR 1100, also deutlich mehr als vorher. Wäre toll, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Dorothea
24. Februar 2020 at 11:19Hallo PKH Team,
mein Freund hat für seine Scheidung PKH beantragt. Er zahlt im Quartal 1.694 € für seine PKV. Irrtümlich wurden nur 694 € zur Berechnung der PKH eingesetzt, weshalb Ratenzahlungen von 130 € monatlich gefordert wurden. Um den Fehler zu korrigieren, musste mein Freund die PKV Police ins deutsche übersetzen lassen, dann seinen Anwalt bitten, damit er das Amtsgericht benachrichtigt. Einen neuen Bescheid hat er immer noch nicht. Bisher hat er schon 6 Raten à 130 € gezahlt und sich das Geld von mir geliehen. Besteht nun die Möglichkeit, dass nach Richtigstellung der PKH Berechnung, die PKH Raten wieder erstattet werden?
MfG Dorothea
Maik
26. Februar 2020 at 17:35Sehr geehrtes Team,
vor einiger Zeit wurde bei mir PKH bewilligt. Da ich noch eine Rechtsschutzversicherung vorweisen konnte hatte mein RA den PKH eigenmächtig zurückgezogen. Von meiner Versicherung kam jetzt ein Anschreiben das diese schon seit dem 01.11.2018 meinerseits gekündigt wurden ist. Jetzt schrieb mir mein RA das die erklärte Rücknahme des PKH für das vorliegende Klageverfahren nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, ich müsste die Kosten jetzt selber tragen. Frage jetzt an Sie, ist dies rechtens? Was könnte ich jetzt tun…? Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie mir einen Ratschlag geben könnten. Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG
Maik
AnnaT
28. Februar 2020 at 22:47Guten Tag,
ich habe meine Scheidung noch vor mir. Verdiene 1300 netto. Ist meine Rechnung dann richtig das ich die Hälfte meines Gehaltes bezahlen muss? Ohne Abzug von wichtigen Nebenkosten wie Auto, Versicherung noch wichtiger WOHNUNG? denn nach der Rechnung, kann ich mir nach der Scheidung meine Whg nicht mehr leisten und müsste schon wieder umziehen!!! Aber das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, das man durch die Hilfe letztenendes fast ruiniert wird….
D.B.
3. März 2020 at 15:26Hallo ich hatte Ende 2017 PKH gestellt und auch bewilligt bekommen nun heute 2020 wurde ich gebeten meine persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse neu abzugeben dies habe ich auch gemacht und des Weiteren bin ich nach wie vor im Arbeitsverhältnis mein Einkommen hat sich nicht verändert in dieser Hinsicht .
Nun seit Anfang 2019 beziehe ich Krankengeld bis heute Lebe von Einmlige Auszahlungen Bausparvertrage sprich gekündigt habe und beziehe Krankengeld und ein dispo. Ich habe jetzt ein Schreiben bekommen nachdem ich meine Angaben gemacht habe indem steht .
Da sich die PKH kosten auf 261,- belaufen sehe ich hier die Möglichkeit dass sie diese bezahlen können.
Was beinhalten der letzte Satz das wenn ich diese Summe bezahle das Schreiben sich erledigt hat ? Oder muss ich diese 261,- monatlich zahlen oder ist das eine einmalige Zahlung ?
Das letzte mein wirtschaftlich Verhältnis hat sich ja nicht verbessert ! Ich beziehe Krankengeld und lebe mit meinen einmaligen Auszahlungen und einem dispo um meine Lebenshaltungskosten zu decken.
Wieso geht aus diesem Schreiben dann hervor das ich diese 261,- zahlen muss das zumindest für diese Summe diese Möglichkeit besteht dies zu zahlen.?
Ich bedanke mir im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
D.B
K.
