Für die Prozesskostenhilfe (PKH) einen Antrag stellen – Was ist zu beachten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Im Antrag für Prozesskostenhilfe (PKH) müssen Sie nachvollziehbar darlegen, warum es für Sie nötig ist, einen Prozess bzw. ein Verfahren einzuleiten. Entsprechende Beweise sind beizufügen. Außerdem ist der PKH-Antrag unvollständig, wenn die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse fehlt. Dieses Formular sollten Sie gewissenhaft ausfüllen und es durch entsprechende Belege ergänzen.
Menschen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Menschen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Wichtige Informationen zum Prozesskostenhilfeantrag

Deutschland ist ein Sozialstaat. Personen, die Hilfe bedürfen, werden aus diesem Grund unterstützt. Eine wichtige Leistung ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Prozesskostenhilfe (PKH).

Jeder Person soll es möglich sein, einen Prozess vor Gericht anzustreben – etwa um nach einem Unfall Schadensersatz einzuklagen. Auch wer sich selbst auf der Anklagebank wiederfindet, sollte die Chance erhalten, sich verteidigen lassen zu können. In all diesen Situationen fallen jedoch hohe Kosten an, sowohl für die Dienste eines Anwalts als auch für das Gerichtsverfahren an sich.

Kann eine Person diese Kosten nicht selbst aufbringen, besteht die Option, dass sie Prozesskostenhilfe erhält. Hierzu muss jedoch zunächst ein PKH-Antrag gestellt werden. In diesem Zusammenhang bestehen häufig jedoch viele Fragen. Wer darf einen Antrag stellen? Wo beantragt man Prozesskostenbeihilfe? Welche Unterlagen sind beim Antrag auf Prozesskostenhilfe einzureichen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Antrag auf Prozesskostenhilfe

Wann ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich?

Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe können Menschen mit geringem Einkommen stellen. Damit dieses gewährt wird, müssen für das Verfahren zudem gute Erfolgsaussichten bestehen.

Wie kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

Den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Prozesskosten müssen Sie beim zuständigen Gericht stellen.

Welche Informationen muss der Antrag auf PKH enthalten?

Im Antrag müssen Sie den Rechtsstreit ausführlich und vollständig darstellen. Zudem verlangt der Gesetzgeber eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, um nachzuweisen, dass Sie die Voraussetzungen der PKH erfüllen

Was ist Prozesskostenhilfe überhaupt?

Wenn Ihrem Prozesskostenhilfeantrag stattgegeben wird, werden Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernommen.
Wenn Ihrem Prozesskostenhilfeantrag stattgegeben wird, werden Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernommen.

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine besondere Form der Prozesskostenfinanzierung. Menschen mit geringem Einkommen – beispielsweise Hartz-4-Empfänger oder Geringverdiener – können nach einem erfolgreichen PKH-Antrag davon profitieren, dass die Kosten, die im Zuge eines Gerichtsprozesses entstehen, gänzlich oder zum Teil vom Staat übernommen werden.

Reichen die finanziellen Mittel des Betroffenen aus, um wenigstens einen Teil der Kosten zu übernehmen, so wird meist eine Ratenzahlung vereinbart. Der restliche Betrag wird dann zugeschossen.

Verbessert sich die finanzielle Situation der Person, so kann es auch möglich sein, dass die gewährten Leistungen wieder zurückbezahlt werden müssen. Bei der PKH handelt es sich also um kein Geschenk, sondern eine finanzielle Hilfestellung, die nur in Notlagen gewährt wird.

Viele Jahre lang mussten hilfebedürftige Personen das sogenannte Armenrecht beantragen, wenn ein Anwalt bzw. anfallende Gerichtskosten nicht oder nur zum Teil bezahlt werden konnten. 1980 fand dann die Einführung der heute bekannten Prozesskostenhilfe statt, welche das Armenrecht ersetzt.

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?

