Wenn Sie sich einen Rechtsstreit nicht leisten können, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. Ein Anwalt spielt in diesem Zusammenhang häufig eine wichtige Rolle. Wir gehen darauf ein, wie Ihr Anwalt vergütet wird, was Sie bei Problemen tun können und ob Sie ihn überhaupt benötigen.

Inhalt
FAQ: Anwalt bei der Prozesskostenhilfe
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, die Kosten für Ihren Anwalt werden im Rahmen der PKH übernommen. Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle.
Ja, Sie dies von einem Anwalt erledigen lassen oder die Beantragung der Prozesskostenhilfe selbst übernehmen.
Wie wird der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe bezahlt?
Die Staatskasse übernimmt im Zusammenhang mit der Prozesskostenhilfe neben den Gebühren für ein Gerichtsverfahren auch die anfallenden Kosten für Ihren Anwalt.
Im Rahmen der Prozesskostenhilfe erhält Ihr Anwalt eine Vergütung gemäß den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Können Sie die Prozesskostenhilfe auch ohne Anwalt beantragen?
Ja, Sie können die Prozesskostenhilfe grundsätzlich auch ohne Anwalt beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Das ist in der Regel das Gericht, bei dem Sie Klage einreichen möchten oder bei dem bereits ein Verfahren gegen Sie läuft.
Dem Antrag fügen Sie eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei. Das ist ein Formular, in dem Sie Angaben zu Ihrem Einkommen, Vermögen und Ihren Ausgaben machen. So kann das Gericht prüfen, ob Sie einen Anspruch auf PKH haben.
Sie können außerdem die Prozesskostenhilfe ohne Anwalt beantragen, selbst wenn für das Verfahren Anwaltszwang herrscht. Das OLG Köln entschied in einem Beschluss vom 20.08.2024 (Az.: 5 W 44/24), dass ein Anwalt auch nachträglich beigeordnet werden könne.
Obwohl Sie den Antrag selbst stellen können, ist die Unterstützung durch einen Anwalt in der Regel empfehlenswert. Dieser kennt sich mit den genauen Anforderungen des Antrags aus und kann Sie umfassend beraten, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie diese am besten einreichen. Zudem kann er Sie im weiteren Gerichtsverfahren vertreten und Ihre Interessen optimal durchsetzen.
Hilfe: Mein Anwalt hat vergessen, die Prozesskostenhilfe zu beantragen!
Anwälte sind dazu verpflichtet, Mandanten auf die Prozesskostenhilfe hinzuweisen. Hat Ihr Anwalt Sie nicht darüber informiert oder aber den Antrag vergessen, müssen Sie die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zunächst selbst tragen. Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung sein.
Was Sie in einem solchen Fall tun können:
- Sprechen Sie umgehend mit Ihrem Anwalt: Klären Sie, warum der Antrag nicht gestellt wurde oder Sie nicht auf die Möglichkeit der PKH hingewiesen wurden.
- Prüfen Sie, ob ein nachträglicher Antrag möglich ist: In bestimmten Fällen kann die Prozesskostenhilfe vom Anwalt auch nachträglich beantragt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn das betreffende Verfahren noch nicht beendet wurde. Ihr Anwalt muss dies schnellstmöglich prüfen und den Antrag einreichen.
- Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein: Wenn Ihr Anwalt keine zufriedenstellende Lösung anbietet, ziehen Sie in Betracht, einen anderen Rechtsbeistand zu konsultieren. Dieser kann die Situation unabhängig beurteilen und Ihnen weitere Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
- Prüfen Sie mögliche Schadensersatzansprüche: Sollte die Beantragung der Prozesskostenhilfe durch den Anwalt schuldhaft versäumt worden sein und entstand Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden, können Sie unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen ihn haben. Wenn Sie diesen durchsetzen möchten, sollten Sie sich dabei professionell unterstützen lassen.
Sie erhalten Prozesskostenhilfe und der Anwalt legt das Mandat nieder: Kann es tatsächlich passieren, dass der Anwalt von sich aus das Vertragsverhältnis mit dem Mandanten beendet? Das ist – wenn der Anwalt im Rahmen der PKH beigeordnet wurde – nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Außerdem muss der Anwalt einen Antrag auf Aufhebung der Beiordnung stellen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 21.06.1989, 2 WF 139/89).
Können Sie bei bewilligter Prozesskostenhilfe den Anwalt wechseln?
Manchmal kann es dazu kommen, dass Sie mit der Arbeit Ihres Anwalts oder dem Verhältnis untereinander unzufrieden sind. Können Sie den Rechtsbeistand in einer solchen Situation wechseln?
Dies ist nur in gewissen Fällen möglich. Der Wechsel des Anwalts muss triftige Gründe haben, damit das Gericht zustimmt. Das ist etwa dann der Fall, wenn das das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist und den Mandanten dabei keine Schuld trifft.
Außerdem muss das Gericht davon ausgehen, dass der Mandant auch dann den Wechsel des Anwalts durchgeführt hätte, wenn er keine Prozesskostenhilfe erhalten würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2015, Az.: 2 WF 146/15).
Anwalt will Geld trotz Prozesskostenhilfe: Ist das erlaubt?
Sie erhalten Prozesskostenhilfe und Ihr Anwalt verlangt trotzdem Geld von Ihnen: Kann das tatsächlich so passieren? Laut § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gilt, dass Anwälte keine Ansprüche gegen Mandanten geltend machen können, nachdem die PKH bewilligt wurde. Sie erhalten ihre Vergütung allein aus der Staatskasse.
Eine Vergütung kann er nur für Tätigkeiten verlangen, die nicht von der Prozesskostenhilfe gedeckt werden.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Sie für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen müssen, wenn Sie den Prozess verlieren.
Beachten Sie: Vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann ein Vorschuss vom Anwalt gefordert werden, den der Mandant dann zahlen muss. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 9 RVG. Dieser Vorschuss wird dann später auf die Vergütung, die der Anwalt aus der Staatskasse erhält, angerechnet.