23. März 2020 at 14:42Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage.
Ich hab eine Verfarungshilfe beantragt im September 2018 in diesem Jahr habe ich ab November 2018 bis April gearbeitet dann war ich ab April 2019 bis November 2019 Arbeitslos ab November 2019 habe ich eine Stelle gefunden und bis jetzt bin ich da eingeschtelt.Ich habe letztes Jahr Amtsgericht angerufen und gefragt, ob muss ich etwas melden ein Mann hat mir gesagt das ich nichts melden müsste nur wenn ich Papier zu ausfüllen bekomme habe aber bis jetzt ist nichts gekomen.
Alex
20. April 2020 at 11:31Habe zuviel Prozeßkostenhilfe bezahlt aufgrund fehlerhafte Berechnung durch das Amtsgericht. Bekomme ich mein Geld zurück?
Thomas
24. April 2020 at 14:29Ich wurde im Mai 2014 geschieden und war ggü. meiner Exfrau und den Kindern unterhaltspflichtig (beide haben bei der Mutter gelebt). Da sie damals wenig Einkommen hatte, hat sie Prozesskostenhilfe beantragt. Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht an meine Tochter (jetzt 18, damals 12) gerichtet, dass sie eine Schulbescheinigung vorlegen müsse. Nachdem wir das erledigt haben, kam ein erneuter Brief. In diesem wurde mitgeteilt, dass aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Verfahrenskostenhilfe derzeit nicht gezahlt werden muss, sie aber weiterhin verpflichtet ist, Einkommensveränderungen zu melden.
Kann denn eine 12 Jährige zur Rückzahlung verpflichtet sein?
Mira
9. Mai 2020 at 19:27Guten Tag, ich habe 2016 wegen Handy Vertrag einen PKH erhalten nach nun vier Jahre fördert das Gericht meine finanzielle Situation… Meine Frage ist, da ich jetzt ca 1800€ netto verdiene davon 450€ Miete zahle und ein Auto Kredit von ca 435€ dann kommt noch ca 200€ Benzin dazu kann das Gericht mit Auffordern das Auto zurück zugeben ? Habe in zwischen auch ein Bauchsparvertrag muss ich zu Not auf dies auflösen ?
Sandra
4. Juni 2020 at 15:05Hallo kann ich auch Schulden bei Familienmitgliedern und Freunden angeben bei einem PKH Antrag?
Rebecca
5. Juni 2020 at 11:44Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir sagen, welcher Betrag als Nettobetrag in der Berechnung für die VKH berechnet werden darf?
Ich bin alleinerziehend und arbeite im 75% Angestellenverhältnis.
Sehe ich es richtig, dass nur der vom Arbeitgeber überwiesene Betrag verrechnet werden darf?
Oder werden hier noch andere Beträge hinzugezogen, wie Unterhalt oder Kindergeld?
Danke vorab.
Rebecca
J.
10. Juni 2020 at 13:20Hallo PKH-Team, wenn meine noch-Angetraute PKH erhält und nach erfolgter Scheidung von mir eine Einmalzahlung wegen der Übertragung des gemeinsamen Wohnhauses an mich erhält erhöht sich ja ihr Vermögen. Muss sie daraus dann Rückzahlungen leisten? Gruß, j.
Elf
19. Mai 2021 at 20:11Das würde mich auch interessieren. Und ist es dabei relevant ob das Haus vor oder nach der Scheidung übertragen wurde? Wenn ich weiss, dass es nicht gemeldet wurde, reagiert das Gericht auch, wenn jemand anderes den „Hinweis“ gibt?
Chris
5. Juli 2020 at 22:54Hallo, meine noch Ehefrau hat vor der ersten gerichtlichen Verhandlung 25.000€ wegen ihrem erbverzicht erhalten. Drei Tage später hat sie vor Gericht VKH beantragt und genehmigt bekommen. Sie hat das Erbe vorenthalten. Ist die Zusage der VKH rechtens?
Grüße
Bibi
23. Juli 2020 at 12:45Hallo, ich habe PKH erhalten. Ende der 48 Monate ist im September. Es soll jetzt im August eine Summe gegen die Abtretung des noch gemeinsamen Eigentums gezahlt werden. Muss ich das melden?? Was ist wenn die Summe erst im Oktober gezahlt würde?? Bekomme ich bei Nichtmeldung bei der Gerichtskasse zu den Kosten auch eine Strafanzeige?? Oder muss ich es erst melden wenn das Geld auf meinem Konto ist?? Und nur innerhalb der 48?? Ist es strafbar die überweisung absichtich in den Folgemonat zu legen??