Die gesetzlichen Grundlagen rund um die PKH und den Antrag auf diese Leistung sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den Paragraphen 114 bis 127 zu finden. In § 114 ist festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Personen Gerichtskostenbeihilfe beantragen können:

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Dementsprechend gilt Folgendes: Sie haben die Möglichkeit, einen PKH-Antrag zu stellen, wenn Sie die Kosten für einen Prozess nicht oder nur zum Teil aufbringen können. Des Weiteren muss das Gericht feststellen, dass Sie mehr als nur geringe Aussichten auf Erfolg haben.

Unter anderem können Hartz-4-Empfänger einen PKH-Antrag stellen.
Unter anderem können Hartz-4-Empfänger einen PKH-Antrag stellen.

Die dritte Voraussetzung besteht darin, dass Ihr Vorhaben nicht mutwillig erscheint. Was bedeutet dies jedoch genau? Eigentlich ist es ganz einfach: Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine Person, die nicht hilfebedürftig ist und sich in der gleichen Situation wie Sie befindet, von einem Verfahren absehen würde.

Den PKH-Antrag sollten Sie also nur stellen, wenn Sie auch dann einen Prozess anstreben würden, wenn Sie die Kosten dafür komplett tragen müssten und finanziell dazu in der Lage wären.

Einen PKH-Antrag können nicht nur Kläger, sondern auch Beklagte stellen. Wichtig ist jedoch, dass diese weder ausreichend Einkommen noch Vermögen besitzen, um die Kosten eines Prozesses zu tragen. Wenn Sie Gerichtsbeihilfe beantragen möchten, ist es übrigens nicht von Belang, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Auch Ausländer sowie staatenlose Personen können einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, wenn diese als Kläger oder Beklagter an einem Verfahren in Deutschland beteiligt sind.

Nicht nur natürliche Personen können einen PKH-Antrag stellen. Auch juristische Personen – also beispielsweise Gesellschaften, Vereine und Organisationen – haben Anspruch auf Gerichtskostenhilfe, wenn diese die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.

Daran sollten Sie vor dem Antrag auf Prozesskostenhilfe denken

Bevor Sie einen Prozess anstreben oder wenn ein solcher droht, sollten Sie sich über die möglichen Kosten, die dieser mit sich bringen kann, informieren lassen. Denn auch wenn Ihr PKH-Antrag erfolgreich ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass kein finanzielles Risiko mehr für Sie besteht.

Sollten Sie nämlich als Verlierer aus dem Prozess herausgehen, sind Sie unter anderem dazu verpflichtet, die Anwaltskosten der gegnerischen Partei zu übernehmen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten.

Eine Ausnahme gibt es in diesem Zusammenhang jedoch. Handelt es sich um ein Verfahren in erster Instanz, welches vor einem Arbeitsgericht geführt wird, besteht diese Pflicht nicht. Verklagen Sie also beispielsweise Ihren ehemaligen Arbeitgeber aufgrund einer Ihrer Meinung nach unrechtmäßigen Kündigung, Ihnen wird vor Gericht jedoch kein Recht gegeben, so müssen Sie die Anwaltskosten Ihres Chefs nicht bezahlen.

Bevor Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.
Bevor Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

Denken Sie außerdem an Folgendes: Grundsätzlich besteht für das Prozesskostenhilfeverfahren kein Anwaltszwang. Sie können den PKH-Antrag also auch selbst einreichen.

Entscheiden Sie sich trotzdem dafür, dies von einem Anwalt vornehmen zu lassen, so müssen Sie die Kosten für seine Dienste tragen. Dessen sollten Sie sich im Vorhinein bewusst sein.

Oftmals kann es hilfreich sein, wenn Sie sich bereits vor der Antragsstellung von einem Anwalt über Ihre Möglichkeiten und Erfolgschancen informieren.

Natürlich fallen bereits für eine solche Konsultation Kosten an. Können Sie diese nicht selbst tragen, haben Sie die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe zu beantragen. Diese stellt eine finanzielle Unterstützungsleistung für außergerichtliche Vertretungen dar.

