Prozesskostenhilfe: Verjährung der Rückzahlung und der Rechtsverfolgung

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 17. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In der Regel unterliegen Ansprüche einer sogenannten Verjährung. Diese sorgt dafür, dass gewisse Berechtigungen oder Rechte nach einem gewissen Zeitraum nicht mehr eingefordert werden können. Nur so kann irgendwann Rechtsfrieden eintreten. Auch bei der Prozesskostenhilfe wird die Verjährung häufig ins Gespräch gebracht. Sie kann unterschiedliche Bedeutungen haben, auf die wir hier näher eingehen.
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe führt zur Verjährungshemmung.
Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe führt zur Verjährungshemmung.

Verschiedene Formen der Verjährung

Die Prozesskostenhilfe unterstützt Menschen, die sich aufgrund eines niedrigen Einkommens oder eines nicht vorhandenen Vermögens einen Rechtsstreit nicht leisten können. So wird gewährleistet, dass sich jeder Bürger vor Gericht für sein Recht einsetzen kann. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Paragraphen 144 bis 127 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Es gibt verschiedene Bereiche, in denen eine Verjährung bei der Prozesskostenhilfe von Bedeutung sein kann. Wir klären im folgenden Ratgeber, ob sich der PKH-Antrag auf die Verjährung der Rechtsverfolgung auswirkt, wie lange ein Anwalt seine Vergütung einfordern kann und wie lange Personen die Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen.

FAQ: Verjährung bei der Prozesskostenhilfe

Wie wirkt sich ein Antrag auf Prozesskostenhilfe auf die Verjährungsfristen aus?

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt die Verjährung für die entsprechende Rechtsverfolgung.

Wann verjährt die Prozesskostenhilfe?

Eine Rückzahlung der Prozesskostenhilfe ist nach vier Jahren nicht mehr möglich.

Wie lange können Anwälte ihre PKH-Vergütung einfordern?

Um die eigenen Anwaltskosten gegenüber dem Prozessgegner oder der Landeskasse geltend mach zu können, hat der Rechtsbeistand bei genehmigter Prozesskostenhilfe drei Jahren Zeit..

Beeinflusst der Antrag auf PKH die Verjährung der Rechtsverfolgung?

Bei der Prozesskostenhilfe betrifft die Verjährung unterschiedliche Bereiche.
Bei der Prozesskostenhilfe betrifft die Verjährung unterschiedliche Bereiche.

Landläufig ist bekannt, dass Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung, nach drei Monaten verjähren.

Auch Ansprüche verjähren nach einem gewissen Zeitraum und Forderungen können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Ähnliches gilt für Straftaten: Mit einigen Ausnahmen können diese nur in einer festgelegten Zeitspanne vor Gericht gebracht werden.

In § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) finden sich jedoch Mittel, welche zur Hemmung der Verjährung führen. Laut § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB gilt Folgendes:

[Die Verjährung wird gehemmt durch] die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein.

Demnach beeinflusst ein Antrag auf Prozesskostenhilfe also die Verjährung einer Rechtsverfolgung.

Verjährung bei der PKH-Vergütung für einen Anwalt

Ein Anwalt, der einen Mandanten vertritt, der PKH erhält, hat Vergütungsansprüche gegenüber dem Prozessgegner und der Landeskasse. Allerdings muss er beachten, dass im Rahmen der Vergütung bei der Prozesskostenhilfe eine bestimmte Verjährung angesetzt wird.

Diese richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann ein Anwalt gegenüber der Landeskasse also nicht mehr seine Vergütungsansprüche geltend machen.

Wie lange müssen Sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Gibt es bei der Prozesskostenhilfe eine Verjährung bezüglich der Rückzahlung?
Gibt es bei der Prozesskostenhilfe eine Verjährung bezüglich der Rückzahlung?

Ob Personen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, hängt unter anderem von ihrer finanziellen Situation ab. Entscheidend ist hierbei das einzusetzende Einkommen. Liegt dies bei maximal 19 Euro, werden im Rahmen der PKH sämtliche Kosten für das Verfahren übernommen.