Peter
26. August 2020 at 15:00Hallo
Wenn ich jetzt Prozesskostenhilfe beantrage und bewilligt bekomme, sich aber während des laufenden Prozesses bzw der KLage, mein Einkommen erhöht, wird dann die Hilfe gestrichen und ich stehe alleine da, oder wird das erst nach Beendigung der Klage wichtig?
Es geht um eine Räumungsklage. Gegner wird am Ende höchstwahrscheinlich die Kosten tragen müssen.
In 2 Wochen würde die Rechtsschutzversicherung greifen. Was tut man da nun? Warten oder den Antrag stellen, damit die Klage eingereicht werden kann?
Vielleicht können SIe mir ja dazu weiter helfen. Danke.
Raymond
27. August 2020 at 19:04Hallo,
ich zahle seit letztes Jahr monatlich 99,-€ für meine Prozesskostenhilfe zurück. Letzte Monat wurde meine finanzielle Überprüfung statt. In mein neuer Bescheid sind jetzt auf einmal neue zusätzliche Kosten in höhe von 1.400,-€ hinzugekommen. Mein Anwalt dass dies ein gängiges Verfahren sei. Angeblich seien das jetzt die Anwaltskosten.
Ist dies zulässig?
Grüsse,
Raymond
Petra
30. August 2020 at 12:03Hallo,
Ich wurde kürzlich geschieden, die Scheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mir wurde Ende 2017 Gerichtskostenbeihilfe bewilligt. Da ich jetzt die Hälfte des ehelichen Hauses an meinen Exmann verkaufe, was auch in der Scheidungsfolgenvereinbarung vermerkt wurde, möchte ich mich in die Wohnung einkaufen die ich mit meinem Freund bewohne, als Existenzsicherung/Altersversorgung. Darf ich das oder muss ich von dem Geld die Beihilfe zurück zahlen? Ich erhalte keinen Unterhalt und bin gerade dabei ein Geschäft aufzubauen um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, mit vorerst wenig Gewinn. Es reicht nicht für private Mietzahlungen.
Ich freue mich über eine Antwort
Nina
3. September 2020 at 8:44Hallo,
ich wurde jetzt kurz vor Ablauf der 4 Jahre bzgl. meinem im September 2016 bewilligten PKH befragt. Das das rechtlich in Ordnung ist, habe ich verstanden. Meine Frage jetzt.
Wir mit jetzt PKH in Ratenzahlung gewährt (was sehr wahrscheinlich eintrifft), dürfte mich das Gericht nach Ende der 4 Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung (Ende ist September 2020) immer noch über meine wirtschaftlichen Verhältnisse befragen? Oder bezahle ich jetzt einfach meine Raten bis höchstens 48 Monate nach Beschluss über die Ratenzahlung? Mich würde dies, für meine künftigte private Planung sehr interessieren.
Liebe Grüße
Nina
Amin
16. Oktober 2020 at 19:12Guten Abend,
Ich wurde im sommer 2018 geschieben und prozesskostenhilfe wurden übernommen,nach knapp 2 Jahre habe ich ein Post vom Gericht bekommen damit die sehen ob meine Lebenssituation verändert hat oder nicht! Leider habe 100 Euro mehr lohn bekommen ich verdienne netto 1500 für mich allein,ich habe denen alles erreicht Lohnabrechung, Verwicherungen was ich zahle usw…. kam raus dass ich 110 Euro Monatlich zurück zahlen muss! Ich weiß nicht wie lange? Und ob ich die hälfte als Raten bezahlen kann oder bleibt die 110€ fest! Meine Frage ist wie viel muss man monatlich ca.verdiennen damit man die Prozesskostenhilfe zurückzahlen muss? Und ich weiß nicht genau die Summe wie viel?
