Mit dem Prozesskostenrechner kostenlos online Anwalts- und Gerichtskosten berechnen!

Von Torsten S.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn es darum geht, einen Rechtsstreit zu führen, stellen sich Betroffene oft als allererstes die Frage, wie viel sie dafür zahlen müssen. Für Laien kann es sehr schwierig sein, die komplizierten Berechnungen von Anwalts- und Gerichtskosten nachzuvollziehen. Unser kostenloser Prozesskostenrechner nimmt Ihnen die Mühe ab! Geben Sie einfach alle relevanten Daten zu Ihrem Fall in das Tool ein und erhalten Sie eine erste Kostenschätzung!

Was kostet ein Rechtsstreit? Unser Prozesskostenrechner liefert die Antwort!
Was kostet ein Rechtsstreit? Unser Prozesskostenrechner liefert die Antwort!

Einfach und kostenlos Prozesskosten berechnen

FAQ: Prozesskostenrechner

Was gehört zu den Prozesskosten?

Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten zusammen. Zu letzteren zählen vor allem die Anwaltskosten, aber auch andere Aufwendungen, wie z. B. die Kosten für ein Sachverständigengutachten können dazu gehören.

Wie hoch sind meine Gerichts- und Anwaltskosten?

Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, allen voran dem Streitwert bzw. Gegenstandswert. Aber auch der betriebene Aufwand für das Verfahren spielt eine Rolle, ebenso wie die Instanzen, vor denen der Rechtsstreit geführt wird. Eine pauschale Antwort, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten ausfallen, lässt sich deshalb nicht geben. Verwenden Sie unseren kostenlosen Rechner, um eine erste Einschätzung der zu erwartenden Ausgaben zu erhalten.

Was ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert?

Prinzipiell bezeichnen beide Begriffe das Gleiche: den finanziellen Betrag, um den es beim Verfahren geht. Bei laufenden Gerichtsverfahren wird vom Streitwert gesprochen. Handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren, ist vom Gegenstandswert die Rede. Die Höhe des Wertes wird vom Gericht festgelegt.

Der Prozesskostenrechner fürs Zivilrecht

Die Grundlage für den Prozesskostenrechner bilden das RVG und das GKG.
Die Grundlage für den Prozesskostenrechner bilden das RVG und das GKG.

Bei der Berechnung von Prozesskosten müssen viele verschiedene Umstände berücksichtigt werden. In unseren Prozesskostenrechner können Sie alle relevanten Informationen eingeben und erhalten als Ergebnis die voraussichtlichen Kosten, die für Ihr Gerichtsverfahren anfallen. Die Werte beruhen auf den aktuellen Gesetzen des deutschen Kostenrechts.

Der Prozesskostenrechner ist für zivilrechtliche Verfahren ausgelegt und eignet sich somit vor allem für private oder geschäftliche Rechtsstreitigkeiten, nicht für strafrechtliche Angelegenheiten. Als Grundlage für die Berechnungen dienen das Gerichtskostengesetz (GKG) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Prozesskostenrechner gibt nicht nur die voraussichtliche Gesamtsumme an, sondern berechnet Ihnen auch einzelne Kostenpunkte wie die Anwaltskosten, die Verfahrensgebühr oder die Terminsgebühr.

Prozesskostenrechner: Geben Sie zuerst den Streit- bzw. Gegenstandswert an

Um unseren Prozesskostenrechner nutzen zu können, müssen Sie den Streitwert bzw. Gegenstandswert Ihres Verfahrens kennen. Denn dieser beeinflusst maßgeblich, wie hoch die verschiedenen Gebühren für den Rechtsstreit ausfallen. Er entscheidet außerdem darüber, welches Gericht für Ihr Verfahren zuständig ist und welche Rechtsmittel eingelegt werden können.

Der Streitwert drückt gewissermaßen die Bedeutsamkeit des Rechtsstreits für den Kläger aus. Fordert ein Vermieter zum Beispiel 4000 Euro an ausstehenden Mietbeträgen von seinem Mieter ein, ist der Streitwert mit diesem Betrag identisch und beträgt ebenfalls 4000 Euro. Geht es bei dem Streit allerdings nicht um eine konkrete Geldforderung, sondern zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage, gestaltet sich die Streitwertbestimmung komplizierter. Die Gerichte orientieren sich hier zumeist an Streitwertkatalogen, um den Wert zu beziffern.

Um den Streitwert zu erfahren, müssen Sie einen Antrag auf vorläufige Streitwertbestimmung beim zuständigen Gericht stellen. Erst wenn dieses Ihnen den Streitwert für Ihr Verfahren mitteilt, können Sie Ihre Prozesskosten berechnen.

Findet eine außergerichtlichs Vertretung statt?

Prozesskostenrechner: Findet eine außergerichtliche Einigung statt, sparen Sie sich die Gerichtskosten.
Prozesskostenrechner: Findet eine außergerichtliche Einigung statt, sparen Sie sich die Gerichtskosten.

Eine weitere Angabe, die für den Prozesskostenrechner relevant ist, ist die Frage nach einer eventuellen außergerichtlichen Vertretung. In diesem Fall nehmen Sie sich zwar einen Anwalt, versuchen aber mit dessen Hilfe den Rechtsstreit zunächst ohne Beteiligung eines Gerichts aus der Welt zu schaffen. Dieser Weg hat durchaus seine Vorteile, denn gelingt Ihnen eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Partei, sparen Sie sich nicht nur ein nervenaufreibendes Gerichtsverfahren, sondern auch die Gerichtskosten.

Scheitert die außergerichtliche Einigung allerdings, sodass Sie doch vor Gericht ziehen müssen, müssen Sie Ihren Anwalt trotzdem für die außergerichtliche Vertretung bezahlen. Diese Kosten können zwar teilweise mit den Gebühren für die gerichtliche Vertretung verrechnet werden, aber nicht komplett. Dieser übrige Betrag ist dann gewissermaßen Geld, dass Sie „sinnlos” ausgegeben haben. Eine außergerichtliche Vertretung sollten Sie daher nur versuchen, wenn eine reelle Chance auf Erfolg bestehen. Andernfalls ist es ratsamer, diesen Schritt auszulassen, und direkt den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Unser Prozesskostenrechner kann Ihnen vorrechnen, wie sich der Versuch einer außergerichtlichen Einigung auf Ihre Gesamtkosten auswirkt. Dies kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Sie diesen Versuch unternehmen wollen oder nicht.

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Über den Autor

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Torsten S.

Nach seinem Studium der Germanistik und Latinistik arbeitete Torsten als wissenschaftliche Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen. 2022 stieß er zum Team von prozesskostenfinanzierung.de hin und arbeitet seitdem als Redakteur. In seinen Ratgebern befasst er sich vor allem mit Beratungshilfen.

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