Bei einem einzusetzenden Einkommen von mindestens 20 Euro hingegen wird eine Rückzahlung in Raten vereinbart.

Auch wenn eine Person nach dem Ende des Rechtsstreits etwa durch ein Erbe eine größere Geldsumme erhält oder sich sein Einkommen erhöht, kann eine Rückforderung erfolgen.

Doch wie lange müssen Betroffene mit einer Rückzahlung rechnen? Gibt es in diesem Zusammenhang bei der Prozesskostenhilfe eine Verjährung? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass laut § 120a ZPO in einem Zeitraum von vier Jahren nach Ende des Rechtsstreits eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgen kann. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, ist eine Änderung zum Nachteil der betreffenden Partei nicht mehr möglich. Danach kann also laut ZPO keine Rückzahlung mehr verlangt werden.

Wird kurz vor dem Ende der vier Jahre eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen und dabei festgestellt, dass eine Ratenzahlung möglich ist, muss der Betroffene diese hingegen leisten.
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Prozesskostenhilfe: Verjährung der Rückzahlung und der Rechtsverfolgung
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Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

68 comments on “Prozesskostenhilfe: Verjährung der Rückzahlung und der Rechtsverfolgung

Bia

at 20:17

Hallo!
Ich habe für ein Verfahren im Juli 2017 PKH bezogen. Nun kam es zu einer Überprüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse und es wurde eine Rate von 80 Euro monatlich ab dem 01.07.2020 festgelegt.
Wie lange ist diese Rate nun zu zahlen?

Danke und Gruß
Bia

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Christian W.

at 12:12

Hallo, meine Frau und ich hatte im Oktober 2016 beide getrennte Verhandlung Kündigungsschutzklage, wir haben beide PKH bekommen. Meine Frau zahlt nun seit 14 Monaten 50€ Rate pro Monat ab, mehr können wir leider nicht zahlen.
Jetzt habe ich auch wieder eine Überprüfung bekommen mittlerweile zum fünften mal in diesen Zeitraum.
Meine Frage ist jetzt muss meine Frau die Raten jetzt bis ende Oktober 2020 zahlen oder darüber hinaus, bis zur vollständigen abzahlung der geforderten Summe würde sie bis März 2022 zahlen allerdings sind ja ende Oktober 2020 die 4 Jahre vorbei.

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Svenja G

at 16:27

Guten Tag Liebes Team,
drei Jahre nach meiner Scheidung habe ich nun einen Antrag zur Überprüfung erhalten.Mittlerweile bin ich neu verheiratet und Hausfrau ohne Einkommen. Können in Abschnitt H + I die Zahlungsverpflichtungen meines Mannes für sein Haus eingetragen werden? Ich lebe hier nur, bin aber keine Miteigentümerin o.ä. Oder bleibt dieses Feld einfach frei? Weil oben nicht „Haben Sie oder Ihre ehepartner…“ steht.

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Dorota

at 13:15

Hallo, Prozesskostenhilfe wurde im August 2015 genehmigt.
Der Beschluss war datiert auf 2019.Nach 4 Jahre gekommen Rechnung zum zahlen Familiensache .Ich hab nicht viel Geld zu zahlen ich geschickt zum Amstgericht meine Unterlagen meine sytuation, aber gekommen nächste rechnung zum bezahlen. Jetzt ich zahle 35 € pro monat raten.Jetzt ich nicht arbeite hab ich Arbeitslosengeld nie ich bin schwanger. Kann nicht weiter bezahlen zum Amstgericht ich gechickt noch mal meine sytuation nie ich hat eine bescheid von Amstgericht hab jetzt keine prozesskostenhilfe und ich muss weiter bezahlen diese Geld. Nicht interessiert Amstgericht hab ich nicht viel Geld. Ich weiss nicht was machen jetzt. Ich brauche hilfe

