Wenn Sie vor Gericht ziehen wollen, hilft die Prozesskostenhilfe Ihnen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Einkommen und Ihr Vermögen es Ihnen nicht ermöglicht, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu bezahlen. Beachten Sie allerdings, dass Ihre Angaben zu Einkommen und Vermögen beim Antrag vollständig sind. Andernfalls machen Sie sich strafbar.

Prozesskostenhilfe: Falsche Angaben können eine Strafe nach sich ziehen.
Prozesskostenhilfe: Falsche Angaben können eine Strafe nach sich ziehen.

FAQ: Falsche Angaben bei der Prozesskostenhilfe

Welche Konsequenzen drohen, wenn man bei der Prozesskostenhilfe gelogen hat?

Wenn Sie bei der Prozesskostenhilfe Ihr Vermögen verschweigen oder auch nur einen Teil davon nicht angeben, können Sie sich strafbar machen. Ggf. kann die Prozesskostenhilfe auch nachträglich widerrufen werden.

Darf man bei der Prozesskostenhilfe sein Auto verschweigen?

Ähnlich wie beim Bürgergeld müssen Sie auch bei der Prozesskostenhilfe Ihr Auto angeben, da es als Teil Ihres Vermögens gezählt wird oder werden kann.

Welche Angaben müssen beim Antrag für eine Prozesskostenhilfe gemacht werden?

Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen, müssen Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen angeben. Mehr erfahren Sie hier.

Welche Angaben werden bei der Prozesskostenhilfe benötigt?

Was droht, wenn ich bei der Prozesskostenhilfe gelogen habe?
Was droht, wenn ich bei der Prozesskostenhilfe gelogen habe?

Die Prozesskostenhilfe ist für Menschen gedacht, die den Gang vor Gericht nicht aus eigener Kraft bezahlen können. Damit will der Staat sicherstellen, dass auch einkommensschwache Personengruppen die Möglichkeit haben, vor Gericht für ihre Rechte einzustehen.

Wenn Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen wollen, müssen Sie diesen beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes einreichen. Zusätzlich zum Antragsschreiben müssen Sie sämtliche Unterlagen beilegen, die Informationen über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen beinhalten.

Achten Sie hierbei darauf, dass Ihre Angaben wirklich der Wahrheit entsprechen und darüber hinaus vollständig sind. Ihr Einkommen muss zum Beispiel nicht ausschließlich Gehalt bedeuten.

  • Einkommen → Gehalt, Mieteinnahmen, Zinsen etc.
  • Vermögen → Sämtliche Konten, Aktien, Lebensversicherung, Auto etc.

Das Gericht wird Ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe prüfen. Dabei wird nicht nur die Richtigkeit Ihrer Angaben überprüft, sondern auch folgende Bedingungen, die ebenfalls erfüllt sein müssen, um Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen:

  • Ihre Klage hat ausreichende bis gute Aussichten auf Erfolg
  • Sie besitzen keine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten anstelle Ihres Einkommens abdecken könnte
  • Die Klage darf nicht mutwillig sein bzw. nicht zu einem unnötigen Verfahren führen

Falsche Angaben bei der Prozesskostenhilfe gemacht? Diese Strafe droht Ihnen

Wenn Sie bei der Prozesskostenhilfe Vermögen verschweigen, machen Sie sich strafbar.
Wenn Sie bei der Prozesskostenhilfe Vermögen verschweigen, machen Sie sich strafbar.

Es ist sehr wichtig, dass Ihre Angaben im Antrag für die Prozesskostenhilfe nicht nur vollständig und wahrheitsgemäß, sondern auch so nachvollziehbar wie möglich sind. Machen Sie bei der Prozesskostenhilfe falsche Angaben, droht eine Strafe.

Dabei muss es nicht mal zwingend sein, dass Sie bei der Prozesskostenhilfe gelogen haben. Auch wenn Fahrlässigkeit zu falschen Angaben führt, machen Sie sich bereits strafbar. Sie sollten aber in jedem Fall davon absehen, bei Ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe Ihr Vermögen zu verschweigen. Auch Teile des Vermögens sollten keinesfalls zurückgehalten werden.

Wenn Sie beispielsweise ein Auto besitzen, sollten Sie auch dieses in den Unterlagen zu Ihrem Antrag berücksichtigen. Falls Sie bei der Prozesskostenhilfe Ihr Auto verschweigen, weil Sie davon ausgehen, dass es nicht zu Ihrem Vermögen gezählt wird, machen Sie sich ebenfalls strafbar.

Machen Sie falsche Angaben bei der Prozesskostenhilfe, ist die Strafe mit der für eine Falschaussage nach § 153 Strafgesetzbuch (StGB) vergleichbar. Ihnen droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Des Weiteren kann das Gericht Ihnen die Prozesskostenhilfe wieder entziehen. Sie kann auch dann widerrufen werden, wenn Ihr Antrag zuvor bereits bestätigt wurde.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für prozesskostenfinanzierung.de beantwortet er wichtige Fragen rund ums Kostenrecht.

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