Mfd
Amin
Maria
18. November 2020 at 21:48Hallo und guten Tag,
ich habe für zwei Klageverfahren Prozesskostenhilfe erhalten, die nun fast zur gleichen Zeit mit Vergleichen endeten.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung bis dato war/ist kein Schonvermögen oder Erspartes vorhanden.
Darf man während der vier Jahre Überprüfungszeit etwas ansparen, z.B. für Notfälle, was dann als Schonvermögen gilt?
Vielen Dank und beste Grüße
Maria
Barbara
6. Dezember 2020 at 13:36Hallo,
mein Sohn ist 17 Jahre alt und soll Prozesskosten in Raten zurückzahlen, die bei der Unterhaltsklage entstanden sind. Das Kindergeld wird aus sein Konto überwiesen. Der Vater hatte die Unterhaltsklage seinerzeit eingereicht. Ist mein Sohn in der Pflicht, die Prozesskosten zurückzuzahlen, als Minderjähriger oder muss dies der Vater übernehmen, an den der Unterhalt geht?
Mone
22. Dezember 2020 at 12:36Hallo,
Im Dezember 2016 wurde mir Verfahrenskostenbeihilfe bewilligt.
2018 musste ich dann meine pers. und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen.
Das ganze wurde dann vom Rechtspfleger eingestellt!!
Nun hab ich letzte Woche wieder Post vom Amtsgericht bekommen, diesmal ist es ein anderer Rechtspfleger.
Wie verhalte ich mich nun? Muss ich tatsächlich wieder meine Verhältnisse darlegen??
Würde mich über eine Antwort freuen,
viele Grüße
Mone
Enrico
24. Januar 2021 at 12:59Hallo
Ich habe PKH bei einer Scheidung bekommen. Zahle in Raten 73,-€ Monat. Wann bekomme ich bescheid das die Gerichtskosten jetzt alle bezahlt sind und ich die Überweisungen einstellen kann ?
Mit den 73,-€ im Monat wäre ich viel früher fertig als die 48 Monate .
Akif
26. Februar 2021 at 7:02Hallo. Ich bin Arbeitslos ab 2003 bis heute mit 2 Geistige Schwerbehinderten. Für 7 Sachen Geistige Schwerbehinderten (GVG § 198, gegen 7 Jahre der Untätigkeit der Richter von SG Leipzig) in 2017 in BSG Wir haben PKH Beschluss. Normale Weise, GG Art. 3 Abs. 1 mit Abs. 3, durch 4 Jahre in Status Abrbeistlos Fa. mit 2 Geistige Schwerbehinderten, diese Gerichtskosten durch PKH, Sollte seitens BSG annulliert sein. Weil diese 7 Sachen beginn ab 2005 (bis Reform Gesetz PKH in 2014). Aber ich habe Eine Brief von BSG: „…mit Schreiben vom 4. Februar 2021 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die offenen Gerichtskostenforderungen in Gesamthöhe von 1.150,- € auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Situation unbefristet niedergeschlagen wurden.
Der Anspruch wird somit nicht weiterverfolgt….“. Warum unbefristet niedergeschlagen wurden?
Alex
5. März 2021 at 20:13Guten Abend,
Ich habe nach fast 8 jährigen Prozess einen Vergleich zum Vermögensausgleich mit meinem Ex. Geschlossen. Er zahlt 25500€ an mich. Ich habe gehört er muss knapp 6000€ plus 1500€ Anwalts / Gerichtskosten zahlen. Ich habe PKH und verdiene 1300netto monatlich. Muss ich jetzt Anwalts- und Gerichtskosten in gleicher Höhe zahlen?
Hasi
16. April 2021 at 11:50Hallo zusammen,
dass PKH 4 Jahre nach Prozeßabschluß erledigt ist wurde ja jetzt ausgiebig dargestellt, solange keine meldepflichtige Änderung eingetreten ist.