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Monika

at 14:56

Hallo,
ich bin 2006 geschieden worden. Habe Prozesskosten mit Rückzahlung bewilligt bekommen.
Juli 2009 habe ich die letzte Rate für die Rückzahlung gezahlt.
Unbeabsichtigt habe ich damals angeblich 5,00 € zu wenig überwiesen.
Im August 2019 bekam ich eine Aufforderung, diese 5,00 € zubezahlen.
Im November 2019 bekam ich die erneute Aufforderung.
Jetzt meine Frage:
Sind diese 5,00 € nicht längst verjährt?
Oder zählt in diesem Fall die Verjährungfrist nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Monika

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Moni

at 11:38

Hallo.
Ich möchte bitte fragen ab wann genau die Verjährungsfrist von vier Jahren läuft?
Die eine Seite sagt ab Bewilligungsdatum im Beschluss, die anderen ab Verfahrensende, wiederum andere bis zum Jahresende nach vier Jahren?
Jetzt bin ich ziemlich verwirrt.
Ich warte geduldig auf Antwort.
LG Moni

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Manuela

at 10:03

Hallo PKH Team,

ich wurde im Sep.17 geschieden, aufgrund Teilzeitbeschäftigung und Unterhaltsvorschuss für beide Kinder hab ich komplett PKH ohne Ratenzahlung bekommen.
Versteh ich das jetzt richtig, das dass Gericht jetzt noch 2 Jahre lang eine Überprüfung meines jetzigen Einkommens veranlassen kann…?
Lg

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Annette

at 13:51

Hallo,
Mein Anwalt schickt mir Rechnungen, trotz bewilligter Prozesskostenhilfe. Er begründet dies mit außergerichtlichen Tätigkeiten, dies war aber nie vorher besprochen. Ich habe keine Beauftragung darüber erteilt. Meiner Meinung nach, hätte er das rechtzeitig ansprechen müssen, dass er für seine Tätigkeiten ein extra Honorar erheben wird. Eine Rechnung zum Zugewinnausgleich, eine zum Kindesunterhalt, eine zum Trennungsunterhalt, eine zum Nachehelichen Unterhalt. Weiterhin wird er bei Überprüfung meines Einkommens innerhalb der 4 Jahresfrist und Rückforderungszahlungen durch das Gericht auch weitere Anwaltsgebühren in Höhe von 2018,24 in Rechnung stellen, da die PKH nicht so hoch wie gewünscht ausfällt.
Ist das rechtens?
Besten Dank Und viele Grüße
Annette

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Marvin

at 18:37

Hallo, bei meinem Antrag stand auf einem hinweisblatt das ich jede Steigerung von meinem brutto um 100 euro dem gericht melden muss. Das habe ich aber 3,5 jahre lang nicht gemacht und jetzt kam die Überprüfung. Ich habe gelesen das bei verstoß gegen diese Meldepflicht das darlehen zurückgefordert werden kann. Allerdings verdiene ich weniger als 19€ und habe auch nichts geerbt. Muss ich es trotzdem zurückzahlen wegen diesem meldepflichtverstoß?

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Rebecca

at 21:47

Guten Abend ich habe eine kurze Frage,

ich habe Anfang des Jahres leider einen Rechtsstreit verloren und habe PKH bewilligt bekommen, da ich Hausfrau und Mutter bin.

Die Frage ist jetzt, es war mein Rechtsstreit, kann das Einkommen meines Ehemanns, bei einer Überprüfung da auch hinzugerechnet werden, wenn sich dies einmal entsprechend erhöhen sollte oder nicht ?

Ich habe da widersprüchliche Dinge zu gelesen, oder müsste da noch zur Sicherheit ein Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart werden ?

Ich würde Ihn ungerne in etwas mit reinziehen, womit er nichts zu tun hat.

Liebe Grüße

Rebecca

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Hak

at 22:27

Hallo,
ich hatte 2012 eine Privatinsolvenz angestrengt. Es fand fast jährlich eine Überprüfung meiner finanziellen Lage statt. Es wurde immer gestundet. 2018, bekam ich nach einer weiteren Überprüfung meine Restschuldbefreiung. Wie lange läuft diese „Stundung“ denn? Wann bin denn mal wirklich schuldenfrei? Danke.

Grüße
Hak

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Susanne

at 13:17

Muss ich mein Partner bei dem ich lebe angeben? Wegen verfahrenskostenhilfe

Reply
Katharina

at 15:46

Hallo,
ich habe ein Überprüfungsschreiben zur meiner bewilligten PHK bekommen. Dabei sind die Einkünfte meines Ehegatten mit anzugeben. Muss das wirklich mit angegeben werden oder reichen die Angaben zu meinen Einkünften?

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 15:56

Hallo Katharina,

die Angaben sind nötig. Ihr Ehemann kann unter Umständen dazu verpflichtet sein, Ihnen Prozesskostenvorschuss zu leisten.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Dennis

at 7:12

Hallo ich habe vor 3 Jahren PKH beantragt zu der Zeit war ich ledig und hatte ein geringfügiges Einkommen nun bin ich jetzt 1 Jahr lang verheiratet.
Wieso verlangen die jetzt das Einkommen meiner Frau die mit der Geschichte nichts zu tun hat ? Da es vor ihrer Zeit war ?

Lieben Gruß
Dennis

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 15:30

Hallo Dennis,

das Einkommen Ihrer Ehefrau kann unter anderem aufgrund von entstehenden Unterhaltsansprüchen angefragt werden.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Sven

at 9:41

Hallo,
Mein Urteil am Arbeitsgericht erging am 22.6.2017.
Jetzt am 18.4.2019 wurde ich auf ratenweise Rückzahlung der PZH verpflichtet.
Die letzte Rate wäre am 1.12.2022.

Sie schreiben:
Entscheidend dafür, wann die vier Jahre vorbei sind und die Restschuld erlassen wird, ist nicht der Zeitpunkt der Bewilligung der PKH. Vielmehr ist der rechtkräftige Verfahrensabschluss oder das sonstige Ende des Rechtsstreites entscheidend.

Aber von 22.6.2017 bis 1.12.2022 sind mehr als 48 Monate.
Die Rechtspflegerin meint, die 48 Monate würden erst beginnen nach Festsetzung der Ratenzahlung und nicht schon nach Urteilsdatum.
Bin ich verpflichtet, da länger zu zahlen als bis zum 22.6.2021?

Danke und Gruß, Sven

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 13:38

Hallo Sven,

vier Jahre nach Ende des Rechtsstreits ist keine Änderung zum Nachteil der Partei mehr möglich. Wurde jedoch schon vorher ein entsprechender Beschluss zur Ratenzahlung erstellt, müssen Sie danach maximal 48 Monatsraten zahlen. Das heißt also: Sie wurden kurz bevor vier Jahre nach dem Rechtsstreit vergangen sind, überprüft. Es wurde festgestellt, dass Sie Raten zahlen können. In diesem Fall müssen Sie bis zu 48 Monate lang zahlen. Dies ist auch dem obigen Text zu entnehmen: „Wird kurz vor dem Ende der vier Jahre eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen und dabei festgestellt, dass eine Ratenzahlung möglich ist, muss der Betroffene diese hingegen leisten.“

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Nellie

at 23:12

Ich hätte dazu gern gewusst, wenn dies eintritt und man nach 23 Monaten wegen finanziellem Engpass nicht mehr zahlen kann, also das dem Gericht mitteilt, weil z.B. die Arbeit wegfiel. Wie verhält sich das dann mit der Abzahlung? Denn die 4 Jahre Prüfzeit sind ja schon vorbei.

Vielen Dank

Reply
Dina

at 4:13

Das hätte mich auch mal interessiert. Gibt es dazu keine Antwort???

Reply
Nadine

at 7:34

Hallo, nach Überprüfung der Einkünfte musste ich zeitweise Raten zahlen. Mein Einkommen hat sich wieder verringert, so dass ich nicht mehr verpflichtet bin Raten zu zahlen. Wann wäre die Verjährung. Zählt der Beschluss Scheidung oder der Raten-Festsetzungsbeschluss?
Vielen Dank, für die Info.

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 13:24

Hallo Nadine,

§ 120a Abs. 1 S.4 ZPO ist Folgendes zu entnehmen: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Demnach ist das Ende des Scheidungsverfahrens von Bedeutung.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Thomas

at 14:17

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Verjährung.
Das Urteil wurde am 27.01.2015 rechtskräftig.
Laut dem Gericht wird bis zum Ablauf des 4. Kalenderjahrs nach Rechtskräftigkeit geprüft, also in dem Fall bis zum 31.12.2019. Ist das so korrekt?
Nach meinem Verständnis hätte nur bis zum 26.01.2019 geprüft werden dürfen.
Vielen Dank.
Gruß
Thomas

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 14:51

Hallo Thomas,

laut § 120a ZPO Abs. 1 S. 4 gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Michael

at 11:31

Hallo!
Mein Scheidungsurteil wurde am 26.03.2015 verkündet, das Urteil ist aber erst seit dem 23.06.2015
rechtskräftig. Welches Datum gilt denn jetzt als Abschluss des Prozesses, bei dem ich PKH bekommen habe?
Gruss
Michael

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 10:11

Hallo Michael,

die Rechtskräftigkeit ist hierbei entscheidend.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Jürgen

at 15:14

Hallo, ich bin 56J und habe bei meiner Scheidung PKH bekommen ,da ich arbeitslos war. Im Rahmen eines Unterhaltsvergleich habe ich 30000.-€ bekommen in Nov 2018. Jetzt habe ich eine Stelle gefunden und verdiene 1400.-€ Netto .Muß ich das jetzt melden und die PKH zurückzahlen , sind ca 6. 000.-€ . Die Ganzen 6000€ auf einmal oder Raten. Mein Anwalt meinte die 30000€ würden auf die Jahre bis zur Rente verteilt ,so das moatl . ca 200.-€ zu meinen Einkommen gerechnet wird, und ich nur ein ganz geringen Betrag zahlen muß 4 jahre lang , stimmt das?

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:50

Hallo Jürgen,

Sie sind dazu verpflichtet, eine Änderung Ihrer finanziellen Verhältnisse zu melden. Tun Sie das nicht, kann die Bewilligung zurückgenommen werden und Sie müssen die vollen Kosten allein tragen. In der Regel sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Jutta B

at 13:45

Hallo, Prozesskostenhilfe wurde im August 2014 genehmigt.
Der Beschluss war datiert auf 20.2.2015
Heute bekam ich einen Brief vom Amtsgericht mit Datum 20.2.2019 zur Einkommensauskunft.

Ist das nicht um 1 Tag verjährt?

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:45

Hallo Jutta,

eine Überprüfung ist bis zu vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens möglich.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Monika

at 13:51

Hallo mein Beschluss wurde mit Stempel 18.6.2015 jetzt soll ich gerichskostenhilfe zahlen sind nicht die vier Jahre um die sagen bis Dezember 2019

Reply
Jelly

at 11:33

Mich würde der Ausgang mal interessieren.

Reply
NK

at 20:37

Ich bekam im Februar 2019, nach einem verlorenen Rechtsstreit, die Prozesskostenhilfe nochmals gestundet und wurde nun nach fast 4 Jahren Überprüft. Laut dem, danach erfolgten Beschluss, bin ich nicht verpflichtet die im Rahmen der PKH gegründeten Beiträge zurückzuzahlen. Ich soll laut Paragraph 120a Abs.2 ZPO aber weiter verpflichtet sein Verbesserungen in meinen Verhältnissen unaufgefordert mitzuteilen. Wie lange bin ich dazu verpflichtet und wann kann ich nun mit einer Verjährung rechnen?

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:26

Hallo NK,

laut § 120a Abs. 1 S. 4 ZPO gilt: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Eine Meldung muss also nur bis vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erfolgen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Katrin

at 14:39

Hallo,

ich habe für einen Prozess im Dezember 2018 PKH erhalten. Aufgrund meiner „Verschuldung“ zur Sarnierung meines Hauses ging das wahrscheinlich problemlos (ledig, 1 Kind – aber nicht alleinerziehend). Ende diesen Jahres soll meine Kommanditeinlage plus Überschuss ausgezahlt werden. Kann dies eine Rückzahlung auslösen?

Vielen Dank vorab.

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:21

Hallo Katrin,

eine Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation kann unter Umständen dazu führen, dass eine Rückzahlung angeordnet wird.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Britta

at 14:04

Hallo! Ich habe 2 Schreiben bekommen zwecks Überprüfung der Pkh. Meines Wissens ist der Beschluss von Mitte Dezember 2014. Dann wäre doch in 3 Wochen die Frist für das Amtsgericht um, oder muss ich noch 4 Wochen dranhängen? Muss ich nach Ablauf überhaupt noch Auskunft geben oder kann ich dem Gericht mitteilen, dass der Anspruch verjährt ist?

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:51

Hallo Britta,

laut § 120a Abs. 1 ZPO gilt Folgendes: „Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.“ Wird danach eine Auskunft verlangt, sollten Sie sich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung setzen.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Nadine

at 8:20

Hallo,

ich habe Prozesskostenhilfe für meine Scheidung am 30.10.2014 erhalten. 2x fand in dieser Zeit eine Überprüfung statt. Nun sind 4 Jahre vergangen und ich habe nichts mehr gehört. Bekommt man ein Schreiben, dass die Prozesskostenbeihilfe nun abgeschlossen ist oder kann ich jetzt mit noch einer Überprüfung rechnen?

Um eine Antwort würde ich mich freuen.

Grüße Nadine

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 9:08

Hallo Nadine,

sind vier Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung vergangen, darf keine Überprüfung mehr stattfinden. In der Regel werden Sie nicht gesondert darüber informiert.

Ihr Team von privatinsolvenz.net

Reply
Diana

at 17:01

Hallo,im September 2015 war die Verhandlung,jetzt im Oktober 2018 bekomme ich das Überprüfungsverfahren der Prozesskostenhilfe?
Aber die drei Jahre sind doch rum, was kommt auf mich jetzt drauf zu ?

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 11:30

Hallo Diana,

eine Überprüfung kann spätestens vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens erfolgen. Hat sich Ihr Einkommen wesentlich erhöht, müssen Sie maximal 48 Monate lang entsprechende Rückzahlungen leisten.

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Oxana

at 21:45

Hallo,mein Mann hat sich Juli 2016 scheiden lassen, jetzt haben wir einen Brief bekommen, wo steht das wir alles zurück zahlen müssen, aber müssen wir das nur bis Juli 2020, oder beginnen ab jetzt die 48 Monate?

Reply
melissa

at 12:22

Hallo im Dez 2013 war ein Prozess zu Ende und im März 2014 danach wurde ich 2015 zu beiden Verhandlungen geprüft .Wegen der Prozesskostenbeihilfe die ich komplett bekam ….Können die Gerichte mich jetzt noch prüfen ?oder muss ich Veränderungen bekannt geben ?oder sind somit die 4 Jahre rum und ich muss nichts mehr angeben?

vielen Dank für die Antwort

Reply
prozesskostenfinanzierung.de

at 10:35

Hallo Melissa,

eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind (§ 120a Abs. 1 ZPO).

Ihr Team von prozesskostenfinanzierung.de

Reply
Julia

at 23:39

Was gilt als Beendigung des Verfahrens? Welches Datum muss als Startdazum des Verjährungszeitraums festgesetzt werden?

Reply
Max

at 15:22

Hallo, meine Frau hat ein Schreiben bekommen, wo drin steht, das sie die PKB zurück zahlen soll. Aber in 3 Monaten sind 4 Jahre Rum. Wie viel Monate muss sie jetzt bezahlen?

Reply
Christina

at 11:47

Hallo,
Ich bin auch gerade in dieser Situation. Soll ab 1.Juni 90 Euro monatlich bezahlen. Aber wie lange, steht da nicht drin. Nach ein kurzen Anruf wurde mir gesagt, die Rechnung kommt noch 🤷‍♀️ In der Zeit wo ich abbezahle, darf ich dann nicht mehr verdienen, oder wenn ich ein Partner hätte, dann nicht mit ihn zusammen ziehen?
Warum gibt es auf diese Frage keine Antwort?

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