So stellen Sie einen PKH-Antrag

Um Prozesskostenhilfe erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. In diesem müssen Sie klar und deutlich darlegen, warum Sie einen Prozess anstreben. Bemühen Sie sich, alle Hintergründe und nötigen Informationen zu liefern. Des Weiteren wird die Vorlage von Beweismitteln verlangt. Nur so kann das Gericht entscheiden, ob eine hinreichende Aussicht auf Erfolg gegeben ist und im besten Falle Ihrem PKH-Antrag stattgeben.

Dies allein reicht jedoch noch nicht aus. Zusätzlich müssen Sie die sogenannte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Hierbei gilt es einiges zu beachten, weshalb wir im Folgenden näher auf diese eingehen werden.

Prozesskostenhilfe: Wo beantragen Sie die Unterstützung?

Viele Betroffene fragen sich zunächst: „Wo kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?“. Der PKH-Antrag muss grundsätzlich bei dem Gericht eingereicht werden, vor dem das Verfahren verhandelt wird. Dort wird dann darüber entschieden, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird. Das Gericht wird in diesem Zusammenhang dazu angewiesen, eine schnelle Entscheidung zu treffen.

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim PKH-Antrag

Dem PKH-Antrag ist die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen.
Dem PKH-Antrag ist die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen.

Das nötige Formular finden Sie als PDF-Dokument zum Download beispielsweise auf der Webseite des Justizportals des Bundes und der Länder.

Dieses sollten Sie gewissenhaft ausfüllen, da das Gericht auf Grundlage Ihrer Angaben entscheidet, ob Ihnen die Prozesskostenhilfe wirklich zusteht.

Von besonderer Bedeutung ist es, dass Sie dem Formular für die jeweiligen Angaben Belege beifügen.

Reichen Sie keine Dokumente im Original ein, sondern fertigen Sie Kopien an. Diese sind der Reihe nach durchzunummerieren.

Die entsprechenden Nummern sind im Formular, welches den PKH-Antrag komplettiert, zu vermerken.

Sie sollten den Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe nur dann abgeben, wenn alle nötigen Belege vorliegen. Ist dies nicht der Fall, werden Sie dazu aufgefordert, fehlende Dokumente nachzureichen und die Richtigkeit Ihrer Angaben mit einer eidesstattlichen Erklärung zu versichern. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies bewirken, dass Ihr PKH-Antrag abgelehnt wird.

Achtung! Wenn Sie bewusst falsche Angaben machen oder wichtige Informationen auslassen, können Sie strafrechtlich verfolgt werden.

Nun wollen wir näher darauf eingehen, welche Angaben Sie bei der Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen müssen und was dabei zu beachten ist. Denken Sie daran: Füllen Sie den Antrag sorgfältig und gewissenhaft aus. Nur so verfügt das zuständige Gericht über die nötigen Informationen, um über Ihren PKH-Antrag zu entscheiden.

Angaben zu Ihrer Person und bestehenden Rechtsschutzversicherungen

Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, wird der PKH-Antrag meist abgelehnt.
Übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, wird der PKH-Antrag meist abgelehnt.

Im Abschnitt A des Formulars, welches dem PKH-Antrag beizulegen ist, müssen Sie allgemeine persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Familienstand und Anschrift eintragen. Des Weiteren ist es nötig, dass Sie die Erwerbstätigkeit bezeichnen, aus der Sie Ihre Einnahmen beziehen.

Um die Frage, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, geht es im nächsten Abschnitt. Warum ist dies aber von Bedeutung?

Haben Sie eine solche Versicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel einen Teil der anfallenden Kosten oder trägt sie sogar ganz. Häufig können Sie eine ähnliche Hilfe in bestimmten Fällen auch von Gewerkschaften, Mietervereinen oder Sozialverbänden erwarten.

Werden die Kosten komplett von einer der genannten Stellen übernommen, können Sie davon ausgehen, dass Ihr PKH-Antrag abgelehnt wird.

Wird Ihnen nur ein Teil der Gebühren von der Rechtsschutzversicherung oder einer anderen Organisation gezahlt, müssen Sie den voraussichtlichen Betrag angeben. Dieser wird dann bei der Berechnung der Höhe der Prozesskostenhilfe berücksichtigt.

Informationen rund um das Thema Unterhalt

Die folgenden beiden Abschnitte der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die für den PKH-Antrag grundlegend ist, befassen sich mit dem Thema Unterhalt. Im Abschnitt C ist anzugeben, ob Sie einen Unterhaltsanspruch gegenüber anderen Personen besitzen. Sind beispielsweise Ihre Eltern oder Ihr Ehegatte dazu verpflichtet, Ihnen Unterhalt zu zahlen, kann es möglich sein, dass diese für die Prozesskosten aufkommen müssen.

Ob dies der Fall ist, hängt jedoch von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen ab. Deshalb ist es nötig, dass diese Person ein weiteres Exemplar des Formulars ausfüllt, aus dem alle nötigen Informationen ersichtlich sind.

Im folgenden Abschnitt D sind Angehörige zu vermerken, denen Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewähren. Müssen Sie anderen Personen Unterhalt zahlen, wird dies bezüglich der Höhe Ihres Einkommens berücksichtigt, wenn Ihr PKH-Antrag bearbeitet und bewertet wird.

Angaben zu Ihren Bruttoeinnahmen und Abzügen

Den Antrag auf Prozesskostenhilfe müssen Sie mit Informationen über Ihr Einkommen ergänzen.
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe müssen Sie mit Informationen über Ihr Einkommen ergänzen.

Im Abschnitt E des Formulars sind Ihre Brutto­einnahmen aus dem letzten Monat, bevor Sie den PKH-Antrag einreichen werden, anzugeben. Unregelmäßige und einmalige Einnahmen, wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sind unter dem Punkt „Andere Einnahmen“ zu vermerken.

Vergessen Sie nicht, eines der folgenden Dokumente in Kopie beizulegen:

  • Gehalts- oder Lohnabrechnungen für die letzten zwölf Monate vor der Antragsstellung oder
  • einen aktuellen Bescheid vom Finanzamt über die Einkommensteuer bzw. eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.

Als Abzüge können Sie beim PKH-Antrag die auf das Einkommen zu entrichtenden Steuern und den Solidaritätszuschlag, die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen sowie Fahrt- und andere Werbungskosten geltend machen. Diese werden von Ihrem Einkommen abgezogen.

Weitere nötige Angaben für den Antrag auf Prozesskostenhilfe

Dem PKH-Antrag sind außerdem Informationen zu Ihrem Vermögen hinzuzufügen. Im Abschnitt G des Formulars müssen Sie angeben, ob Sie über folgende Vermögenswerte verfügen:

  • Bank-, Giro-, Sparkonten oder ähnliches
  • Grundeigentum
  • Kraftfahrzeuge
  • Bargeld oder Wertgegenstände
  • Lebens- oder Rentenversicherungen
  • sonstige Vermögenswerte

Nachfolgend sind Ihre Wohnkosten einzutragen. Sie müssen unter anderem angeben, über wie viel Wohnraum Sie verfügen und wie viele Personen in der Wohnung leben. Denken Sie daran, Belege – etwa den Mietvertrag, die Heizkostenabrechnung oder entsprechende Kontoauszüge – in Kopie beizufügen.

Abschließend sind von Ihnen noch sonstigste Zahlungsverpflichtungen sowie besondere Belastungen – zum Beispiel Mehrausgaben für körperbehinderte Angehörige – einzutragen. Haben Sie dies erledigt und die Erklärung unter Abschnitt K des Formulars unterschrieben, sollte Ihrem PKH-Antrag nichts mehr im Wege stehen.

Das Gericht wird schnellstmöglich eine Prüfung durchführen und Sie dann darüber informieren, ob Ihrem PKH-Antrag stattgegeben wurde.

Was ist wichtig, nachdem der PKH-Antrag bewilligt wurde?