Wie lange muß ich meine evtl. Änderungen mitteilen wenn ich PKH erhalten habe. Dies habe ich noch nirgens gelesen. Muß ich länger als die 4 Jahre dem Gericht Änderungen Bescheid geben oder ist die Meldepflicht nach diesen 4 Jahren auch erlöschen?
lg
Hasi
Uschi
28. April 2021 at 15:22Mein Lebenspartner ging 2012 in eine Geschäftsinsolvenz und Privatinsolvenz. 2019 war die Insolvenz beendet, es standen aber noch die Gerichtskosten aus. Er bekam Sie gestundet, da er ein Rentner ist und seine Rente kaum fürs Leben reicht,
Wir möchten nun Heiraten, muss ich dann für die Gerichtskosten aufkommen?Wir haben und werden auch nach der Heirat jeder sein eigenes Konto weiterführen .
Elf
19. Mai 2021 at 20:19Guten Tag.
Mich würde mich interessieren. Mein Ex bekommt pkv ohne Ratenzahlung. Er bekommt eine Auszahlung wegen unserer Immobilie. Dann hat er ja Vermögen und muss meines Erachtens seine pkv zurückzahlen. Ist es dabei relevant ob das Haus vor oder nach der Scheidung übertragen wurde und wann das Geld an ihn gezahlt wurde? Wenn ich weiss, dass er es nicht gemeldet hat, reagiert das Gericht auch, wenn jemand anderes den “Hinweis” gibt?
Vielen Dank
Matthias
23. Juni 2021 at 16:37Ist es möglich die Summe auf einmal zu begleichen oder entsteht einem dadurch ein Nachteil? Ich weiß bei meiner Prozesskostenhilfe weder die Gesamtsumme noch die Laufzeit, ist das beabsichtigt, damit man nicht mehr tilgen kann als die vereinbarte Rate?
Robert
28. Juni 2021 at 21:42Hallo ich arbeite als Krankenpfleger auf einer intensivstation der körperlich und seelisch anstrengend ist für mich. Ich arbeite deshalb nur 80% und das schon seit vielen Jahren dazu habe ich noch eine chronische nieren Erkrankung jetzt will das gericht das ich 100%arbeite was ich aber garnicht durchhalten kann auf dauer. Mit 80%bekomme Prozesskosten hilfe mit 100% nur ratenzahlung was es aber nicht besser macht da ich dann im harz 4 bereich bin durch unterhalt.
zorro99
12. Juli 2021 at 19:21meine Lebensgefährtin hat sich vor 3 Jahren von Ihrem Ex-Mann scheiden lassen. Zu dem Zeitpunkt der Scheidung war Sie mittellos und hat Verfahrenshilfe beantragt, die gestattet wurde.
Der Verfahrenswert der Scheidung wurde nun 5stellig gesetzt.
Vor einem Jahr gab es schonmal eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Ergebnis war, dass sie nichts bezahlen musste.
Nun ist es so, dass sie eine sehr gute Geschäftsidee hat und ich ihr gerne das komplette Stammkapital, das für eine GmbH Gründung nötig ist, leihen würde. Dazu würde ich einen Vertrag aufsetzen. Das Geld soll ausdrücklich nicht geschenkt werden. Mit dem Geld wird dann zum gleichen Zeitpunkt eine GmbH mit vollem Stammkapital gegründet.
An der GmbH ist nur Sie mit 100% beteiligt und wird als Geschäftsführer eingetragen.
Ich habe nun Angst, dass bei einer weiteren Prüfung genau dieses geliehene Geld für die Prozesskostenhilfe eingezogen werden kann. Kann das denn passieren oder ist das unwahrscheinlich, da ich es nur geliehen habe?
Und welcher Betrag kann denn nachgefordert werden?
Luisa
25. August 2021 at 0:19Hallo 🙂
Ich habe PKH bekommen für meine Scheidung. Da uch grad arbeitslos bin und keinerlei Einkünfte habe. Mein Gerichtsdatum steht auch schon fest.
Jz werde ich bald mit einer Ausbildung anfangen. Muss ich das jz bescheid geben oder erst wenn ich mein erstes Einkommen bekommen habe ?
Danke im Voraus
monjezi
14. November 2021 at 16:01Guten tag,
ich bin arbeitslos und ich habe leistung von job center bekommen.Nun habe ich einen Frage.Ich habe paar mal prozesskosten hilfe verwenden. Wenn ich nun einen Job bekomme und muss ich dann alle prozesseskostenhilf bezahlen?
Danke für Ihre Antwort.
Tina
27. November 2021 at 9:08Hallo,
Bei meinem PKH Antrag vor zwei Jahren wurde meine Miete und alle Versicherungen von mir und den Kids voll angerechnet. Jetzt gab es eine Überprüfung und es wird nur ein Teil der Miete und der Versicherungen berücksichtigt. Die Versicherungen der Kids werden garnicht mehr berücksichtigt mit der Begründung das ich als Alleinerziehende ja den Mehrbedarf bekomme…
Ist das so richtig?
Theresa
7. Januar 2022 at 13:36Hallo,
ich habe vor Gericht eine Unterhaltsabänderungsklage eingereicht und dafür Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen (ohne Ratenzahlung).
Der Prozess wurde durch mich gewonnen.
In dem Beschluss des Gerichts steht das der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens trägt.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Trägt der Antragsgegner somit auch meine Kosten ( Anwalt) und werden diese vom Gericht beim Antragsgegner eingefordert? Hat sich die Verfahrenskostenhilfe somit für mich erledigt?
Freue mich auf Antwort!
Ralph
19. Januar 2022 at 0:36Hallo,
Ich habe die Prozesskostenhilfe mit der Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse über meinen Anwalt beim Amtsgericht im Juni 2021 beantragt. Damit der Anwalt tätig wurde habe ich einen Vorschuss zahlen müssen. Nach mittlerweile mehr als 6 Monaten (18.01.2022) ist seitens des Gericht keine Reaktion erfolgt. Auf Bitte eine Untätigkeitsklage/Beschwerde einzureichen antwortete der Anwalt mit einer weiteren Vorschussrechnung und erklärte zusätzlich, dass der Vorschuss für den Zeitraum bis jetzt nicht ausreichend wäre, obwohl außer dem Antrag im Juni keine weitere Handlung erfolgte. Muss das Gericht nicht innerhalb einer festgelegten Frist entscheiden, ob dem Antrag entsprochen bzw. abgelehnt wird?
Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank. Ralph
Jenna
7. Februar 2022 at 16:23Es geht um PKH in einem Strafrechtsprozess, dabei stehen Aussage gegen Aussage.
Der Kläger hat PKH beantragt. Dem Beklagten stehen mittlerweile Beweise zur Verfügung, dass der Beklagte gegenüber dem Gericht falsche Angaben gemacht hat, und zwar in Bezug auf :
– dessen Anschrift
– dessen Vermögen, er hat den Besitz und späteren Verkauf einer selbst genutzten Immobilie verschwiegen
Des weiteren hat der Kläger vermutlich die Einnahme von mehreren tausend Euro verschwiegen; und es gibt Hinweise, dass noch andere falsche Angaben zus seinem Vermögensstand vorliegen.
Problem: man kann die Angaben des Klägers nicht überprüfen, da der Anwalt zwar Akteneinsicht bekommt, aber in der Gesamtakte des Gerichts sind angeblich die Vorgänge zur PKH nicht enthalten.
Ist das richtig?
Kann man einen extra Antrag auf Einsicht in die PKH-Akte stellen, mit der Begründung, dass etwaige falsche Angaben des Klägers zum einen Betrug wären, und zum anderen Glaubhaftigkeit seiner Aussagen insgesamt in Zweifel ziehen würden?
B. Schu
6. März 2022 at 9:16Guten Tag
Ich habe eine ratenfreie PKH bewilligt bekommen. Nun habe ich mit meinen Geschwistern ein Haus in Spanien geerbt und Bargeld auf einem Konto. Dieses Bargeld soll genutzt werden, um die weiteren Kosten des Hauses zu bezahlen. Das Haus soll verkauft werden, sobald alle Formalitäten erledigt sind.
Ich komme also an das eigentliche Erbe nicht ran. Die Erbengemeinschaft möchte zunächst alle Kosten von dem Konto bezahlen. Das Haus beleihen kann ich auch nicht.
Kann das Gericht aufgrund des Erbes eine Rückforderung verlangen?
Ich wollte das Erbe erst angeben, wenn mir das Geld auch zur Verfügung steht.
Meine Einkommenserhöhung habe ich unmittelbar mitgeteilt, das Erbe noch nicht.
Könnte das ein Problem darstellen?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
LG
günter
7. März 2022 at 8:52Ich habe im Oktober 2021 einem Vergleich zugestimmt mit dem Hinweis, dass die Kosten aufgeteilt werden. Bis jetzt habe ich über die Kosten noch keinerlei Information, bzw. einen Beschluss erhalten. Stattdessen erhielt ich vom Gericht eine Rechnung über einen extrem hohen Betrag, der ab sofort in Raten für 10 Monate abzuzahlen sei. Ich habe dem widersprochen, wurde aber belehrt, dass das Anwaltssache sei. Von der beigeordneten Anwältin erfahre ich aber nichts und habe ihr alle Belege zugeschickt. Ich wurde auch nicht vor oder nach dem Vergleich über irgendwelche Konsequenzen wegen der PKH und einem Vergleich informiert.
Bibi
19. April 2022 at 17:54Hallo
Ich habe PKH bewilligt bekommen. Jetzt habe ich geerbt, allerdings nicht allein. Die Erbengemeinschaft besteht aus 2 weiteren Erben. Wir haben Barvermögen und eine Immobilie geerbt. Der Erbschein ist bereits erstellt. Allerdings müssen für das Haus laufende Kosten bezahlt werden und eine größere Reparatur steht an. Sobald das Haus verkauft wird, wird die Erbengemeinschaft aufgelöst. Wann kann das Gericht mir das Erbe anrechnen? Auflösung der Erbengemeinschaft oder schon direkt? Gilt hier das Zuflussprinzip? Noch steht mir das Erbe nicht als flüssige Mittel zur Verfügung.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort
LG B.
Gast
18. August 2022 at 18:53Hallo ich werde nun geschieden und habe PKH Bewilligt bekommen mit Rückzahlung von 252 Euro wie ist es wenn sich meine finanzielle Situation verschlechter durch Jobverlust oder ähnlichem
Clara
13. Oktober 2022 at 12:48Mein Partner hat die Prozesskostenbeihilfe auf Grund einer Unterhaltsverhandlung im letzten Jahr bewilligt bekommen, nun ist die Frage, wenn ich als Partnerin bei ihm in die Wohnung einziehe, wird sich dies auf die Berechnung der Prozesskostenbeihilfe auswirken und wird mein Einkommen auch berücksichtigt? Wir sind nicht verheiratet.
Johanna
26. Januar 2023 at 23:47Hallo,
ich habe in mehreren Verfahren PKH bekommen. Die Kosten wurden jeweils vollständig getragen, da eine Ratenzahlung bisher nicht möglich war. Die Prozesse endeten 01.2020 und 12.2022.
In der Angabe steht, dass bei vollständiger Übernahme keine Rückzahlung erfolgen muss.
Muss ich dem Amtsgericht gegenüber trotzdem mitteilen, wenn sich meine Einkommensverhältnisse ändern?
Beispielsweise nach der bevorstehenden Hochzeit oder nach meinem Ausbildungsabschluss.
Vermutlich würde dann eine Rückzahlung verlangt werden.
Viele Grüße
Julian
6. März 2023 at 20:47Guten Abend,
eine Bekannte erhält PKH aufgrund einer Ausbildung. Das Verfahren zieht sich wohl bis Ende des Jahres. Im Juli endet die Ausbildung und sie wird in Vollzeit übernommen. Muss sie dann die PKH in voller Höhe zurückzahlen oder nur ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zum Ende des laufenden Verfahrens?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg