Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die Prozesskostenhilfe (PKH) einkommensschwachen Bürgern die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen und Ihr Recht durchzusetzen. In diesem Fall werden sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernommen.

Ist eine Prozesskostenhilfe laut Arbeitsrecht bei einer Kündigungsschutzklage möglich?
Ist eine Prozesskostenhilfe laut Arbeitsrecht bei einer Kündigungsschutzklage möglich?

FAQ: Prozesskostenhilfe bei einer Kündigungsschutzklage

Wann bekommt man Prozesskostenhilfe am Arbeitsgericht?

Wenn Ihr Einkommen bzw. Ihr Vermögen nicht ausreicht, um die Gerichts- oder Anwaltskosten selbst zu tragen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Weitere Voraussetzungen haben wir hier aufgelistet.

Kann man Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage beantragen?

Ob Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe gewährt wird, hängt von der Beurteilung des Gerichts ab. Grundsätzlich ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe bei einer Kündigungsschutzklage möglich.

Was muss ich bei meinem Antrag für Prozesskostenhilfe beachten?

Wenn Sie Prozesskostenhilfe für Ihre Kündigungsschutzklage beantragen wollen, sollten Sie vor allem die Fristen der Klage im Auge behalten. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr dazu.

Kann ich Prozesskostenhilfe für meine Kündigungsschutzklage beantragen?

Prozesskostenhilfe wegen einer Kündigungsschutzklage erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Prozesskostenhilfe wegen einer Kündigungsschutzklage erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Nicht selten müssen sich Menschen mit einem geringen Einkommen durch Ihren Lebensalltag kämpfen. Umso härter trifft sie in einem solchen Fall eine Kündigung, durch die man plötzlich völlig ohne Job dasteht.

In solchen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage helfen. Sie sorgt entweder dafür, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten dürfen oder dass immerhin die Zahlung einer Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber ausgehandelt werden kann, durch die Sie immerhin die nächste Zeit während der Jobsuche ohne größere Geldsorgen bestreiten können.

Doch auch eine Kündigungsschutzklage kann Geld kosten, wenn Anwalts- und Gerichtskosten anfallen. Diese zu stemmen wird schwierig, wenn man ohnehin schon nur geringes oder gar kein Einkommen hat. In diesem Fall kann die Prozesskostenhilfe eine Option sein.

Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Finanzielle Bedürftigkeit ist eine davon, sie alleine wird jedoch nicht ausreichen, damit Ihr Antrag vom zuständigen Gericht bewilligt wird. Sie sollten daher folgende Bedingungen nachweisen können:

  • Ihr Einkommen/Vermögen reicht zur Eigenfinanzierung der Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage nicht aus
  • Die Kündigungsschutzklage hat eine ausreichende Erfolgsaussicht
  • Sie verfügen alternativ auch nicht über Rechtsschutzversicherung, die die Kosten auffangen kann
  • Ihre Klage muss Vernunft nachweisen und darf nicht mutwillig sein

Unbedingt beachten! Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen mit dem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage einreichen. Beim Einkommen geht es dabei nicht bloß um Gehalt, sondern z. B. auch um mögliche Mieteinnahmen. Ebenso meint Ihr Vermögen nicht nur Ihr Konto, sondern auch Dinge wie Aktien oder Lebensversicherungen.

Prozesskostenhilfe bei einer Kündigungsschutzklage: Achten Sie auf die Fristen!

Wollen Sie eine PKH für Ihre Kündigungsschutzklage beantragen, müssen Sie deren Fristen beachten.
Wollen Sie eine PKH für Ihre Kündigungsschutzklage beantragen, müssen Sie deren Fristen beachten.

Eine Kündigungsschutzklage ist mit einigen Fristen verbunden, die Sie unbedingt einhalten sollten. Denn andernfalls wird die Klage abgewiesen und Ihr Anspruch auf eine Abfindung oder sogar auf Wiedereinstellung erlischt.

Dabei spielt vor allem eine Rolle, dass Sie die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Doch was, wenn die Prozesskostenhilfe wegen der Kündigungsschutzklage in dieser Zeit nicht bewilligt wurde?

Auf diesen Fall sollten Sie definitiv vorbereitet sein, denn im Normalfall können Sie nicht erwarten, dass Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe innerhalb dieser Frist bereits bearbeitet und bestätigt wird. Sie sollten also unbedingt schon vorher handeln und unabhängig von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe Ihre Kündigungsschutzklage einreichen.

Sie müssen sich aber keine allzu großen Sorgen machen: Bevor das Verfahren vor dem Arbeitsgericht überhaupt anläuft, werden zunächst noch keine Gerichtsgebühren fällig. In der Regel wird erst einmal versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls Sie hierzu bereits einen Anwalt an Ihrer Seite haben wollen, müssen Sie ggf. die Anwaltskosten tragen bzw. „vorschießen“. Eine Alternative hierzu kann die kostenlose Unterstützung der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts sein.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für prozesskostenfinanzierung.de beantwortet er wichtige Fragen rund ums Kostenrecht.

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