Wurde Ihr Prozesskostenhilfeantrag genehmigt, müssen Sie Veränderungen Ihrer finanziellen Situation zeitnah mitteilen.
Wurde Ihr Prozesskostenhilfeantrag genehmigt, müssen Sie Veränderungen Ihrer finanziellen Situation zeitnah mitteilen.

Nachdem Sie für die Gerichtskostenbeihilfe einen Antrag gestellt haben und dieser bewilligt wurde, bedeutet dies nicht, dass nun keine Pflichten bezüglich der Auskunft über Ihre Person mehr bestehen.

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie während der Dauer des Gerichtsverfahrens sowie vier Jahre nach dessen Beendigung bzw. nach einer rechtskräftigen Entscheidung dazu verpflichtet sind, eine Mitteilung an die entsprechende Stelle zu machen, wenn sich:

  • Ihre Anschrift ändert oder
  • Ihre wirtschaftliche Situation wesentlich verbessert.

Wann liegt nun aber genau eine wesentliche Verbesserung vor, nachdem der PKH-Antrag bewilligt wurde? Laut den Vorschriften müssen Sie dann eine Meldung machen, wenn sich Ihre laufenden Einkünfte mehr als einmalig um mehr als 100 Euro (brutto) erhöhen. Des Weiteren sind Sie dazu verpflichtet, Informationen weiterzugeben, wenn sich geltend gemachte Abzüge, wie etwa Unterhalt oder Wohnkosten, reduzieren bzw. gänzlich wegfallen und hierdurch eine mehr als einmalige Entlastung von mindestens 100 Euro monatlich eintritt.

Eine Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation ist, nachdem Ihr PKH-Antrag bewilligt wurde, auch dann gegeben, wenn Sie im Zuge des Rechtsstreites Geld zugesprochen bekommen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie Schmerzensgeld oder eine andere Form der Entschädigung erhalten haben.

Die Meldung sollte unverzüglich sowie unaufgefordert stattfinden. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, kann die Bewilligung für Ihren PKH-Antrag nachträglich zurückgenommen werden. In diesem Fall müssen Sie die bereits gezahlten Geldleistungen zurückzahlen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,41 von 5)
Für die Prozesskostenhilfe (PKH) einen Antrag stellen – Was ist zu beachten?
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik stieß Meike 2016 zum Redaktionsteam von prozesskostenfinanzierung.de. Thematisch befasst sie sich dort hauptsächlich mit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ihr Ziel besteht darin, die Themen auch für Laien leicht verständlich aufzubereiten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

4 comments on “Für die Prozesskostenhilfe (PKH) einen Antrag stellen – Was ist zu beachten?

Reiner H.

at 19:25

Ich werde seit 2ü20 in soziale Medien und real öffentlich verleumdet. Eine private Aussprache oder eine Süneverhandlung lehnte die Person die öffentlich verleumdet ab. Daraufhin habe ich Unterlassungsklage erhoben. Ich bin Hartz IIII Empfänger und der PKH Antrag zurückgewiesen da die Klage keine Aussicht auf Erfolg bietet. Auch die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen. Die Klage hat aber Aussicht auf Erfolg da die Ģegenseite meine Persönlichkritsehre verletzt mit der Verleumdung und ich strafrechtlich unschuldig verfolgt werden könnte. Wie geht es jetzt weiter?

Reply
Norbert B.

at 18:14

Bin ausgesteuert beim Arbeitslosen- Antrag die persönliche Vorstellung übersehen , das Nacholen wurde auf Grund neuer Krankschreibung abgelehnt Die Arbeitsargentur versagt Anmeldung A1 und Kranken- Versicherung . Ich… 62 Jahre Schwerbehindert

Reply
D.

at 12:21

Guten Tag. Ich benötige eine Unterstützung von Prozesskostenhilfe. Mein Sohn (16) wird beschuldigt in einem Strafverfahren.

Reply
Martina

at 15:55

Ich habe wennig Geld und brauche unbedingt Unterstützung von Prozesskosten Hilfe ich muss meinen Kontrollbetreuer los werden und das geht nur mit Hilfe vom Rechtsanwalt

Reply

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert