Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis und der Mieter zieht weder zeitgemäß aus der Wohnung aus noch zahlt er die fehlenden Mieten, hat der Eigentümer die Möglichkeit, eine Räumungsklage vor Gericht einzureichen. Haben sowohl Mieter als auch Vermieter einen Anspruch auf PKH bei einer Räumungsklage?

PKH bei einer Räumungsklage übernimmt die anfallenden Kosten.
PKH bei einer Räumungsklage übernimmt die anfallenden Kosten.

FAQ: Prozesskostenhilfe bei einer Räumungsklage

Welche Möglichkeiten gibt es für Prozesskostenhilfe bei einer Räumungsklage?

Bei der Räumungsklage können Mieter und Vermieter die PKH beantragen. Diese wird gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen müssen für die PKH erfüllt werden?

Antragsstellern wird die PKH u. a. bewilligt, wenn sie sich die Prozesskosten nicht selbst leisten können. Weitere Bedingungen finden Sie hier.

Wieso wird die PKH bei der Räumungsklage abgelehnt?

Der Antrag wird möglicherweise abgelehnt, wenn die Erfolgschancen des Antragsstellers vor Gericht nicht ausreichend sind oder er ausreichende finanzielle Mittel hat, um selbst für die Prozesskosten aufzukommen.

Wer kann die Prozesskostenhilfe bei der Räumungsklage beantragen?

Die Prozesskostenhilfe bei einer Räumungsklage steht Mietern und Vermietern zu.
Die Prozesskostenhilfe bei einer Räumungsklage steht Mietern und Vermietern zu.

Spricht der Vermieter eine Räumungsklage gegen seinen Mieter aus, fallen dabei ggf. hohe Prozesskosten an, wenn der Mieter sich gegen die Klage wehrt. Diese hohen Kosten stellen möglicherweise ein finanzielles Problem für den Mieter oder auch den Vermieter dar.

Beide Parteien haben die Möglichkeit, die Prozesskostenhilfe bei einer Räumungsklage zu beantragen. Diese finanzielle Hilfe steht nämlich nicht exklusiv dem Angeklagten zur Verfügung, sondern jeder Partei, die die unten genannten Voraussetzungen erfüllt.

Bekomme ich bei einer Räumungsklage Prozesskostenhilfe?

Stellen Mieter bzw. Vermieter einen Antrag für PKH beim zuständigen Amtsgericht, hängen die Erfolgschancen von einigen Faktoren ab.

Bei der Räumungsklage wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Bei der Räumungsklage wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Einen großen Einfluss darauf, ob die Prozesskostenhilfe bei der Räumungsklage gewährt wird oder nicht, hat die Erfolgschance des Antragsstellers vor Gericht.

Das bedeutet: Ein Mieter, der sich vor Gericht gegen die Räumungsklage wehren möchte und dafür PKH beantragt, braucht gute Chancen, vor Gericht zu gewinnen, damit der Antrag erfolgreich ist.

Sprechen die Gründe der Räumungsklage zu sehr gegen den Mieter, wird die PKH möglicherweise nicht gewährt.

Weitere Punkte, die beeinflussen, ob die PKH bei der Räumungsklage zugesprochen wird, sind:

  • Der Antragssteller muss nachweisen können, dass die Einkünfte und das Vermögen nicht ausreichen, um die Prozesskosten eigenhändig zu finanzieren.
  • Die Klage darf nicht aus Mutwilligkeit entstanden sein.

Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält der Antragssteller in der Regel die Prozesskostenhilfe.

Wann wird bei der Räumungsklage die Prozesskostenhilfe abgelehnt?

Erfüllen die Vermieter oder die Mieter die vorgegebenen Voraussetzungen nicht, wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Verfügt ein Mieter zum Beispiel über ein ausreichendes Vermögen, um die Prozesskosten eigenständig zu decken, wird die PKH nicht bewilligt.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für prozesskostenfinanzierung.de beantwortet er wichtige Fragen rund ums Kostenrecht.

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